Hallo Natalia,
Da ich lediglich eine Anfrage gestartet habe sehe ich nicht
ein, diese Kosten zu bezahlen.
Mahnbescheid werde ich gleich wiedersprechen.
gibt es da bereits „Urteile“ / „Rechtsprechnungen“ in
ähnlichen Fällen…? oder soll ich etwas zahlen?
Du hast bei diesem Onlineantrag durch „Anklicken“ bzw. das „Absenden“ eingewilligt, diese Bearbeitungsgebühr, die laut Convent unabhängig von einem späteren Geschäftsverhältnis anfällt, zu zahlen.
Der Fall ist allerdings nicht neu, sehr viele fallen darauf rein. Siehe hierzu auch:
Schau Dir die Seite noch einmal an. Dann wirst Du es sehen.
Unwissenheit schützt vor „Strafe“ (in diesem Fall Zahlung) nicht - so hart es auch klingen mag.
VG
Sebastian