Makler hat Ablöse verschwiegen,Provision zahlen?

Hallo Ihr lieben,
wir haben eine super tolle Wohnung gefunden die wir demnächst beziehen werden,problem ist aber das der Makler bei der Besichtigung verschwiegen hat das im Garten die Teichpumpe und die Elektrik dafür sowie diverse Sachen 500 Euro kosten sollen.Der Badezimmerspiegelschrank sollte laut Makler mitvermietet werden (Wortlaut:„das bleibt alles so wie es ist“),jedoch nimmt der Vormieter der auch Eigentümer ist den Spiegelschrank mit.Der Vormieter/Eigentümer hat uns die Ablösekosten beim Vermessen der Wohnung mitgeteilt und meinte der Makler hat das gewusst (Wortlaut nachdem wie sagten der Makler hat nur gesagt der Garten und der Teich soll in Ehren gepflegt werden):„Das hab ich so nie gesagt der hat das wissen müssen“.Den Vertrag haben wir schon ,Die Maklerprovision haben wir noch nicht bezahlt.Haben wir ein Recht darauf die volle Höhe der Provision zu „drücken“ weil der Makler ja diese Sachen verschwiegen hat bzw eine falsche Aussage getätigt hat die für uns auch wieder mit Kosten verbunden sind!?
Vielen lieben Dank schonmal für die ANtworten
Miri

Hallo Miri,
die Sachen sind nicht mit im Mietvertrag bzw. wurde dort nicht vereinbart, dass Ihr die Sachen käuflich erwerben müsst. Versucht Euch im Guten mit dem Eigentümer zu einigen. Wäre sonst schlecht für den fortlaufenden Vertragsbestand. Theoretisch müsstet Ihr die Sachen aber nicht übernehmen. Wegen dem Spiegelschrank gilt auch, wenn er nicht im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll steht, habt Ihr kein Anrecht drauf. Schließlich ist das das Eigentum des Vormieters. Er kann damit machen was er will. Den Makler könnt Ihr auch nicht dafür zur Rechenschaft ziehen. Es sei denn der Eigentümer hat es schriftlich mit dem Makler vereinbart. Nur dann könnte er den Regress geltend machen und nicht Ihr.
Hoffe konnte helfen. LG Baxter

wenn Sie das beweisen können und einen langen ekligen Rechtsstreit mit dem Makler nicht scheuen, klönnen Sie das machen.

HM?ja auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust!
Vl.haben wir Glück und man kann sich Gütlich einigen das der Makler uns einen Nachlass auf die Provision gibt.
Dabke

Hallo aus Bernburg,

einen Rechtsanspruch haben Sie NICHT! Sprechen Sie mit ihm und lassen sie durchblicken wegen der Falschinfo zu vertrauensselig den Vertrag geschlossen zu haben und das sie sich nach andere Objekte umschauen, wenn er ihnen nicht entgegen kommt.

LG aus Bernburg

Hallo,
ja der vertrag ist schon Unterschrieben,und wir wollen ja auch die Whg beziehen!Aber nichst desto trotz werden mit dem Makler reden das diese er diese Kosten erwähnen hätte müssen das wir ja auch noch Renovieren müssen ectr. unddas alles Kosten sind!Vll ist er ja kullant und geht ein wenig mit der Provision runter!
Danke

Bedenken Sie das ist sein Broterwerb, wenn er merkt oder sieht das sie die Wohnung so oder so nehmen wird er die EUR haben wollen, oder könnten Sie so einfach auf 200 bis 500 EUR vom Lohn verzichten?
Ich wünsche ihnen alles Gute, keine Probleme mit dem Vermieter und eine angenehme Mietzeit.

Hallo,
Da ich nicht weiß, welchen Maklervertrag (schriftlich oder mündlich) zwischen

  1. ihnen und dem Makler
  2. dem Makler und ihrem Vermieter geschlossen wurde kann ich Ihnen nicht mitteilen, ob das MaBV hier Anwendung findet.
    Unstrittig ist der Makler jedoch als Vertreter des Vermieters aufgetreten und Sie sind wegen Täuschung berechtigt den Mietvertrag anzufechten.
    Wenn Ihr an einer Fortsetzung des Mietvertrages Interesse habt, würde ich dies dem Vermieter so mitteilen und darauf bestehen, dass der Vermieter einen Teil der Maklerkosten trägt.In wieweit der Vermieter dann Regress beim Makler nehmen kann hängt von seinem Vertrag mit dem Makler ab.

Hallo MG79,
Der Mietvertrag ist bindend. Bestehen Zweifel, geht bitte zum Mieterverein. Achtet darauf, dass nach Abschluss des Mietvertrages keine Nachträge mehr eingetragen werden.
Gruß Gesetzesbrecher

wie soll ich das wissen, ich kenne den Mann nicht.

Hallo Miri,

die Provision wird erst mit Vertragsunterzeichnung fällig und im Mietvertrag waren doch sicher die Ablösekosten aufgeführt, oder? Wenn dem so sein sollte, kann sich der Makler darauf zurückziehen, daß ihr ja vor Vertragsunterzeichnung Bescheid wußtest. Dann habt ihr meines Erachtens nichts in der Hand, zumal Aussage gegen Aussage steht. Man kann höchstens noch versuchen, ihn runterzuhandeln, aber eine rechtliche Grundlage dafür sehe ich erstmal nicht.

Viel Glück

Nine

Hallo Miri,

ihr werdet die Provision sicher in voller Höhe zahlen müssen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Die Teichpumpe müsst ihr nicht übernehmen, oder wurde das schriftlich im Vertrag festgehalten?

Viel Spass an der tollen Wohnung
Volker Weiser

Hallo,
Nein Im vetrtag steht nichts davon drinn!Der eigentümer/Vormieter hat es uns mündlich mitgeteilt das er gerne 500 Euro haben würde für die Pumpe usw.was ja eigentlich auch gerechtfertigt ist!ABER:der Makler hätte uns das vorher sagen müssen und NICHT nur sagen sollen der Garten soll halt gepflegt werden (Von Pumpe usw. war nie die Rede!)
Desshalb dachte ich mir das ir dem MAkler einfach was abziehen von der Provision!Ob er sich darauf einlässt ,mal gucken?Nichts desto trotz die Whg ist klasse,der Vermieter auch,nur halt der Beigeschmack mit dem Makler…

Hallo
Nein vertraglich wurde die Ablöse nicht festgehalten,und klar müssenwir die auch nicht nehmen ,wäre allerdings sehr sinnvoll da wir auch nicht möchten das der Teich zum stinkenden Tümpel wird!Also ein wenig fühlt man sich da schon genötigt:frowning:!ABer sei es drumm,ist ja nicht so als könnten wir uns das nicht leisten ,es wären halt 500 Euro für die neue Couch gewesen die wir brauchen und nun sind es halt nochmal 500 Euro mehr die wir loswerden und das ist nervig!

Das ist wohl eher eine juristische Frage .Im Zweifelsfall gilt , was schriftlich vereinbart worden ist.Gibt es nur mündliche Absprachen , dann lassen sie sich die Aussagen vom Vormieter schriftlich bestätigen und versuchen sie die Klärung mit dem Makler.Rein theoretisch dürfen sie Ihre Kosten nicht einbehalten , sondern müssten diese nach Zahlung der Courtage vom Makler zurückfordern.Auch wenn es rechtlich nicht ganz sauber ist , würde ich es aber trotzdem darauf ankommen lassen und Ihre Kosten von der Courtage abziehen.
Es kommt darauf an , wie " hartfellig" sie sind.Ich würde darauf spekulieren , dass der Makler nicht klagt , weil dann eh Aussage gegen Aussage steht.
Alles ohne Gewähr! Viel Glück!

Hallo,
Ja ich werde es drauf ankommen lassen!Den Vertrag haben wir ja schon und mit dem Vermieter überhaupt kein Problem,von daher können wir schon ein bisschen Pokern:wink:!Vll.ist er ja kullant und erlässt ein bischen was,weil schliueßlich kann man mit jedem Makler auch verhandeln!und ausserdem denke ich das er auch nicht möchte das seine Kunden unzufrieden sind er lebt ja auch ein wenig von der weiterempfehlung.

Hallo,
bei Beantwortung würde ich gegen das Rechsdienstleistungsgesetz verstoßen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsge…

vnA

Liebe Ratsuchende,
es zählt nur das, was im Vertrag steht.
Wenn der Makler Euch Falschauskünfte gegeben hat, müßt Ihr das beweisen können.
Viel Glück.

Ist es möglich, daß dem Makler das gar nicht bekannt war und der Eigentümer sich das im Nachhinein überlegt hat, um noch ein paar Euro rauszuholen? Aber auch wenn dem nicht so ist und der Makler Bescheid wußte, wenn der Eigentümer das dem Makler nicht schriftlich mitgeteilt bzw. mit ihm vereinbart hat, steht Aussage gegen Aussage und na ja, worauf das hinaus läuft, ist ja leider klar :frowning:

Hallo, lieber MG79 02. 03. 2011

So wie ich Deine Schilderung werte, sehe ich keine Chance für Dich, den Makler zur Kasse zu bitten. Dies insbesondere, da Du dem Makler nicht nachweisen kannst, grob farlässig Dich über die realen Mietbedingenungen im unklaren gelassen zu haben. Gehe von dem alten Spruch der Großmütter aus, die sagten, wer die Speisen von Anfang beim Kochen nicht rührt, muss damit rechnen, dass am Ende die Speise angebrannt ist.

Ich gehe davon aus, das auch die anderen Forumsfreunde Dir änliche Auskunft ge-geben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Willi