Makler = WEG-Verwalter --> keine Provision?

Hallo liebe Wissenden!
Nach langem suchen haben wir endlich eine schöne Wohnung gefunden.
Die Wohnung bietet ein Makler an (er ist nicht der Eigentümer).
Der Makler hat sein Büro mit im Haus und ist WEG-Verwalter.
Alle Wohnungen sind vermietete Eingentumswohnungen.
Natürlich will der Makler bei Vertragsabschluss auch Geld haben
(1145€ inkl. Mwst).
Nun habe ich das hier gelesen:
Auszug aus „Geld sparen beim Umzug“ ISBN: 978-3-933091-64-2 Buch anschauen:
Ein Anspruch auf Maklerprovision entfällt beispielsweise, wenn die angemietete Wohnung eine Sozialwohnung ist oder wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Mietwohnung ist. Zu Unrecht gezahlte Maklerprovision kann der Mieter zurückfordern. Sein Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Ist das richtig so, wir müssen gar keine Maklergebühren für diese Wohnung zahlen?

Vielen Dank schon mal!

Grüße Kate

Hallo,

ich glaube es geht um eine Mietwohnung, und keinen Kauf.
Das der Vermieter und Eigentümer keine Provision verlangen dürfen ist augenscheinlich - es gilt ja allein seinem Interesse und somit würde er doppelt entlochnt werden, duch Mietzins und Provision.
Das eine WEG Verwaltung, die das Objekt selbst verwaltet keine Provision erhalten bzw. verlangen darf ist mir nicht bekannt, da eine so direkte Beziehung, wie beim Vermieter selbst, nicht gegeben ist.
Der Eigentümer bezhalt so oder so das Hausgeld, gleich ob Leerstand oder Vermietung.
So wie es sich aber aus dem Zitat deutlich lesen lässt würde es ja dabei zutreffen…

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2Ter Teil
Zufällig bin ich gerade darauf gestossen unter welchen Gegebnheiten ein Verwalter Provision fürs makeln bekommt.
Dazu gibt es ein BGH Urteil (BGH WuM 2003, 338)
Demnach darf der Verwalter eine Vermittliungsgebühr verlangen wenn er lediglich die gesamte Wohnanlage betreut. Wenn er nur (zusätzlich) Verwalter der vermittelten Eigentumswohnung ist, kann er keine Provision fordern.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Makler verwaltet auf jeden Fall die die wir mieten wollen.
Z.B. macht er mit uns den Mietvertrag und wir müssen die WM an ihn überweisen. Also ist er nicht nur WEG-Verwalter oder?
Und nun? Er will uns ja offensichtlich über den Tisch ziehen!

Der Makler verwaltet auf jeden Fall die die wir mieten wollen.
Z.B. macht er mit uns den Mietvertrag und wir müssen die WM an
ihn überweisen. Also ist er nicht nur WEG-Verwalter oder?
Und nun? Er will uns ja offensichtlich über den Tisch ziehen!

Hm, es ist unüblich das ein Makler die Miete erhält.
Üblicher Weise erhält der Eigentümer den Mietzins, vieleicht auch die Verwatlung oder Bank.
Wenn es denn zeitgleich die WEG Verwatlung ist, dann ist zu klären ob die das ganze Objekt verwalten.

Grüße