Maklergebühr trotz gleichem Vermieter

Hallo,
ich wohne seit 3 Jahren in einem Mehrparteienhaus. Jetzt wurde von einem Nachbarn die Wohnung frei. Da diese wesentlich schöner geschnitten ist als meine, hatte ich beschlossen in diese Wohnung zu ziehen.

Jetzt hatte ich Schlüsselübergabe und der Hausverwalter, der auch gleichzeitig Makler der Immobilie ist, hat von mir plötzlich 500€ Provision verlangt. Vorher wollte er mir den Schlüssel nicht geben. Also hab ich 500€ gezahlt.

Jetzt im Nachhinein kommt mir das aber komisch vor, da ich ja vor 3 Jahren bereits 2,38MM Provision gezahlt hatte, und ich die Wohnung meines Nachbarn ja schon kannte. (Nachbarschaftsparty :smile: ) Daher war ja keine Vermittlung in dem Sinn nötig.

HILFE !?

Kann ich das Geld zurückverlangen ``???

Hallo,

wenn ein Immobilienmakler gleichzeit Hausverwalter der Wohnung ist darf er normalerweise keine Vermittlungsprovision verlangen! Er muss vorher genau darauf hinweisen. Das würde ich alles von einem Anwalt prüfen lassen.

Die Vorgehensweise hört sich unseriös an. Normalerweise erhält man eine ordentliche Rechnung, die man prüfen kann.

Meine Äußerungen sind rein privat und stellen keine Rechtsberatung dar!! Keine Gewähr und Haftung dafür!!

Viele Grüße!!

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In der Regel haben Verwalter keinen Anspruch. Abgesehen davon bestand hier ja wohl kein Maklervertrag, dafür aber Vorkenntnis. (http://www.mieterbund.de/maklerprovision.html)

Tipp: Geld unbedingt zurück fordern. Ist der Verwalter/Makler in einem Verband organisiert, diesen über sein Fehlverhalten unbedingt informieren.

Hallo,
ich wohne seit 3 Jahren in einem Mehrparteienhaus. Jetzt wurde
von einem Nachbarn die Wohnung frei. Da diese wesentlich
schöner geschnitten ist als meine, hatte ich beschlossen in
diese Wohnung zu ziehen.

Jetzt hatte ich Schlüsselübergabe und der Hausverwalter, der
auch gleichzeitig Makler der Immobilie ist, hat von mir
plötzlich 500€ Provision verlangt. Vorher wollte er mir den
Schlüssel nicht geben. Also hab ich 500€ gezahlt.

Jetzt im Nachhinein kommt mir das aber komisch vor, da ich ja
vor 3 Jahren bereits 2,38MM Provision gezahlt hatte, und ich
die Wohnung meines Nachbarn ja schon kannte.

Kann ich das Geld zurückverlangen ``???

Hallo,
ich würde sagen, dass eine Provision nur dann zu bezahlen ist, wenn ein gültiger Maklervertrag geschlossen wurde. Ich bin aber kein Experte für Makler-Recht und würde daher empfehlen den Immobilienverband www.ivd.net zu kontaktieren.
Viele Grüße
Johannes Wörle
IHR UMZUGSEXPERTE

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Guten Tag,
Wenn der Makler den Auftrag hatte, die Wohnung zu vermieten, kann er von einem Mieter, ganz gleich, wer das ist, die Provision verlangen, sofern er den Mietinteressenten vorab darueber in Kenntnis setzt, dass bei MV-Abschluss eine Provision zustande kommt. Hat er das nicht getan (oft wird ein Schreiben unterzeichnet, das die Besichtigung der Whg nachweist und das die Hoehe der Prov angibt), sollten Sie den Betrag umgehend von ihm zurueck fordern. Zunaechst in einem normalen Gespraech, wenn er sich weigert, schalten Sie einen Anwalt ein, das sollte Erfolg haben. Bedenken Sie aber, dass Sie dann mit der Hausverwaltung bis auf weiteres ein schlechtes Verhaeltnis haben werden, deshalb ist es immer wichtig, soetwas vorab zu klaeren. Fragen Sie bitte auch einen Anwalt, da ich nur Vermieter bin und Ihnen keine verbindliche Auskunft geben kann.

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Auf jeden Fall!!!
Ist der Makler gleichzeitig Verwalter, darf er gar keine Provision fordern, übrigens schon damals nicht,
bei Ihrem 1. Einzug.
Sie sollten beide Provisionen zurückfordern!
"Der Makler darf vom Wohnungssuchenden keine Provision verlangen, wenn er öffentlich geförderten oder sonstigen preisgebundenen Wohnraum nachweist oder vermittelt, § 2 Abs. 2 WoVermG.

Der Makler erhält auch dann keine Provision, wenn er selbst Eigentümer, Mieter, Vermieter oder Verwalter der Wohnung ist, oder an einer Firma rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist, die Eigentümerin, Mieterin oder Vermieterin, bzw. Verwalterin der Wohnung ist, § 2 Abs. 3 WoVermG."

Tut mir leid, daß Sie an so einen unseriösen"Kollegen"
geraten sind.
Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH

Ralf Limbach


MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
Händelstraße 25-29, D-50674 Köln
Postanschrift:
Postfach 94 01 10
51089 Köln
Tel.: +49 (0)221 - 4 50 05 57
Fax: +49 (0)221 - 80 15 86 12
Email: [email protected]
Internet: www.msrheinland-immo.de
AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach

Hallo r0b84,
das Thema ist wohl etwas komplizierter um eine eindeutige Antwort darauf zu geben. Ich habe mich mal etwas schlau gemacht und folgende Seiten gefunden:
pro-wohnen.de und mieterbund.de
Vielleicht hilft es dir weiter, wenn du dich reinlesen willst. Es wäre vermutlich das Beste, wenn du dich direkt beim Mieterschutzbund schlau machst. Denn dort wirst du gut beraten. Aber ich würde mich beeilen, denn ich kann mir vorstellen, dass eine Rückforderng mit Fristen verbunden ist. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Lg Campi

Hallo!

Da kann ich Dir nicht helfen. Wende Dich bitte an die Verbraucherberatung oder den Mieterschutzbund!

Grüsse, Jürgen

Damit ein Maker Anspruch auf den Maklerlohn hat, muss - von mir hier nur verkürzt und mit anderen Worten dargestellt:

  1. zwischen dem Mieter und dem Makler ein Maklervertrag geschlossen worden sein
    Achtung: Dieser Vertrag muss nicht schriftlich oder mündlich geschlossen worden sein, sondern kann auch durch entsprechendes Handeln rechtsgültig abgeschlossen worden sein!
  2. der Mietvertrag muss durch eine aktive „Handlung“ des Maklers zustandekekommen sein
    Das muss der Makler im Zweifelsfall beweisen können.

Siehe auch z.B.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…

Soweit ich weis, darf ein WEG-Verwalter bzw. Wohnungsverwalter für von ihm verwaltete Wohnungen prinzipiell KEINEN Maklerlohn erlangen!

Siehe hierzu auch
/t/verwalter-als-makler-courtageanspruch/1022556

/t/makler-weg-verwalter-keine-provision/4883267

/t/maklercourtage-fuer-verwalter/3727028

/t/makler-verwalter-und-courtage/998453

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/maklerprovision.html

Das eigentliche Problem ist, dass hier die Maklergebühr bereits bezahlt wurde.
Darin könnte ein Richter ein Einverständnis vom Mieter sehen.
Hier müsste der Mieter die Herausgabe eines zu Unrecht verlangen Maklerlohnes einklagen!

Hallo!

Es tut mir sehr leid, aber Ihre Anfrage geht in Richtung Rechtsberatung.

Da ich leider kein Rechtsanwalt bin, darf ich eine solche Anfrage nicht beantworten.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bleibe

mit freundlichen Grüßen

Kindt

onlinedetektiv.com

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Hallo,
Da ich mich als Experte sehe wenn es sich um den reinen Umzug (Möbeltransport) handelt, kann ich Dir hier nicht helfen. Ich kann Dir lediglich empfehlen dass Du Dich an den Verbraucherschutz wendest. Die können Dich mit Sicherheit entsprechend beraten.