Maklercouttage & Wohnungsmängel

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich weiß garnicht wo ich anfangen soll…

Anfang des Jahres 2011 haben mein Lebensgefährete (LG) & ich uns auf Wohnungssuche begeben. Wir sind auch gleich fündig geworden. Eine super tolle Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Bei Wohnungsbesichtigung trafen wir die Vormieter & den Makler an. In der Wohnung standen noch die kompletten Möbel der Vormieter, da diese ja noch darin wohnten. Das störte mich auch nicht weiter. War aber im Nachhinein ein Fehler. Dazu aber später. Am nächsten Tag bekammen wir auch gleich die Zusage für die Wohnung. Im Mai sollte es dann soweit sein. Vorher unterschrieben wir im Maklerbüro den Mietvertrag (MV) und bezahlten die Courtage.

1.) Der Mietvertarg wurde nicht vom Vermieter (VM) unterschrieben, sondern vom Makler. Der VM (so steht es im MV) wird auch durch den Makler vertreten.

Darf der Makler dann Courtage verlangen?

Bei der Wohnungsübergabe war weder VM noch Makler anwesend. Nur die Vormieter. Als die Wohnung nun leer stand, entdeckten wir einige Mängel, die von den Vormietern damit abgetan wurden, dass diese schon bei Ihrem Einzug vorhanden waren. Trotzdem hielten wir die Mängel fotographisch fest & teileten diese dem Makler mit. Er schaute sie sich erst ein paar Wochen später ebenfalls an & versicherte uns, das diese behoben werden. Die Vermieter haben wir bis zum heutigen Tag werder gesehen noch gesprochen. Aber laut unserm Nachbarn existieren sie :wink:

Mängel:

  1. Laminat in Ess- & Wohnzimmer hat erhebliche Macken. Damit meine ich nicht etwa ein paar Kratzer sondern, dass dort teilweise das Laminat herausgebrochen war/ist und dort nun Löcher sind. Im Esszimmer sogar Handgroß!!!

2.) Wandabschlußleisten & Ecken fehlen teilweise. Damit meine ich, dass z.B im Schlafzimmer an manchen offensichtlichen Stellen keine Leisten mehr sind. Z.B ist an der einen Seite der Tür eine Abschlußleiste, an der anderen Seite fehlt sie.

3.) Die Badezimmerfliesen scheinen sehr sehr alt zu sein. Man sieht, dass sie überstrichen wurden & erkennt noch den Durchdruck des davor dagewesenen Musters. Das ist ja auch nicht so schlimm, aber gerade am Waschbecken und Badewanne splittert de Lack ab. Ausserdem ist das Bad nur halbhoch gefließt. Gerade an der Badewanne ist das sehr schlecht. Wir baden kaum, sondern duschen immer. Und da wird nunmal die Wand naß. (Falls Sie nun mit der Aussage kommen, dass man bei Badewannen, die nur halb hoch gefließt sind, nicht duschen sollte, dann hätte der VM auch keine Duschvorrichtung und Duschabtrennung anbringen sollen.) Mittlerweile bilden sich schon kleine Stockflecken bzw Blauschimmel und eigenartig blaße rosa Flecken, worauf ich nun schon mehrmals den Makler aufmerksam gemacht habe.
Ausserdem sollte man nicht unter der Dusche stehen, wenn der Nachbar oder der LG die WC-Spülung benutzt. Dann verbrennt man sich tierisch an an dem Wasser, welches aus dem Duschkopf kommt. Das mussten wir am eigenem Leib erfahren.

3.) defekter Brief- & Garagenschlüssel. Bzw lassen sich weder Briefkasten noch Garage (für die wir seperat zahlen) abschließen.

4.) Für den „Garten“, der lediglich aus Rasen besteht der ca 2m breit neben dem Haus und ca 4m breit hinter dem Haus besteht, sollen wir laut MV die Gartenpflege übernehmen. Uns wurde bei Einzug mündlich versichert, dass sich sämtliche Geräte dafür im Keller befinden würden. Tja, ausser einem Rasenmäher ohne Verlängerungskabel war dort aber nichts. An einer Seite des Hauses wurden Büsche angeplanzt, die man ohne Heckenschere nicht stutzen kann. Mitterlweile haben wir uns die ein oder anderen Geräte/Gartenwerkzeueg selbst angeschaft.

5.) Nun in der ewtas kälteren Jahreszeit mussten wir auch feststellen, dass die Heizungen erst gegen 8-9 Uhr warm werden und um 23 Uhr wieder klat sind. Da mein LG und ich aber in Schichten arbeiten, haben wir nicht den ganzen Tag die Heizung an und da kam es nun schon öfter vor, dass wir erst gegen 24 Uhr wieder zuhause waren und die Wohnung mehr als nur kalt war. Auch darüber ist der Makler informiert.

Über alle Mängel, ausser der Heizung, ist der Makler seit Ende Mai 2011 informiert. Die Heizungsgeschichte weiß er seit Oktober 2011. Es tut sich aber nichts. Wir werden nur Vertröstet.

„Der VM ist schwer krank und liegt öfters im Krankenhaus…Die VM haben mometan wenig Zeit…Ich habe es weiter gegeben…Mir sind die Hände gebunden, eigenständig kann und darf ich nichts machen…Die VM wollen sich alles selbst anschauen…“ Aber nichts passiert!!!
Auf unsere Aussage hin, dass wir am Anfang noch Veständis hatten, dass die VM mometan keine Zeit hatten, weil der VM so schwer krank ist, aber sich doch nun endlich mal ewtas tun müsste und wir das so nicht mehr hinnehmen & am überlegen sind, den Mieterschutz oder ähnliches einschalten, sagte man „Davon würde ich abraten, das kann Konsequenzen haben!“

Wie sollen wir nun weiter vorgehen? Und hat der Makler Anspruch auf seine Couttage, obwohl er die Wohnung verwaltet?

Vielen Dank im Vorraus für Antwort.

Hier in aller Schnelle eine erste Antwort:
Sehen Sie nach in
http://dejure.org/gesetze/WoVermittG/2.html.

Demnach ist der Courtageanspruch dieses Maklers seeeeehr fraglich. Allerdings scheint es so zu sein, daß er mehr Vertröster als Verwalter ist. Möglciherweise wird er sich damit rausreden wollen.
Vielleicht ist es klug, auf die erste BK-Abrechnung zu warten. Ist die vom Makler erstellt, ist ihm die Verwaltertätigkeit zweifelsfrei nachzuweisen.

Good luck

Hallo,

ich habe mich erst vor Kurzem angemeldet und bin auch nur als Interessierte registriert, weshalb ich Ihre Anfrage leider nicht beantworten kann.

MfG fragemich

Hallo,

das sind ja sehr viele Fragen, ich versuche sie mal zu beantworten, soweit mir das möglich ist.

Also zu 1.)
Der Makler darf immer dann Courtage verlangen, wenn er ein Objekt nachgewiesen hat. Also wenn er z.B. die Wohnung im Internet, Wochenzeitung usw. inseriert hat und sie sich dann auf diese Anzeige melden, bereits dann gilt ein Objekt von einem Makler als nachgewiesen und er darf im Falle des Zustandekommens des Vertrages Courtage verlangen.

Wer den Mietvertrag unterschreibt, bzw. wen der Vermieter als Bevollmächtigten einsetzt, ist hier erstmal egal.

Nun zu den Mängeln. Vorab eine Frage, wurde denn bei Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll erstellt ? In meinen Augen ist ein anstäng ausgefülltes Übergabeprotokoll sogar wichtiger als der Mietvertrag. Meine Kunden lachen immer, wenn ich mit 10 Seiten Übergabeprotokoll bei Wohnungübergabe anrücke und auch jeden noch so kleinen Mangel dokumentiere. Aber man ist halt dann einfach auf der sicheren Seite. Vielleicht einfach für die Zukunft merken, dass man auf jeden Fall auf ein Übergabeprotokoll besteht.

Mängel:

1.) Hier wäre zu klären, wem der Boden überhaupt gehört. Wurde er vom Vermieter einbaut und mitvermietet, ist der Vermieter auch verpflichtet den Boden in ordentlichem Zustand zu halten. Vorausgesetzt es handelt sich um normale Abnutzungsspuren. Wurde dieser Laminatboden von Ihrem Vormieter verlegt, ist er auch dessen Eigentum und der Vermieter hat damit überhaupt nichts zu tun. Hier kann ich nur raten im Mietvertrag nachzusehen, in welchem Zustand die Wohnung vermietet wird (renoviert, unrenoviert usw.) Bei unrenovierter Übergabe müssen Sie selbst zusehen, dass ein anständiger Bodenbelag in die Wohnung kommt. Sollte der Laminatboden wirklich vom Vormieter verlegt worden sein, hätte der Vermieter auch darauf bestehen können, dass dieser wieder entfernt wird. Sie als Mieter haben da aber eigentlich kaum eine Handhabung. Wie gesagt, man müßte den Mietvertrag und die Eigentumsverhältnisse genauer kennen.

2.) Nach meinem Empfinden das gleiche Spiel wie bei dem Mangel Nummer 1. denn die Leisten gehören ja mehr oder weniger zum Boden. Eine Teppichleiste nützt Ihnen ja bei Holzboden eher weniger.

3.) Ich würde hier den Vermieter anschreiben, mit Fristsetzung, dass Ihnen funktionierende Schlüssel ausgehändigt werden. Alternativ auch anbieten selbst die Schlösser zu tauschen und dem Vermieter die Rechnung zu schicken, da er ja selbst offensichtlich im Moment auf Grund von Krankheit nicht in der Lage dazu scheint. Auch würde ich hier überlegen, die Mietzahlung für die Garage einzustellen, da sie ja im Moment wohl nicht genutzt werden kann.

Wegen des halbhohen Fliesenspiegels werden Sie leider nichts tun können. Sie haben die Wohnung ja vorher besichtig und sie mit diesem Fliesenspiegel angemietet. Es ist ja vermutlich nicht so, dass die Fliesen bis zu Ihrem Einzug entfernt worden sind. Dass jetzt die Wand schimmelt, ist irgendwo ja auch eine logische Schlussfolgerung. Ich kann Ihnen hier nur Empfehlen, möglichst schnell selbst eine Lösung zu finden. Denn wenn Sie den Schimmel selbst herbei führen, beschädigen Sie fremdes Eigentum (Wohnung)

Die Sache mit dem Heißwasser ist technisch bedingt. Vermutlich beziehen Sie Ihr Heißwasser über einen Durchlauferhitzer. Und hier liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass wenn man duscht, Heißwasser mit Kaltwasser gemischt wird und man so seine angenehme Duschwassertemperatur erhält. Betätigt jetzt jemand die Toilettenspülung steht natürlich kurzfristig weniger Kaltwasser zur Verfügung und es kommt nur noch Heißwasser aus dem Hahn. Dieses Phänomen werden Sie überall finden, wo das Heißwasser mittels Durchlauferhitzer aufbereitet wird. Selbst bei mir zu Hause im Einfamilienhaus ist das so. Und wenn man darum weiß, muss man ja nicht zwangsläufig die Toilette abziehen, wenn jemand unter der Dusche steht :smile:

4.) Hier gibt es keine eindeutige Regelung. Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass sie die Gartenpflege übernehmen, dann müssen Sie dies auch tun. Gartengeräte sind dann im Zweifel selbst anzuschaffen. Es würde ja auch keiner von seinem Vermieter verlangen, dass er einen Besen stellt um die Straße zu kehren :smile:

5.) Es ist durchaus üblich, gerade in Mehrfamilienwohnhäusern, dass die Heizung mittels Nachtabsenkung herunter gefahren wird. Für Sie sicherlich ägerlich wegen dem Schichtdienst. Allerdings muss hier der Vermieter das Interesse der Mehrheit im Auge behalten. Salopp ausgedrückt, wieso sollte die Heizung Tag und Nacht laufen, weil von 20 Leuten nur 2 in der Nacht heizen wollen. Es geht hier ja auch um eine Kostenfrage. Würde die Heizung durchgehend laufen, würden sich die anderen Mieter, die nachts schlafen vermutlich darüber beschweren, dass die Heizkosten so enorm hoch sind.
Ich bin im Moment mit dieser Frage nicht zu 100% sicher, ob es einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dass Schichtarbeiter auch nachts eine beheizte Wohnung haben müssen. Ich kenne nur die Richttemperaturen für Wohnräume aber diese gelten tagsüber - wie gesagt, die Nachtabsenkung ist leider üblich.

Ich verstehe Sie nicht so ganz, wieso Sie den Makler über die Mängel informieren ? Er ist doch nur Vermittler zwischen Vermieter und Mieter. Er vermittelt nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde, hat der Makler mit der Sache nichts mehr zu tun.

Weiter unten schreiben Sie dann, dass der Makler die Wohnung verwaltet ? Ist er nun nur Makler oder auch Hausverwalter ? Sollte er Hausverwalter dieser Wohneinheit sein, dann darf er keine Courtage verlangen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung ? Wenn der Makler hier nur die WEG-Verwaltung hat, dann darf er bei der Vermietung trotzdem Courtage verlangen.

Im Großen und Ganzen kann ich nur empfehlen, die noch offenen Punkte zu klären. Eigentumsverhältnisse, Vereinbarungen im Mietvertrag usw. und dann ggfls. dem Vermieter alles nur schriftlich mit Fristsetzung mitzuteilen.

Ich hoffen, ich konnte etwas helfen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,

das hört sich ja alles schlimm an, aber ich glaube auch nichts, was nicht zu lösen wäre. Auf jedenfall habt ihr in sofern richtig gehandelt, in dem ihr Fotos von den Mängeln gemacht habt, die euch bei einem späteren Auszug noch helfen können.
Aber zum Problem mit der Courtage:
Dem Makler steht immer dann eine Courtage zu, wenn er selber nicht der Eigentümer ist.So schreibt es das Maklergesetz vor. Das wäre also zu prüfen.

Grundsätzlich würde ich in eurem Fall durchaus einen Anwalt einschalten, weil ihr ggf. Bei einigen Mängeln eine Mietkürzung durchseten könnt. Aber das würde ich unbedingt mit dem Anwalt abstimmen. Ihr braucht euch auchnicht von dem Amkler oder sonst wem einschüchtern lassen, denn ihr habt nun nicht unerheblich wenig Rechte auf eurer Seite. Also ntzt diese auch, bevor sie ansonsten euch zum Negativen gereichen.

In diesem Sinne mein Wunsch an Euch für eine gütliche Lösung.
Gruß Daylighter

Ist der Makler gleichzeitig Verwalter, darf er keine Provision verlangen, sagt das Gesetz.

Mieterschutz o.ä. scheint mir hier eine Option, vor allem aber auch Mietkürzungen aufgrund der vorhandenen Mängel. Soetwas ist aber nichts für einen Forum, sondern eher ein Fall für einen (Fach-!!!)Anwalt.

Wenn der Makler Mitglied in einem Verband o.ä. ist, kannst du dich ggf. auch an diesen wenden.

habe hierzu folgendes überraschenderweise gefunden:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

Interessnkonflikt mit Vermieter und Verwalter sieht man jetzt schon.
setzen sie dem VM eine 14 tägige Frist zur Beseitigung der Mängel, drohen mit Mietminderung ( wenn auch nur viellicht 5 % ) und drohen sie ebenfalls mit Beauftragung einer Firma, wenn er sich nicht drum kümmert.

Entscheident ist, was im Übergabeprotokoll und im Mietvertrag steht

und auch folgendes

http://www.123recht.net/Maklerprovision,-wenn-Makler…

Maklerprovision

Geld zurück, wenn Makler gleichzeitig Verwalter ist

2.479,40 Mark muß ein Makler nach einem Urteil des Landgerichts Hagen (10 S 409/97) an die Mieter zurückzahlen, denen er eine Wohnung vermittelt hat, weil er für den Wohnungsvermieter Verwaltungstätigkeiten ausgeübt hat.

Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt, daß ein Makler, der gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Verwalter der Wohnung ist, keine Maklercourtage verlangen darf.

Das Maklerargument, er habe unentgeltlich für den Vermieter gearbeitet, ließ das Landgericht Hagen nicht gelten. Jede verwaltende Tätigkeit, die zeigt, daß der Vermittelnde vorrangig die Interessen des Vermieters wahrnimmt, reicht aus, um einen Provisionsanspruch entfallen zu lassen. Das gesetzliche Leitbild geht von einem Makler als unabhängigem Vermittler von Verträgen auf dem Gebiet der Wohnungsvermietung aus. Zum anderen gehört zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung der soziale Schutzzweck für den Mieter.

Hier hatte der Makler nicht nur Gefälligkeitsleistungen erbracht, sondern die Vermietung für den Vermieter komplett durchgeführt. Der Makler hatte den Mietvertrag ausgesucht, ausgefüllt, die Mieter ohne Rückfrage mit dem Vermieter ausgewählt und für den Vermieter den Mietvertrag unterschrieben.

folgende Antwort :

  1. Der Makler hat Anspruch auf die Courtage. Er hat die Wohnungsmängel nicht zu vertreten und kann auch den Mietvertrag unterzeichnen, wenn er dazu vom Vermieter bevollmächtigt ist (Vollmacht prüfen und anfordern).

  2. Ungünstig ist, dass die Übergabe ohne Vermieter oder bevollmächtigten Vertreter stattfand. Es wäre in diesem Fall gut, wenn es kein Übergabeprotokoll gäbe. In diesem Fall kann die Übergabe bestritten werden und sämtliche Schäden und Mängel gehen zu Lasten des Vermieters, wenn er nicht beweisen kann, dass die Schäden von Euch verursacht wurden. Wichtig ist dabei natürlich, dass eine Übergabe vereinbart war, was aber grundsätzlich vorauszusetzen sein dürfte.

  3. Gravierenster Mangel ist die Sache mit der Heizung. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet die Beheizung für 24 Stunden am Tag zu ermöglichen, wenn Eure Verhätnisse dies erforderlich machen. Hier müsst Ihr dem Vermieter schriftlich den Mangel anzeigen und auffordern die Bereitstellung von Warmwasser und Heizung auch in den Nachstunden innerhalb von 14-Tagen sicherzustellen. Für die Nichteinhaltung der Frist kündigt Ihr einen 25 %-igen Mietzinsabzug an.

  4. Gleichzeitig listet Ihr schriftlich alle weiteren Mängel auf und fordert den Vermieter auf diese Mängel mit einer Frist von 6-Wochen vollständig zu beseitigen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden kündigt Ihr in diesem Schreiben bereits eine weitere Mietkürzung in Höhe von 10% an.

  5. Den Mangel mit dem „Heissen Wasser“ ebenfalls anzeigen und um Abstellung mit Frist von 14-Tagen bitten. (gehört zu Pkt. 4.)

> Allgemein . Alle Schreiben direkt an den Vermieter senden und gleichzeitig Kopie an den Verwalter. Idealerweise alle Schreiben als Einschreiben/Einwurf (Die Zustellung lässt sich über Internet nachverfolgen : Wichtig als Nachweis). Auch dem Vermieter mitteilen, dass bei nicht fristgerechter Mängelbeseitigung Ihr die Reparaturen selbst beauftragt und die Kosten von der Miete abzieht (Dies jedoch nur mit Beratung eines Anwaltes tun).

Im Übergabeprotokoll steht bei jedem Raum, der Mängel aufweist " siehe Photos"
allerdings gibt es auf der 2ten Seite des Protokolles den Satz " Die vorgenannten MÄngel sind vom Mieter bis zum … fachgerecht zu beseitigen." Bei den … ist nicht eingetragen. Aufgrund das es alles Mängel sind, die nicht vom Vormieter beseitigt werden konnten, da sie sie nicht verursacht haben und schon bei den ihrem Einzug vorhanden waren.

Um auf die Löcher in den Laminat zurück zukommen: Ich habe noch den Ausdruck, der damals im I-Net inserrierten Wohnungausschreibung.
Dort steht „Wohn- & Schlafzimmer Laminat (Buche/hell), textiler Bodenbelag in den beiden Kinderzimmern.“
So, das Schlafzimmer ist unser Esszimmer und die beiden Kinderzimmer sind unser Kinderzimmer & Schlafzimmer. In diesen beiden Zimmern hat der Vormieter das Laminat verlegt. Das wussten wir und haben gesagt, sie sollen das Laminat drin lassen und nicht wieder den Teppich rein machen. Damit ist der Vermieter doch verpflichtet die Mängel zu beseitigen, oder?

Entscheident ist, was im Übergabeprotokoll und im Mietvertrag
steht

Es ist ein 0815 Übergabeprotokoll, welches aus 2 Seiten besteht.

Seite 1.)
„Bei der Besichtung wurden folg. bzw kein Mängel festgestellt:“ Dann sind die Räume aufgelistet wobei dort 2 Kinderzimmer aufgelistet sind und nur eines vorhanden ist.
Bei Diele/Flur (Schrammen an den Türen & Rahm), Bad/WC (abgeplatzte Fliesen, Bohrlöcher in Fliesen, nur halb hoch gefließt an Badewanne), Wohnzimmer (kaputtes Laminat), Esszimmer (kaputtes Laminat), Garage (lässt sich nicht abschließen).
Unten steht dann noch „Bei Auszug der Familie XY, muss die Wohnung in den ursprünglichen Zusatnd zurückgeführt werden“. Wobei ich doch garnicht weiß, wie sie mal aussah und dies auch nirgens dokumentiert wurde.
Was ich weiß, was aber nicht schriftlich festgehalten wurde, ist, dass unsere Vormieter einen Ofen im Esszimmer eingebaut haben, im Schlafzimmer und Kinderzimmer den Teppich raus & Laminat rein gemacht haben (das weiß ich nur, weil ich den Ausdruck der Wohnungsanzeige noch habe und dort steht, dass in diesen beiden Räumen ursprünglich Teppich lag) und das die Dielendecke vom Vermieter blau gestrichen wurde und das dieser das auch so bei Auszug wieder haben möchte. Das haben die Vormieter aber nur beiläufig bei der Übergabe (bei dem weder Vermieter noch Makler anwesend waren) erwähnt hatten.

Seite 2.)
„Die vorgenannten Mängel sind vom Mieter bis zum … fachgerecht zu beseitigen“
Bei den … wurde nichts eingetragen, da die Vormieter keine Schäden (nach ihren Angaben) verursacht habe. Die Macken, Löcher, Fleisen… war alles schon gewesen.
Dann stehen nurnoch die Zählerstände dort und das wars.

Mängel:

  1. Im Mietvertrag steht lediglich " Die Renovierung erfolgt durch den Mieter"
    ABER: Der Laminat in Wohn- & Esszimmer wurde nicht von den Vormietern gelegt, der war schon drin und die bestehenden Löcher wurden ja im Übergabeprotokoll sowie auf Fotos festgehalten. Lediglich das Laminat in Schlaf-& Kinderzimmer wurde vom Vormieter verlegt. Das wussten wir und dort sind ja auch keine Mängel.

  2. das sind auch nur Kleinigkeiten, hätte mich aber interessiert.

  3. Das soll also heißen: Badwanne - nur baden ist möglich, wenn man duschen möchte hat man Pech gehabt.?

  4. Wir haben der Gartennutzung und der dazugehörigen Pflege nur zugestimmt, weil uns mündlich versichert wurde, das die benötigeten Gerätschaften vorhanden sind. Den die Gartennutzung war freiwillig.

  5. Ich vertseh nicht warum die Heizung komplett ausgeht, den wer es Nachts nicht warm ahben will und lieber friehrt, der brauch die Heizu´ng ja nicht anmachen. Es geht mir auch darum, dass wenn ich morgens aufstehe, zitternd durch die Wohnung laufe und es nicht warm wird, den wenn ich die Heizung auf volle Pulle aufdrehe siie ja doch nicht warm wird. Wir haben ein kleines Kind, welches in den letzten 12 Wochen schon 3x mal erkältet war. Das volle Program mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen… In unserer letzten Wohnung, in der die Heizung warm wurde, als ich sie aufdrehte und das den GANZEN tag über, war mein Kind im kompletten Jahr nur 2 mal krank.

Makler:
Ich weiß nicht ob er „nur“ der Makler ist. ER steht im Mietvertrag als Vertreter des Vermieters eingetragen und auch ER hat den Mietvertrag anstelle des Vermieters unterschrieben. Und das nicht mit i.A „MAKLER“ sondern nur mit „MAKLER“. Auserdem sagte er, dass wir uns bei Problemen oder Nachfragen bei IHM melden sollen. Also gehe ich davon aus, dass ER auch der Verwalter ist. Allerding anscheinend nur von unserer Wohnung, den unser Nachbar kennt den Herrn garnicht. Deshalb war ja auch meine Frage, ob seine von uns bezahlte Provision rechtens ist, oder ob ihm diese garnicht zustand.

Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, welches dem Vermieter gehört. Sprich das ganze Haus gehört ein und der selben Person.

Dem Makler ist nicht Eigentümer, er steht im Mietvertrag nur als Vetreter drin. Allerdings anscheinden nur bei uns. Den unser Nachbar kennt den Hernn garnicht.

Einen Anwalt wollte ich vermeiden, denn ich habe mich in diese Wohnung trotz Mängel verliebt und wollte es mir nicht mit den Vermietern verscherzen.
Und ich denke es lässt sich besser hier wohnen, wenn man ein gutes Verhältnis mit den Vermietern hat, als wenn man sich gegenseitig immer nur per Post das Leben schwer macht

Danke für deine Hilfe

TRotzdem Danke

Danke für deine Hilfe
Ist der Makler gleichzeitig Verwalter, darf er keine Provision
verlangen, sagt das Gesetz.

Mieterschutz o.ä. scheint mir hier eine Option, vor allem aber
auch Mietkürzungen aufgrund der vorhandenen Mängel. Soetwas
ist aber nichts für einen Forum, sondern eher ein Fall für
einen (Fach-!!!)Anwalt.

Wenn der Makler Mitglied in einem Verband o.ä. ist, kannst du
dich ggf. auch an diesen wenden.

Der Makler war nach der Übergabe bei uns und hat sich alle Mängel angeschaut (Laminat, Macken in den Türen, Kaputte Fliesen) und sie auch ebenfalls fotographiert.
Allerdings wollte er nicht unser Übergabeprotokoll, er hat nur das vom Vormieter ausgefüllte.

DAnke!

Allerdings wollte der Makler nicht unser Protokoll sondern nur das vom Vormieter. Auf diesem wurden die MÄngel nicht eingetragen. Sollte das mir zudenken geben?
Unser Protokoll liegt zusammen mit den Fotos der Mängel in einem Orner bei uns zuhause.

Entscheident ist, was im Übergabeprotokoll und im Mietvertrag
steht

Ui, das macht die Sache natürlich alles nicht einfacher.

Zu dem Übergabeprotokoll, das ja jetzt eigentlich überhaupt nichts aussagt, hätte ich jetzt einfach folgenden Vorschlag. Machen Sie Bilder der Schäden und schreiben Sie dem Vermieter einen höflichen Brief, in dem Sie die Mängel auflisten und auch die Fotos beifügen. Vermutlich weiß der Vermieter gar nicht, in welchem Zustand seine Wohnung ist. Bieten Sie ihm auch daher an, dass er sich die Wohnung gerne nach Terminvereinbarung anschauen kann. In den meisten Fällen ist es einfach eine Frage des Umgangstones. Wenn man den Vermieter gleich als böse hinstellt und auch dementsprechende Schreiben verfaßt, sind die Fronten ja direkt verhärtet. Also wie oben schon gesagt, netten Brief schreiben, auch einfach mal erwähnen, ob es möglich ist, dass er den Zustand der Wohnung gar nicht kennt, dass sie bereit wären, ihm diese und auch die Mängel zu zeigen. Eventuell könnten Sie ihm ja auch den Vorschlag unterbreiten, dass Sie die Mängel selbst beseitigen und dafür X Monate eben keine Miete zahlen. Das wäre dann aber nur eine Lösung, wenn Sie beabsichtigen auch längere Zeit in der Wohnung zu wohnen. Mehr als nein sagen, kann er ja nicht und fragen kostet nichts.

Mängel:

      1. Wie schon gesagt, ohne die Eigentumsverhältnisse des Bodens zu kennen, ist es halt unmöglich eine Aussage darüber zu treffen, wer denn jetzt zuständig ist.
  1. Theoretisch ja. Ich würde Ihnen empfehlen, nun erstmal den Schimmel zu beseitigen und die Rückwand mit den fehlenden Fliesen mit einer wasserdichten Lasur zu versehen. Dann sollte auch Duschen ohne Schäden möglich sein.

  2. Das ist das generelle Problem bei mündlichen Vereinbarungen, dass sie nachher nicht mehr wahr sind. Zukünftigt alles schriftlich regeln. Wenn die Gartenpflege freiwillig ist und diese nun von keinem der Mieter übernommen wird, kann es Ihnen natürlich passieren, dass ein Gärtner beauftragt wird und die Kosten hierfür auf die Nebenkosten umgelegt werden. Da müsste man halt schauen, was passiert.

  3. Die Heizung sollte auch nachts nicht komplett ausschalten nur die Vorlauftemperatur wird herabgesenkt. Das heißt, wenn die Heizung tagsüber eine Vorlauftemperatur von 24 Grad hat, sollte sie nachts z.B. auf 18 Grad eingestellt sein. Diese Nachtabsenkung ist ja auch kein Muss, es ist eher eine Energiesparmaßnahme, da man in der Regel nachts keine 23 Grad in der Wohnung braucht. Und gerade in Mehrfamilienwohnhäusern ist es halt so, dass nicht jede Partei abends die Heizung ausdreht und dann so Mehrkosten für alle entstehen. Aber auch hier, kostet Fragen ja nichts, ob man die Nachtabsenkung abstellen kann.

Makler:

Ich kann auf die Entfernung auch nicht beantworten, ob der Makler jetzt „nur“ Makler oder auch „Verwalter“ des Hauses ist. Wie das mit der Courtage aussieht habe ich Ihnen in der letzten Antwort bereits geschildert. Notfalls lassen Sie sich die Vollmacht zeigen oder den Verwaltervertrag. Verwalter dürfen keine Courtage nehmen.

Liebe Grüße
Stephanie