Mal wieder Ebay

angenommen, jemand möchte über ebay einen artikel erwerben. um versandkosten zu sparen, sucht dieser einen verkäufer aus seiner heimatstadt. vorab fragt er den verkäufer per e-mail, ob eine abholung möglich ist. dieser bejaht. ferner ist bei zahlungsmöglichkeiten „barzahlung bei abholung“ mit angegeben. unser fiktiver käufer erhält den zuschlag, und meldet sich unmittelbar nach auktionsende per e-mail bei dem verkäufer, um einen termin zur übergabe zu vereinbaren. von nun an hört unser käufer nichts mehr vom verkäufer. er schreibt etwa 8 mails,in denen er seine telefonnummer mitteilt, und den käufer bittet, ihn doch endlich anzurufen. nichts. kein anruf, keine mail-antwort. nun greift der käufer zum telefonbuch und ruft, da der gesuchte sich nicht darin findet, alle teilnehmer an, die den selben nachnamen haben. er gerät sogar an die mutter des verkäufers, teilt dieser erneut seine telefonnummer mit, mit der bitte, sie an ihren sohn weiterzugeben. wieder nichts. unser verzweifelter käufer wendet sich an ebay, die ihm die adresse des verkäufers mitteilt, da er dieselbe leider mit der ersten mail gelöscht hat. nun sucht er den verkäufer 2x auf, trifft ihn aber nicht an. stattdessen erhält er nach nunmehr 8 wochen ein paket mit dem ersteigerten, aber noch nicht bezahlten artikel. er schreibt erneut eine mail an den verkäufer, bestätigt darin den eingang der sendung und fragt, was nun mit der bezahlung sei, da er ja den artikel eigentlich abholen wollte. tags drauf erhält er eine mail des verkäufers, die erste seit auktionsende, in welcher dieser lediglich seine bankverbindung mitteilt.
was soll unser armer käufer nun tun? nur den artikel bezahlen, aber keinen versand. alles bezahlen? oder den artikel zurückbringen?
danke für eure antworten

h.goetz

Tach,

was soll unser armer käufer nun tun? nur den artikel
bezahlen, aber keinen versand. alles bezahlen? oder den
artikel zurückbringen?

Sofern er das Was-auch-immer-Teil behalten will, würde ich an seiner Stelle den Betrag ohne Versandkosten überweisen. Ansonsten zurückbringen (wenn nur Mutti da ist: Abgeben quittieren lassen).

danke für eure antworten

Danke für beim nächsten Mal Groß- und Kleinschreibung beachten und vielleicht den ein oder anderen Absatz zur besseren Lesbarkeit einbauen.

Nils

P.S. Wenn ich mich recht entsinne, gibt es extra ein Ebay-Brett.

Danke für beim nächsten Mal Groß- und Kleinschreibung beachten
und vielleicht den ein oder anderen Absatz zur besseren
Lesbarkeit einbauen.

Dies dürfte wohl der wichtigste Antwort-Teil sein. Ich bin überrascht, dass du den Artikel überhaupt gelesen hast.

Gruß
Falke

Die Sache ist doch einfach und selbsterklärend, ich verstehe auch nicht, warum wir dafür eine halbe Lebensgeschichte hören mussten…

Vereinbart war, dass der Käufer die Selbstabholung wählen kann. Also fallen, wenn die Wahl so getroffen wird, auch keine Versandgebühren an. Wenn der Verkäufer die Sache trotzdem schickt, ändert das doch nichts an der vertraglichen Abrede.

Warum überweist du nicht einfach den Kaufpreis und gut ist?

Levay