Hallo,
bitte ersetzen Sie „2007“ durch „x“ und betrachten Sie das Folgende als einen allgemeiner Fall.
Fakt:
2007 viele Ausgangsrechnungen, aber auf Grund des steigenden Dollarkurses und der der Zinserträge eines Festgeldkontos wurden die Kreditoren nur zaghaft bedient, so dass die zu den Ausgangsrechnungen 2007 gehörenden Eingangsrechnungen erst in 2008 beglichen werden.
Frage:
Kann ein nach IST Versteuerung belangter selbstständiger, freiberuflicher Einzelunternehmer Abgrenzungsposten in 2007 der Art utilisieren, dass die in 2008 zu tätigen Verbindlichkeiten de Gewinn in 2007 schmälern?
Gruß
Hi !
Kann ein nach IST Versteuerung belangter selbstständiger,
freiberuflicher Einzelunternehmer Abgrenzungsposten in 2007
der Art utilisieren, dass die in 2008 zu tätigen
Verbindlichkeiten de Gewinn in 2007 schmälern?
Da über die Art der Gewinermittlung nichts ausgesagt wird, gehe ich mal von dem allgemeinen Fall aus, dass ein Freiberufler seinen Gewinn nach EÜR aufstellt. In diesem Fall lautet die Antwort: „Nein“.
Sollte der Freiberufler eine Bilanz erstellen, werden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten des Jahres 2007 eingestellt. Es käme wohl zu dem gewünschten „geglätteten“ Ergebnis. Ein Freiberufler darf selbstverständlich auch die Art der Gewinnermittlung wechseln. Er wäre dann 3 Jahre an diese Entscheidung gebunden (H 4.6. EStH). Es sollte aber vor allem auch der letzte Punkt der H 4.6. EStH beachtet werden.
Ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart Sinn macht, muss in jedem Einzelfall gesondert beurteilt werden, nicht zuletzt auch wegen der dann möglichen Abweichungen/Abstimmungsschwierigkeiten bei der USt (Stichwort: nicht fällige Umsatzsteuer) und den Gewinnberichtigungen beim Wechsel selbst.
BARUL76
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