Hallo,
Entschuldigung dafür, dass ich zwei Artikel in einem Zuge postiere. Der erste ist ein Kommentar, dies ist mein eigentliches Anliegen:
Ich beziehe mich auf
Malheur Ist Versteuerung EÜR
(Autor: Frаnk, 28.7.2008 02:45 Uhr)
/t/malheur-ist-versteuerung-euer/4709907
Das Ergebnis ist, dass man keine Abgrenzungsposten für Verbindlichkeiten, die im Folgejahr fällig werden, bilden kann.
Dies bedeutet als plakatives Beispiel, dass jemand, der sein Einkommen aus 10% Margin aus 200.000,00 EUR bestreitet, ruiniert ist, wenn der Debitor am Ende des Wj valutiert, er selbst aber erst am Anfang des Folge-Wj dazu kommt, den Kreditor zu befrieden:
Einnahme Wj 200.000,00 EUR
Einnahme Wj+1 -180.000,00 EUR
Cash = 20.000,00 EUR
Steuerschuld: x% (40% ?) von 200.000,00 EUR = 80.000,00 EUR
Saldo: -60.000,00 EUR
A. Stimmt dies so (im diesem krassen plakativen Fall)?
B. Stimmt es, dass Ansparrücklagen oder Rücklagen (Stj 2007, um Ambiguitäten auszuweichen) ausschließlich für Dinge gebildet werden können, die - lapidar gesagt - in der AfA Tabelle als bewegliche Wirtschaftsgüter auftauchen können, also insbesondere nicht für Wareneinkauf?
C. Möchte man die Art der Gewinnermittlung nicht ändern, ist man gezwungen, Sich eine Ansparrücklage von 40.000 (von 100.000) für einen virtuellen A8 und von 20.000 für eine virtuelle Hochleistungsrechenanlage zu bilden.
Die Steuerlast wäre dann 40% auf (200.000 - 60.000), also 24.000,00 EUR weniger, der Gewinnzuschlag ist 3.600,00 EUR, d.h. das Saldo wäre
Saldo’: -60.000,00 EUR +24.000,00 EUR -3.600,00 EUR = -39.600,00 EUR
[Ist das so, oder bin ich da einer Milchmädchenrechnung aufgesessen?]
D. Darf man (wenn doch das FA annimmt, man nehme EUR 200.000,00 ein) dann auch gleich einen teuren Ferrari ansetzen, um das Saldo betragsmäßig noch mehr zu verringern?
Die Alternative zu den obigen Überlegungen wäre die Änderung der Art der Gewinnermittlung. Welche Optionen hat man hierfür?
Danke und Gruß.