Rücklage EÜR

Hallo,

Entschuldigung dafür, dass ich zwei Artikel in einem Zuge postiere. Der erste ist ein Kommentar, dies ist mein eigentliches Anliegen:

Ich beziehe mich auf

Malheur Ist Versteuerung EÜR
(Autor: Frаnk, 28.7.2008 02:45 Uhr)
/t/malheur-ist-versteuerung-euer/4709907

Das Ergebnis ist, dass man keine Abgrenzungsposten für Verbindlichkeiten, die im Folgejahr fällig werden, bilden kann.

Dies bedeutet als plakatives Beispiel, dass jemand, der sein Einkommen aus 10% Margin aus 200.000,00 EUR bestreitet, ruiniert ist, wenn der Debitor am Ende des Wj valutiert, er selbst aber erst am Anfang des Folge-Wj dazu kommt, den Kreditor zu befrieden:

Einnahme Wj 200.000,00 EUR
Einnahme Wj+1 -180.000,00 EUR

Cash = 20.000,00 EUR
Steuerschuld: x% (40% ?) von 200.000,00 EUR = 80.000,00 EUR

Saldo: -60.000,00 EUR

A. Stimmt dies so (im diesem krassen plakativen Fall)?

B. Stimmt es, dass Ansparrücklagen oder Rücklagen (Stj 2007, um Ambiguitäten auszuweichen) ausschließlich für Dinge gebildet werden können, die - lapidar gesagt - in der AfA Tabelle als bewegliche Wirtschaftsgüter auftauchen können, also insbesondere nicht für Wareneinkauf?

C. Möchte man die Art der Gewinnermittlung nicht ändern, ist man gezwungen, Sich eine Ansparrücklage von 40.000 (von 100.000) für einen virtuellen A8 und von 20.000 für eine virtuelle Hochleistungsrechenanlage zu bilden.

Die Steuerlast wäre dann 40% auf (200.000 - 60.000), also 24.000,00 EUR weniger, der Gewinnzuschlag ist 3.600,00 EUR, d.h. das Saldo wäre

Saldo’: -60.000,00 EUR +24.000,00 EUR -3.600,00 EUR = -39.600,00 EUR

[Ist das so, oder bin ich da einer Milchmädchenrechnung aufgesessen?]

D. Darf man (wenn doch das FA annimmt, man nehme EUR 200.000,00 ein) dann auch gleich einen teuren Ferrari ansetzen, um das Saldo betragsmäßig noch mehr zu verringern?

Die Alternative zu den obigen Überlegungen wäre die Änderung der Art der Gewinnermittlung. Welche Optionen hat man hierfür?

Danke und Gruß.

A. Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt…
Was hat das mit Ist-Versteuerung zu tun?

B. Richtig

C. Funktioniert aber nur bis 2006
Die Zahlen hab ich im einzelnen nicht genau nachgerechnet.

D. ANGEMESSEN, heisst hier das Zauberwort

Alles in allem ist die Fragestellung sehr konfus…

Danke für die Antwort,

A. Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt…
Was hat das mit Ist-Versteuerung zu tun?

Das Problem ist, dass da keines ist, weil niemand von Ist-Versteuerung spricht.

Ist-Versteuerung ->USt
Rücklage EÜR ->ESt

Thema ist Rücklage EÜR

Vielleicht ist die Fragestellung doch nicht so konfus:

Die simple Frage A war, ob das Beispiel (das extra krass gewählt wurde) stimmt:

Einnahme Wj 200.000,00 EUR
Einnahme Wj+1 -180.000,00 EUR

Cash = 20.000,00 EUR
Steuerschuld: x% (40% ?) von 200.000,00 EUR = 80.000,00 EUR

Saldo: -60.000,00 EUR

A. Stimmt dies so (im diesem krassen plakativen Fall)?

P.S.: „Steuerschuld“ ist die ESt auf Grund von EÜR für das Wj, das mit „Wj“ bezeichnet wurde, z.B. Wj2007. Wj+1 wäre dann Wj2008. EÜR2008 ergibt bei -180.000 keinen Einnahmenüberschuss und die Steuerschuld daraus ist 0.00 EUR.

Ich hoffe dies entwirrt meine Fragestellung.

Ansparrücklage §7g nur bis 2006?

C. Funktioniert aber nur bis 2006
Die Zahlen hab ich im einzelnen nicht genau nachgerechnet.

Gibt es dazu (zu ‚bis 2006‘ und daher ab 2007 nicht) weitere Hinweise?

Was ist denn dann das probate Mittel dafür, dies zu erreichen:

Zweck der Rücklage. Sie soll die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch verbessern, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt sowie deren Investitions- und Innovationskraft durch den von ihr bewirkten Steuerstundungseffekt gestärkt werden.

c.f.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…

Das Problem ist, dass da keines ist, weil niemand von Ist-:Versteuerung spricht

aus dem Eingangsthread:

Ich beziehe mich auf
Malheur Ist Versteuerung EÜR

Wie ist das sonst zu verstehen?

Lässt man nun die Ist-Versteuerung aussen vor, kommt man zu dem Ergebniss, dass

Saldo: -60.000,00 EUR
A. Stimmt dies so (im diesem krassen plakativen Fall)?

nicht stimmt, wenn man davon ausgeht, dass Einnahme = zu versteuerendem Einkommen wg Verlustrücktrag!

Der Saldo wäre +12.000

Gibt es dazu (zu ‚bis 2006‘ und daher ab 2007 nicht) weitere
Hinweise?

Was ist mit weitere Hinweise gemeint? Die Rechtsgrunglage? Die findet sich in § 7g EStG a.F. und § 7g EStG n.F.

Ich habe auf Grund des ‚2006‘ genauer bei Google recherchiert und folgenden weiteren Hinweis gefunden:

Steuern sparen wird noch schwieriger: Die Ansparrücklage nach § 7g EStG wird ersetzt.
http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/2494

Darin steht:

* Ansparrücklage wird künftig durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt
* Bei Betrieben, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, darf der Gewinn ohne den Investitionsabzugsbetrag 100.000 Euro nicht übersteigen.
* … von bisher zwei auf künftig drei Jahre …
* Erfolgt tatsächlich keine Investition innerhalb dieser Frist, ist der Investitionsabzugsbetrag in dem Steuerbescheid rückwirkend zu ändern, in dem er geltend gemacht wurde.

Der letzte Punkt ist wohl der Knackpunkt für ‚virtuelle Investitionen‘: Es sind nicht mehr 6% Gewinnzuschlag/Strafzins pro angefangenes Wj wie bisher, sondern die Differenz zur erhöhten, nachträglichen Steuerschuld und deren Verzinsung mit 6% p.a., die man berappen muss.

Das ist ein harter Tobak für jemanden, der eine geplante Investition auf Grund schlechter wirtschaftlicher Lage nicht tätigen kann. Zu seiner aktuellen schlechten wirtschaftlichen Lage kommt noch eine Dicke zusätzliche Steuerschuld nebst bis zu 3x6% Zinsen.

Von Rücklage ist da nicht mehr zu sprechen: Ein zusätzlicher Faustschlag, der einen in Rückenlage bringt!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verlustrücktrag u. Status Investitionsabzugsbetrag

Das Problem ist, dass da keines ist, weil niemand von Ist-:Versteuerung spricht

aus dem Eingangsthread:

Ich beziehe mich auf
Malheur Ist Versteuerung EÜR

Wie ist das sonst zu verstehen?

Das ist eine falsche Überschrift eines Artikels, der in diesem Artikel seine Fortsetzung fand. Die falsche Überschrift ist lediglich Referenz und Link, nicht aber Inhalt.

Soweit meine Erklärung, der eigentliche Teil meiner Antwort ist unten…

Lässt man nun die Ist-Versteuerung aussen vor, kommt man zu
dem Ergebniss, dass

Saldo: -60.000,00 EUR
A. Stimmt dies so (im diesem krassen plakativen Fall)?

nicht stimmt, wenn man davon ausgeht, dass Einnahme = zu
versteuerendem Einkommen wg Verlustrücktrag!

Der Saldo wäre +12.000

Verlustrücktrag klappt in diesem Fall nicht unbedingt, da das Beispiel zu krass war. Aufgrund anderer Einkünfte, verschmiert sich der Verlust ein wenig. Ob er wirklich negativ wird (also der Gewinn negativ und der Verlust positiv), um das zu wissen muss man den Bleistift spitzen.

Dank der erhaltenen Hinweise und Stichworte glaube ich, das Problem mit dem Investitionsabzugsbetrag erkannt zu haben:

(a) Der Investitionsabzugsbetrag bezieht sich auf „bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter“. Spielen diese eine Rolle, dann hat man damit eine tatsächliche Möglichkeit, seine Steuern zu gestalten (über Jahresgrenzen hinweg zu glätten).

(b) Etwas Entsprechendes gibt es nicht (oder scheint es nicht zu geben) für nicht-abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Patente, Rechte oder aber auch Außenstände, zumindest nicht bei der bei Selbständigen so beliebten EÜR Gewinnermittlungsart.

© Verlustrücktrag, darüber muss ich mich erst noch informieren, ob damit nur absolute Verluste oder relative Verluste (in Bezug auf die Nachbarjahre) mit gemeint sind. Ich fürchte nur absolute Verluste und dann auch nur ein (1) Jahr zurück. Damit ist das wohl in den meisten Fällen, in denen man ernsthafte Gewinnabsichten hat, kein probates Mittel, da man ja eigentlich den Verlust im Folge der sieben fetten Jahre forcieren müsste! Das nennt man in der Wissenschaft Frustration.

(d) Der alte §7g mit seinen ‚nur‘ 6% als Gewinnzuschlag/Strafzins ist passé.

(e) Warum bei der EÜR den BE die entsprechenden BA nicht zugeordnet werden können, nur weil eine willkürliche, gelassene oder zufällige Wj-Grenze dazwischen liegt, bleibt mir in einer Gesellschaft, in der wegern angeblicher Nachhaltigkeit Milliarden verprasst werden, ein Rätsel.

P.S.: Kann man sich in Zukunft am 30.12. einen Betrag überweisen bzw. abbuchen lassen, der am 1.1. storniert wird. Schließlich soll sich „die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch verbessern, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt“ wird, um Volljuristen bei Ihrer Urteilsfindung zu zitieren.

Denkst Du tatsächlich, dass Du nach Deinen … Kommentaren im anderen Thread von denen, die Du da beschimpfst noch antworten bekommst?

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Denkst Du tatsächlich, dass Du nach Deinen … Kommentaren im
anderen Thread von denen, die Du da beschimpfst noch antworten
bekommst?

Ich betrachte das dort Gesagte als sachlich und belegbar und habe keine Lust dies an dieser Stelle fortzusetzen.

Das ist ein harter Tobak für jemanden, der eine geplante
Investition auf Grund schlechter wirtschaftlicher Lage nicht
tätigen kann. Zu seiner aktuellen schlechten wirtschaftlichen
Lage kommt noch eine Dicke zusätzliche Steuerschuld nebst bis
zu 3x6% Zinsen.

Haarspalterei, wie immer…

Ich betrachte das dort Gesagte als sachlich und belegbar und
habe keine Lust dies an dieser Stelle fortzusetzen.

Dann haben wir auch keine Lust, unsere Hilfe fortzusetzen.