… anbieten und ausführen (Beispiel 3h bei Firma A, 2h bei Firma b etc.) (bei bezug ALG I, das Nebeneinkommen wird angegeben). Müssen die Firmen die Person anmelden? Oder gibt es da eine andere Möglichkeit? Selbstständigkeit z.B.?
Bis zu 15 Stunden wöchentlich darf gejobbt werden, bei allem was darüber hinausgeht liegt keine Arbeitslosigkeit im Sinne von ALG I vor.
Für die Nebeneinkünfte bleibt ein Betrag von 165 Euro frei, alles was mehr ist wird auf das ALG I angerechnet (=abgezogen).
Nebenjobs können auf 400 Euro Basis (Minijob) ohne Sozialabgaben, von 401 bis 800 Euro (Midijob) mit anteiligen Sozialabgaben oder auf selbständiger Basis ausgeführt werden.
Ist die Frage ob Du lieber selbständig oder angestellt sein willst, beides hat Vor- und Nachteile:
Bei Mini- und Midijob meldet der Arbeitgeber Dich an, übernimmt praktisch den Papierkram und leistet einen Teil der Abgaben. Der Arbeitgeber schreibt eine Stelle aus und Du bewirbst Dich. Oder Du schreibst eine Initiativbewerbung auf gut Glück.
Willst Du als selbständiger Büroservice auftreten, wäre es m.E. sinnvoll, ein Gewerbe anzumelden. Dann trägst Du die volle Verantwortung, machst eine vereinfachte Kosten-Einnahmen-Aufstellung für das Finanzamt, machst sämtlichen Papierkram selbst und akquirierst Deine Kunden.
Vielen Dank für die Antwort, mir wurde geholfen.
Entgegen der Tags und Deiner Vermutung …
… handelt es sich hier um eine arbeitsrechtliche Fragestellung und nicht um eine sozial- bzw. (genauer) _arbeitslosen_versicherungsrechtliche! Sprich: Du hast den (die?) falschen Experten angeschrieben.
(Schade eigentlich: Du warst der erste Fragesteller seit Monaten über die Expertenvermittlung, in dessen Anfrage an mich das Wort «Alg» vorkam und der trotzdem FAQ:1129 eingehalten hatte… :/)
Gruß
Jadzia Dax