das sind meist Spezialisten, also z. B. Scharfschützen, die auf den „finalen Schuss“ trainiert sind.
Dass diese keinen Wert darauf legen, in der Öffentlichkeit bekannt zu werden, dürfte klar sein.
Es ist auch zu ihrem Schutz und oft auch ihrer Familien, dass sie anonym und unerkannt bleiben.
Meist ist es auch ein Schutz vor unserem „Rechtssystem“. Wenn sie maskiert sind und vielleicht noch alle auf dem Rücken „Herr Schulz“ tragen (kein Witz), kann keinem später die Schuld zugewiesen werden, wenn ein tödlicher Schuss fällt.
In unserem „Rechtssystem“ muss man sich ja noch verantworten, wenn man einen Killer erschießt.
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…kann keinem später die Schuld zugewiesen werden, wenn ein
tödlicher Schuss fällt.
Die kriminaltechnische Untersuchung ordnet jedes Geschoss und jede Patronenhülse der richtigen Waffe zu. „Ich war’s nicht!“ kann niemand sagen. Die Ballistiker beweisen das Gegenteil.
In unserem „Rechtssystem“ muss man sich ja noch verantworten,
wenn man einen Killer erschießt.
Das ist ein anderes Thema, welches leider ein paar Unannehmlichkeiten und auch traurige Wahrheiten beeinhaltet.
In unserem „Rechtssystem“ muss man sich ja noch verantworten,
wenn man einen Killer erschießt.
Guten Morgen!
Das ist auch gut so. Wer ein Straftäter ist und über die erforderlichen Sanktionen beschließt in D ein Gericht und nicht jemand mit dem Schießeisen in der Hand. Über solche elementaren Dinge, die bei Nichteinhaltung umgehend in den Polizeistaat führen würden, sollte allgemeine Übereinstimmung herrschen.
SEK-Beamte sind deshalb vermummt, weil sie nicht erkannt werden sollen.
Offiziell nicht einmal von ihren Familien.
Das Fernsehen würde ihre Gesichter in voller Größe zeigen und diese Beamten und ihre Familien wären rechten und linken Organisationen fast schutzlos ausgesetzt. Und natürlich dem kriminellen Millieu.
Stell Dir mal Kinder von SEK-Beamten vor, welche noch zur Schule gehen! Stell Dir auch vor, daß in den Schulen auch Kinder von gewaltbereiten rechten oder linken Anhängern sind!
Stell Dir einen SEK-Beamten vor, der mit bekanntem Gesicht in der Öffentlichkeit erscheint. Was wäre das für ein Leben! Sieh Dir nur die Feindseligkeiten vieler www-Teilnehmer hier gegen Polizeibeamte an!!
Die kriminaltechnische Untersuchung ordnet jedes Geschoss und
jede Patronenhülse der richtigen Waffe zu. „Ich war’s nicht!“
kann niemand sagen. Die Ballistiker beweisen das Gegenteil.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die benutzten Gewehre nicht eindeutig Personen zugeordnet sind. So kann man vielleicht feststellen, aus welchem Gewehr der Schuss abgefeuert wurde, aber nicht, wer es benutzt hat.
Ich fände das übrigens okay.
ich finde, das kommt immer auf die Umstände an. Wenn jemand einen Geiselnehmer erschießt, um die Geisel(n) zu retten, sollte er dafür nicht wie ein Verbrecher behandelt oder verurteilt werden. Natürlich darf nicht jeder Kriminelle einfach erschossen werden. Aber bei bestimmten Verbrechen, wie z.B. Geiselnahme, dürfte es eigentlich jedem klar sein, dass er dabei das Risiko eingeht, erschossen zu werden. Schließlich ist es meistens so, dass diese Personen ihren Geiseln auch androhen, sie zu erschießen, oder es sogar tun.
Gruß
Nelly
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Ich könnte mir aber vorstellen, dass die benutzten Gewehre
nicht eindeutig Personen zugeordnet sind. So kann man
vielleicht feststellen, aus welchem Gewehr der Schuss
abgefeuert wurde, aber nicht, wer es benutzt hat.
Ich fände das übrigens okay.
Was soll werden, wenn der Schütze einen - menschlichen - Fehler macht und vielleicht den Falschen verletzt oder tötet… einen Kollegen, eine Geisel, einen unbeteiligten Passanten? Soll das ganze SEK den Kopf dafür hinhalten müssen? Soll der Polizeipräsident oder der Innenminister dafür haften? Soll sich jeder seiner Kollegen vielleicht fragen müssen, ob er den Fehler machte? Das hieße doch, daß sich selbst keiner mehr vertrauen kann. In den Händen dieser Leute liegt sehr viel Verantwortung… auf die ich nicht mehr vertrauen kann, wenn sie an sich und an ihrem Tun zweifeln müssen.
Oder: Was, wenn der Schütze gesetzwidrig von der Waffe Gebrauch macht? Wenn die Erlaubnis zum finalen Rettungsschuss nicht erteilt wurde?
Jeder Beamte hat ganz genau Rechenschaft abzulegen über die Menge der von ihm abgeschossenen Geschosse.
SEK-Beamte haben eine ihnen zugeteilte Waffe, wie bei der Bundeswehr auch.
Hier wird davon ausgegangen, etwas im vornherein vertuschen zu wollen. Das ist vollkommen unnötig, da die Ermittlungen auch von Beamten durchgeführt werden.
Jeder Einsatz wird von verschieden Seiten durch Videocameras dokumentiert. Dafür werden spez. Beamte ausgebildet und eingesetzt.
In unserem „Rechtssystem“ muss man sich ja noch verantworten,
wenn man einen Killer erschießt.
Guten Morgen!
Das ist auch gut so. Wer ein Straftäter ist und über die
erforderlichen Sanktionen beschließt in D ein Gericht und
nicht jemand mit dem Schießeisen in der Hand. Über solche
elementaren Dinge, die bei Nichteinhaltung umgehend in den
Polizeistaat führen würden, sollte allgemeine Übereinstimmung
herrschen.
ich finde, das kommt immer auf die Umstände an. Wenn jemand
einen Geiselnehmer erschießt, um die Geisel(n) zu retten,
sollte er dafür nicht wie ein Verbrecher behandelt oder
verurteilt werden. Natürlich darf nicht jeder Kriminelle
einfach erschossen werden. Aber bei bestimmten Verbrechen, wie
z.B. Geiselnahme, dürfte es eigentlich jedem klar sein, dass
er dabei das Risiko eingeht, erschossen zu werden. Schließlich
ist es meistens so, dass diese Personen ihren Geiseln auch
androhen, sie zu erschießen, oder es sogar tun.
Ich glaube man muss hier zwei Sachen trennen:
-Töten auf Befehl um grösseren Schden zu Verhindern:
Dies ist Polizisten erlaubt. In vielen Polizeigesetzen ist es als ‚finaler Rettungsschuss‘ extra verankert. Meines Wissen läuft es so ab, dass die Einsatzleitung die Möglichkeit freigibt. Dies ist v.a. für längerdauernde Aktionen (Geiselnahme, verschanzte Täter)n der Fall.
Jeder Polizist hat auch das Recht auf Selbstverteidigung/Fremdhilfe. Dass heisst, wenn ein Polizist bedroht wird, kann er auf Menschen schiessen, wenn er die Lage so einschätzt auch unter Inkaufnahme von Todesfolgen. Das gleiche gilt wenn er durch diese Schüss grossen Schaden oder Tod eines Menschen verhindern kann.
Was Wolfgang anspricht, ist der Fall von Lynchjustiz, d.h. wen ohne Gefahr Straftäter erschossen werden. Dies ist in D nicht erlaubt und ist ein Merkmal von Polizeistaaten. Ein sehr schlechtes Beispielist der Tot/die Tötung/die Ermordung von Grams in Bad Kleinen. Da dort die Aufklärung verhindert wurde, bleibt der Geruch der Lynchjustiz an der GSG9 haften.
M.E. ist es so, dass sich jeder eine beliebige Waffe aus dem Waffenschrank greift. Eine persönliche gibt es nicht. So kann zwar die Waffe indentifiziert werden, jedoch nicht der Schütze.
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In unserem Rechtsystem muss aber der Beamte unangenehme Fragen über sich ergehen lassen, warum er den anderen Erschossen hat. Dann wird geprüft, ob es notwendig war usw. Eine sehr unangenehme Situation für den Beamten. Einerseits müssen sie ihre Pflicht erfüllen, andererseits für ihre Taten Rechenschaft ablegen. Wehe dem, der z.B. einen potentiellen Mörder „aus Versehen“ erschiesst, statt „nur“ kampfunfähig zu machen.
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Ich glaube man muss hier zwei Sachen trennen:
-Töten auf Befehl um grösseren Schden zu Verhindern:
Dies ist Polizisten erlaubt. In vielen Polizeigesetzen ist es
als ‚finaler Rettungsschuss‘ extra verankert. Meines Wissen
läuft es so ab, dass die Einsatzleitung die Möglichkeit
freigibt. Dies ist v.a. für längerdauernde Aktionen
(Geiselnahme, verschanzte Täter)n der Fall.
Jeder Polizist hat auch das Recht auf
Selbstverteidigung/Fremdhilfe. Dass heisst, wenn ein Polizist
bedroht wird, kann er auf Menschen schiessen, wenn er die Lage
so einschätzt auch unter Inkaufnahme von Todesfolgen. Das
gleiche gilt wenn er durch diese Schüss grossen Schaden oder
Tod eines Menschen verhindern kann.
Was Wolfgang anspricht, ist der Fall von Lynchjustiz, d.h.
wen ohne Gefahr Straftäter erschossen werden. Dies ist in D
nicht erlaubt und ist ein Merkmal von Polizeistaaten. Ein sehr
schlechtes Beispielist der Tot/die Tötung/die Ermordung von
Grams in Bad Kleinen. Da dort die Aufklärung verhindert wurde,
bleibt der Geruch der Lynchjustiz an der GSG9 haften.
Tschuess Marco.
Bei solchen Verbrechen wie Amoklauf kann man immer wieder lesen „…hat sich der Täter vermutlich selbst erschossen“, „…beging der Täter Selbstmord…“ Ist es denn immer so. Oft ist es doch auch so, dass durch das schnelle Eingreifen der SEK Schlimmeres verhindert wird. Um unangenehmen Fragen auszuweichen, muss es vertuscht werden. Das ist überall so.
IHR HABT JA VORSTELLUNGEN …
Also was man hier teilweise liest…
Die Beamten des SEK tragen die Maske zum Identitätschutz - nix anderes - wurde ja auch richtig geschrieben…
Und jeder Polizeibeamte, der eine Schusswaffe empfängt quittiert dies.
Kommt es zu einer Schussabgabe werden sofort kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet.
Bei einem Todesschuss - der leider in Berlin nur auf Grund der Nothilfe aus § 32 StGB, also nicht aus Polizeirecht möglich ist - wird der Beamte zum Beschuldigten eines Tötungsdeliktes.
Es werden sofort die Schmauchspuren an den Händen und Sachengesichert. Somit liegt die Schussabgabe fest, egal welche Waffe tatsächlich benutz wurde.
Die Waffe wird ebenfalls gesichert.
Die Ermittlungen laufen im Grunde wie bei jedem Normalbürger, bloss das insbesondere bei längeren Geiselnahmen die Polizeilichen Maßnahmen so gut dokumentiert sind, dass das Verfahren recht schnell eingestellt werden kann, da der Beamte aus Notwehr oder über das Polizeirecht gerechtfertigt gehandelt hat, also nicht strafbar.
Ist er nicht gerechtfertigt, muss er mit Strafbaren Konsequenzen rechnen - wobei aber das Strafrecht auch für aus „versehen erschiessen“ noch schlupflöcher offenlässt, so dass nix vertuscht werden muss.
Nix mit waffentauschen, verstecken o sonst was.
Auch wenn die Ermittlungen in Bad Kleinen möglicherweise nicht so gelaufen sind wie sie sollten - DAS IST NICHT DIE REGEL.
Natürlich sind solche Ermittlungen unangenehm.
Dies mag ein Grund dafür sein, das Polizisten in D wenig geneigt sind die Waffe zu ziehen oder zu gebrauchen - hat alles zwei Seiten…
warum einige Sondereinsatzkommandos der Polizei maskiert sind, hast Du ja bereits in den Postings unten gelesen. In erster Linie werden die Angehörigen der Polizisten geschützt. Ergänzend gibt es noch den Grund, daß manche Polizisten auch als verdeckte Ermittler tätig sind und nicht enttarnt werden sollen.
Ich habe allerdings auch schon sehr häufig bei Demonstrationen Polizisten gesehen, die sich aus den gleichen Gründen vermummt hatten wie gewaltbereite Demonstranten, nämlich um unerkannt auf den „Gegner“ eindreschen zu können. Diese Polizisten hatten dann die Gesichter geschwärzt bzw. Halstücher vor dem Mund und hatten ihre Dienstnummern auf Helm oder Kleidung mit Klebeband abgeklebt. Solche Polizisten sind in meinen Augen genauso Abschaum wie der Anteil der Demonstranten, welcher nur grundlos auf Randale aus ist…
Oder: Was, wenn der Schütze gesetzwidrig von der Waffe
Gebrauch macht? Wenn die Erlaubnis zum finalen Rettungsschuss
nicht erteilt wurde?
Sowas kommt in diesem unseren Lande natürlich nicht vor. Wenn mal etwas den Anschein hat, als könnte derartiges vorgefallen sein, findet sich immer ein Kollege, der bezeugen kann, daß der Schütze doch in Notwehr gehandelt habe bzw. es ein Selbstmord des Täters war (siehe Bad Kleinen).
cool down, wer schreit hat Unrecht …
sagt ein Bekannte von mir !
Hallo Mike,
Also was man hier teilweise liest…
Die Beamten des SEK tragen die Maske zum Identitätschutz - nix
anderes - wurde ja auch richtig geschrieben…
Und jeder Polizeibeamte, der eine Schusswaffe empfängt
quittiert dies.
Kommt es zu einer Schussabgabe werden sofort
kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet.
Bei einem Todesschuss - der leider in Berlin nur auf Grund der
Nothilfe aus § 32 StGB, also nicht aus Polizeirecht möglich
ist - wird der Beamte zum Beschuldigten eines Tötungsdeliktes.
Es werden sofort die Schmauchspuren an den Händen und
Sachengesichert. Somit liegt die Schussabgabe fest, egal
welche Waffe tatsächlich benutz wurde.
Die Waffe wird ebenfalls gesichert.
Die Ermittlungen laufen im Grunde wie bei jedem Normalbürger,
bloss das insbesondere bei längeren Geiselnahmen die
Polizeilichen Maßnahmen so gut dokumentiert sind, dass das
Verfahren recht schnell eingestellt werden kann, da der Beamte
aus Notwehr oder über das Polizeirecht gerechtfertigt
gehandelt hat, also nicht strafbar.
Ist er nicht gerechtfertigt, muss er mit Strafbaren
Konsequenzen rechnen - wobei aber das Strafrecht auch für aus
„versehen erschiessen“ noch schlupflöcher offenlässt, so dass
nix vertuscht werden muss.
Ist ja auch richtig so, die Polizisten sollen ihren Dienst tun können, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Andererseits müssen aber auch Fehlhandlungn ausgeschlossen werden (z.B. Lynchjustiz)
Auch wenn die Ermittlungen in Bad Kleinen möglicherweise nicht
so gelaufen sind wie sie sollten - DAS IST NICHT DIE REGEL.
Richtig, aber ein sehr unschönes Beispiel. Und es fördert, wie Du an einigen Postern hier siehst, nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat. V.a. die Begleitumstände der ‚Aufklärung‘ sind sehr erschreckend: da wird das Opfer an den entscheidenden Stellen gesäubert, da verschwinden Beweismittel aus einem Kriminaltechn.Institut in der Schweiz …
Natürlich sind solche Ermittlungen unangenehm.
Dies mag ein Grund dafür sein, das Polizisten in D wenig
geneigt sind die Waffe zu ziehen oder zu gebrauchen - hat
alles zwei Seiten…
Ist ja auch richtig so, die Polizisten sollen ihren Dienst tun
können, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.
Andererseits müssen aber auch Fehlhandlungn ausgeschlossen
werden (z.B. Lynchjustiz)
Nichts anderes sieht das Strafrecht vor.
Auch wenn die Ermittlungen in Bad Kleinen möglicherweise nicht
so gelaufen sind wie sie sollten - DAS IST NICHT DIE REGEL.
Richtig, aber ein sehr unschönes Beispiel. Und es fördert, wie
Du an einigen Postern hier siehst, nicht das Vertrauen in den
Rechtsstaat. V.a. die Begleitumstände der ‚Aufklärung‘ sind
sehr erschreckend: da wird das Opfer an den entscheidenden
Stellen gesäubert, da verschwinden Beweismittel aus einem
Kriminaltechn.Institut in der Schweiz …
Unschöne Beispiele gibt es immer. Die Polizei und STA sind auch nur Menschen, da geht auch mal was schief oder jemand reagiert über.
Ich wollte aber keine Diskussion über Bad Kleinen anfangen. Hab mich nicht eingehend damit beschäftigt.