Hallo zusammen,
Max Muster ist verunsichert. Er kennt § 121 Zumutbare Beschäftigungen, hat aber mal 2009 von einer Mitarbeiterin der AA die Info bekommen, dass er selbst gesuchte Stellen absagen darf und findet nun beides widersprüchlich. Was stimmt?
Max ist jetzt seit 2 1/2 Monaten arbeitslos, hat schon viele Bewerbungen geschrieben, liebäugelt aber mit einer Selbstständigkeit im nächsten Jahr und besucht derzeit ein Existenzgründerseminar über die AA. Kürzlich war er am anderen Ende des Landes zu einem Vorstellungsgespräch (Stelle selbst gesucht) und soll diese Woche entscheiden, ob er im Rennen bleiben will oder nicht (was Max als gutes Zeichen deutet). Max gefiel das Gespräch, aber er hat sich initiativ als Text-Redakteur beworben, doch die Stelle wäre Audio- und Video-Redakteur. Max hat in der Richtung noch nie gearbeitet, und auch wenn der potenzielle AG zuversichtlich scheint, hat Max keine Lust, nach einem halben Jahr und einem teuren Umzug (zu dem der pot. AG nichts zugibt) als „unfähig“ gekündigt zu werden. Darf er die Teilnahme am Bewerbungsverfahren absagen, ohne eine Sperre zu riskieren?
Max bekam beim Erstgespräch mit der Vermittlerin übrigens auch ein Stellenangebot ausgedruckt, von wegen „Gucken Sie mal, das wär doch was für Sie“, wo Max aber schon beim ersten Blick am Monitor sah, dass das nicht seins ist, zumal die Stelle… naja. Er nahm es aber mit, weil die Vermittlerin nicht verstand, weshalb er Bedenken hatte, und bewarb sich stattdessen auf Stellen, die seine Interessen und seine Kompetenzen vereinten. Während seiner Recherchen Monate später ist Max auf das Wort „Vermittlungsvorschlag“ gestoßen. War der Ausdruck so etwas und muss er nun Angst haben? Er hat sich ja seine geforderten Bewerbungen nahezu zusammen…
Vielen Dank
sgw