Hi!
Tagchen
Auf der Homepage der DRV habe ich die Info gefunden, dass eine
Med. Reha „in der Regel 3 Wochen“ dauert, aber sonst keine
Info zur Dauer. (Es sei denn, die hab’ ich übersehen.)
Neee, mehr steht da auch nicht
Was also ist das Maximum, das eine solche Reha dauern kann?
Gibt es so eines überhaupt? (Bestimmt. 
(Ich spiele hier speziell auf einen stationären
Klinikaufenthalt an. Und auf die DRV Bund, falls das
einen Unterschied macht.)
Gibt keinen Unterschied ob DRV Bund oder „Land“
Denn es hat ja nicht jeder, der einer solchen Reha bedarf,
einen Arbeitsunfall mit Knochenbruch oder so, der in drei
Wochen Reha wieder vollends behoben ist; sondern es gibt ja
auch Leute mit längerwierigen Erkrankungen, wie z. B.
Krebs oder psychischen Erkrankungen, die eine Med. Reha über
die DRV bewilligt bekommen (können).
Genau das sind die Grundlagen für eine Bewilligung…die Art und Schwere der Erkrankung…
Anhand des „Grundbefundes“ wird die Reha beantragt und von der DRV genehmigt, in der Regel 3 Wochen…bei gewissen Erkrankungen aber auch von vorneherein schon mehr…
…innerhalb der Reha stellen die Ärzte dann fest, ob und wie die Reha ggf. verlängert werden muss bzw sollte und beantragt dann den sogenannten Nachschlag…(bei meiner letzten Reha war ich nach anfänglich genehmigten 3 Wochen mit zweimaliger Verlängerung insgesamt 8 Wochen in der Klinik…)
Wie lange dürfen die „rehabilitieren“, bis sie entweder
gesund/arbeitsfähig sind oder eben EM-Rente beantragen müssen?
So lange, wie die Ärzte es für notwendig halten, dieses im stationären Rahmen durchzuführen…dazu gehören z. B. auch Arbeitserprobungen etc…das kann schnell auf die 8-12 Wochen gehen…
Man kann durchaus auch weiter arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden…entweder mit der Option auf baldige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit…oder wie bei mir mit einem Berufsverbot belegt, mit einem Fahrverbot belegt und einer Empfehlung auf eine befristete EM-Rente (die danach auch „ratz-fatz“ genehmigt wurde…)
Der § 16 Absatz des SGB VI drückt es rechtlich aus:
„(3) Die stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen für längstens drei Wochen erbracht werden. Sie können für einen längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.“
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
Vielen Dank für kompetente Antworten!
Jadzia
Gruß
MG