Hallo,
wird auf Pfandkisten und Flaschen auch Mehrwertsteuer erhoben?
Es geht um eine private Wasserbestellung bei einer Firma.
Man fragt sich, ob hier die Mehrwertsteuer auch für das Leergut
anfällt?
Danke Sebastian
Hallo,
wird auf Pfandkisten und Flaschen auch Mehrwertsteuer erhoben?
Es geht um eine private Wasserbestellung bei einer Firma.
Man fragt sich, ob hier die Mehrwertsteuer auch für das Leergut
anfällt?
Danke Sebastian
der komische Moderator hat meine Antwort gelöscht!!??
Fragen Sie lieber in einem anderen Forum - z.b. steuerrecht.de
Gruß E.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
der komische Moderator hat meine Antwort gelöscht!!??
Ähem - das Adjektiv für Moderatoren lautet „ominös“, nicht „komisch“!
; - )))))))
Servus,
ja, auch auf das Pfand wird USt erhoben. Das macht aber nix, weil plus neunzehn minus neunzehn auch Null gibt.
Schöne Grüße
MM
Liebe Ulrike,
lies doch mal:
(1) Die Löschnachricht, die Du per Elektropost bekommen hast
(2) FAQ:1129
Selbst wenn Du die Bestellung tatsächlich haben solltest, gelten auch für Deine Beiträge die gleichen Regeln wie für alle hier.
So einfach ist das.
Und was die „komischen Mods“ betrifft: Ganz so komisch ist der Job nicht - ich hab ihn ne Zeit lang selber gemacht. Aber es ist trostlos ätzend, immer wieder die gleichen Figuren wegen der gleichen Lese- und Auffassungsfaulheit köpfen zu müssen und dafür jedesmal wieder auf dem gleichen Kellerniveau angemotzt zu werden.
Da Du offenbar auf einigen Steuerrechtsforen unterwegs bist, ist Dir sicher aufgefallen, daß unser Niveau noch nicht gar so schlimm ist wie das von einigen Web-Veranstaltungen, die man so findet. Woher kommts bloß?
Schöne Grüße
MM
MOD: FAQ:1129 gilt für jeden
Liebe eugenie,
der komische Moderator hat meine Antwort gelöscht!!??
FAQ:1129 gilt für jeden, -ob nun jemand einen Steuerberatertitel hat oder nicht-
/t/umsatzst-nach-vereinbarten-vereinnahmten-entgelte…
…no comment…
weil es dem Hausrecht des Teams entspricht, hier die Spielregeln zu bestimmen. Die Formulierung wurde von einem Rechtsanwalt so abgesegnet. Von den Moderatoren soll nur die Formulierung der FAQ angewendet werden, nicht irgendeine Auslegung des Steuerberatungsgesetzes. FAQ:1129 gilt sowohl für Fragen als auch für die Antworten.
Übrigens ist das Löschen mittlerweile mit dem Löschtool schnell erledigt und erfordert nur noch gute Nerven, dass es überhaupt erforderlich ist.
Fragen Sie lieber in einem anderen Forum - z.b. steuerrecht.de
lustig ist auch das neue Forum bei gmx…
Schöne Grüße
Cirwalda