Mehrwertsteuer vom Gewinn abziehen?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Muss vom erwirtschafteten Gewinn noch Mehrwertsueren abgezogen werden?

Ich hab das im Lehrbuch so verstanden:
Wenn man nur mit Nettopreisen rechnet (EK, VK), dann muss vom Gewinn keine Steuer mehr abgezogen werden. Wenn man mit Bruttopreisen rechnet, dann müssen noch Steuer abgezogen werden, richtig?

Ich habe dazu mal folgende Grafik erstellt (Achtung: Habe ausversehen noch mit 16% MwSt gerechnet!):
http://img73.imageshack.us/img73/7778/kalkulationoe4…

In Spalte B habe ich VKnetto-Eknetto gerechnet, die 50 EUR sind Gewinn und man muss nichts mehr abziehen richtig?

In Spalte D habe ich VKbrutto-Ekbrutto gerechnet, dort müssen nach obigem Beispiel noch 16% vom Gewinn abgegeben werden, oder?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.

Es werden alle Einnahmen zusammengezählt:
Preis incl. MwSt

und alle Ausgaben = (Preis incl. MwSt) + (ans Finanzamt abgeführte USteuer) + Fahrtkosten + …

Die Differenz dieser beiden Summen ist der Gewinn.

Gruß JK

Die Umsatzsteuer für den Gewinn nicht relevant. Die rechnest Du bei deinen Einkäufen (hier Vorsteuer) und später bei den Verkäufen raus. Die Steuer landet bei den Buchungen gar nicht erst auf den Aufwand- und Erlöskonten. Zumindest wenn Du abzugsberechtigt bist…

VG
Monroe

Achso, d.h., ich müsste nur ans Finanzamt zahlen, wenn die Umsatzsteuer größer als die Vorsteuer sind. Dann zahle ich die Differenz ans Finazamt (Umsatzsteuerzahllast)?

Und wenn die Vorsteuer höher ist, dann bekomme ich Geld?
Das wird also einfach bei jedem EK oder VK-Beleg der gebucht würde berechnet und es wird nicht nochmal separat vom Gewinn berechnet?
Der Abgleich mit dem Finanzamt findet ja dann monatlich statt, oder? Es wird also nicht nochmal am Jahresende berechnet?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Vielleicht wird dir Verfahren hiermit klarer: http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/fm/694/…

Die meisten Betriebe melden monatlich oder vierteljährlich per Umsatzsteuervoranmeldung die umsatzsteuerrelevanten Zahlen an das Finanzamt.
VG
Monroe

Servus,

grundsätzlich hängt das von der Art der Gewinnermittlung ab.

Im Fall der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG ist die USt etwas, was den Unternehmer überhaupt nicht interessiert: Er nimmt „netto“ ein und gibt „netto“ aus - sehr grob vereinfacht, weil es viele Fälle gibt, in denen er „netto“ einnimmt und „brutto“ ausgibt, weil die USt aus den Rechnungen für bezogene Leistungen nicht als Vorsteuer abziehbar ist. Das ist aber etwas aus den Niederungen der Praxis, fürs Prinzip ist das nicht so wichtig, obwohl es im Zweifelsfall schon für die Pleite eines Mittelständlers reicht.

Im Fall der Gewinnermittlung gem. $ 4 Abs. 3 EStG wird der Gewinn aus „Brutto“-Einnahmen incl. USt minus „Brutto“-Ausgaben incl. USt ermittelt. Das führt über die Jahre weg zum gleichen Ergebnis, aber im Einzelnen betrachtet ist das ein völlig anderes Prinzip.

Leider kann ich in Deiner ViKa überhaupt nichts sehen, was darauf hindeuten würde, auf welchem Niveau und unter welchem Aspekt Deine recht allgemein formulierte Frage beantwortet werden sollte.

Sonst könnte ich Dir in angemessener Weise leicht erklären, warum der Ansatz „16% vom Gewinn“ falsch ist und wie das richtig funktioniert. Aber auf diese Weise bleibt das zu nebulös: Einer Azubine im Friseurhandwerk würde ich die Chose mit der USt und dem Vorsteuerabzug jedenfalls anderst erklären als einer Studentin der Betriebswirtschaft im dritten Semester.

Nunja, seisdrum. Wenn noch Fragen: Bitte fragen.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Also müsste das ganze nun so aussehen?
http://img149.imageshack.us/img149/512/kalktx0.jpg

Der Gewinn von der Monatsabrechnung weicht nun um 2 EUR von dem Gewinn aus der Kalkulation ab.
Wahrscheinlich liegt das daran, dass die Betriebskosten und Bezugskosten nicht berücksichtigt wurden…?!

Jetzt frage ich mich gerade, wenn man Ware bestellt, stehen die Bezugskosten ja mit auf der Rechnung. Diese würden also i.d.R. automatisch zusammen mit dem Rechnungsbetrag (Gesamt)verbucht. Aber wie siehts mit Betriebskosten aus? Muss man diese extra buchen, oder liegen diese auf dem Firemnkonto rum, und man muss diese selber „auf Seite“ legen? Interessieren tut mich der Ablauf bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Noch eine letzte Frage :smile:
Kleinunternehmer müssen ja glaube ich keine MwSt ausweisen. Wie würde denn dann gerechnet? Rechnet man dann in der obigen Kalkulation nur mit den Nettobeträgen? Sprich mit EK=100 und VK=210,08?

Servus,

Also müsste das ganze nun so aussehen?
http://img149.imageshack.us/img149/512/kalktx0.jpg

Bei der Kalkulation sind Bezugskosten und Betriebskosten berücksichtigt, aber bei der Gewinnermittlung nicht. Wenn für Bezug und Betrieb keine Ausgaben anfallen, ist die Gewinnermittlung im Beispiel richtig, aber die Kalkulation war zu pessimistisch: D.h. es ist alles in Ordnung - wenn das tatsächliche Ergebnis schlechter wäre als das kalkulierte, müsste man sich Gedanken machen.

Der „Überschussrechner“ gem. § 4 Abs 3 EStG rechnet folgendermaßen:

Erlöse 1.000
Eingenommene USt 190
= Einnahmen 1.190

./. Wareneinkauf 300
./. Sonstige Betriebsausgaben 200
./. abziehbare Vorsteuer 95

./. USt-Zahlung 270

Betriebsausgaben gesamt 865

Überschuss = Gewinn 325

Dabei ist zu beachten, dass die USt-Zahlungen an die Finanzkasse in der Periode Betriebsausgaben sind, in der die Zahlung geleistet wird. Ihre Höhe ist naturgemäß immer anders als die USt-Zahllast, die aus der jeweiligen Periode zum zehnten des Folgemonats resultiert. Ich habe das Beispiel so gewählt, dass man das an der USt-Zahlung sehen kann, die nichts mit eingenommener USt und ausgegebener Vorsteuer in der Beispielperiode zu tun hat.

Man wird beim Überschussrechner also immer und regelmäßig andere Überschüsse finden als die kalkulierten, aber das gleicht sich über die Perioden weg aus.

Wahrscheinlich liegt das daran, dass die Betriebskosten und
Bezugskosten nicht berücksichtigt wurden…?!

Ja, das ist richtig. Das kann in der Realität durchaus so sein, insbesondere beim Überschussrechner, der keine Aufwendungen abgrenzt. Da wäre im gegebenen Beispiel etwa die Rechnung von der Spedition erst in einer folgenden Periode reingekommen, und Ausgaben, die in der Kalkulation unter Betriebskosten berücksichtigt sind, wären in der Beispielperiode nicht angefallen (sondern vorher oder nachher).

USt lässt sich bloß ganz indirekt aus einer Kostenrechnung oder einer Kalkulation ableiten. Die abzuführende USt ist immer die eingenommene USt (bei „Istversteuerung“) minus die abziehbare Vorsteuer aus den tatsächlichen Ausgaben. Ob die abziehbar ist und in welcher Höhe, ergibt sich aus den einzelnen bezogenen Leistungen und aus den Rechnungen dafür. Es können durchaus Kosten anfallen, die keine abziehbare Vorsteuer enthalten, oder bloß Vorsteuer zum ermäßigten Satz.

Jetzt frage ich mich gerade, wenn man Ware bestellt, stehen
die Bezugskosten ja mit auf der Rechnung. Diese würden also
i.d.R. automatisch zusammen mit dem Rechnungsbetrag
(Gesamt)verbucht.

Das ist im gegebenen Fall sicherlich nützlich. Es würde keine zusätzliche Information liefern, sie getrennt zu verbuchen.

Aber wie siehts mit Betriebskosten aus? Muss
man diese extra buchen,

Der Überschussrechner bucht jede betriebliche Ausgabe, wenn er sie bezahlt (das ist bei der abziehbaren Vorsteuer nicht hundert Pro sauber, aber alle tun das und der Fiskus akzeptiert das auch so). Unabhängig von Kalkulation und Kostenrechnung verbucht er die Ausgabe dann, wenn sie anfällt: Telefon, Papier, Kekse für Kunden, Reparaturen an der Hardware, Schlägertrupps um den Internet-Provider 3mal3 in die Gänge zu bringen usw. usw. Ob Vorsteuer abziehbar ist, richtet sich nach der jeweils erhaltenen Rechnung. Wenn Vorsteuer abziehbar ist, wird sie gebucht und fließt in die USt-Voranmeldung der Periode ein.

Kleinunternehmer müssen ja glaube ich keine MwSt ausweisen.

Sie dürfen nicht. Ein Kleinunternehmer, der USt ausweist, muss diese als unberechtig ausgewiesene USt abführen, und kann dabei keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Wie würde denn dann gerechnet?

Alles Brutto. Daran sieht man, dass der Kleinunternehmer, der vorwiegend für andere Unternehmer tätig ist, gegenüber dem Regelversteuerer im Nachteil ist. Unter anderem deswegen gibt es die Möglichkeit, zur Regelversteuerung zu optieren.

Schöne Grüße

MM

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Der Überschussrechner bucht jede betriebliche Ausgabe, wenn er
sie bezahlt (das ist bei der abziehbaren Vorsteuer nicht
hundert Pro sauber, aber alle tun das und der Fiskus
akzeptiert das auch so). Unabhängig von Kalkulation und
Kostenrechnung verbucht er die Ausgabe dann, wenn sie anfällt:
Telefon, Papier, Kekse für Kunden, Reparaturen an der
Hardware, Schlägertrupps um den Internet-Provider 3mal3 in die
Gänge zu bringen usw. usw. Ob Vorsteuer abziehbar ist, richtet
sich nach der jeweils erhaltenen Rechnung. Wenn Vorsteuer
abziehbar ist, wird sie gebucht und fließt in die
USt-Voranmeldung der Periode ein.

Super, vielen Dank :smile:
Habs jetzt denke ich verstanden. Nur wegen den Betriebskosten nochmal.
Diese (in meiner Kalkulation) angesetzen 0,50 EUR, würden in der Überschuss-Rechnung erstmal zum Gewinn gezählt, richtig? Und erst wenn z.B. 1 Woche später die Rechnung für Strom über 0,50 EUR kommt, würden diese Kosten dann verrechnet?

Alles Brutto. Daran sieht man, dass der Kleinunternehmer, der
vorwiegend für andere Unternehmer tätig ist, gegenüber dem
Regelversteuerer im Nachteil ist. Unter anderem deswegen gibt
es die Möglichkeit, zur Regelversteuerung zu optieren.

Ok, d.h. aber nun, dass wenn ich den gleichen Verkaufspreis in meiner Kalkulation nehme, dass ich dann wenn ich an privat Personen verkaufe mehr Gewinn erzielt hab?

Das sähe ja dann so aus:

EKP brutto 119,00
+Bezugskosten brutto 1,79 (1,50€*1,19)
+Betriebskosten brutto 0,60 (0,50€*1,19)
= Selbstkosten 121,39

Verkaufspreis brutto 250,00

Gewinn = VK brutto - Selbstkosten = 128,16 (anstatt vorher 108,08 EUR)

Sprich ich könnte meinen VK eigentlich um die 19 EUR Vorsteuer kürzen, damit ich ca. den gleichen Gewinn hätte wie mit ausgewiesenen Ust? (Wären dann noch immer 109,61 EUR Gewinn)!

System der Umsatzsteuer
Hallo,

Vielleicht wird dir Verfahren hiermit klarer:
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/fm/694/…

Auszug aus dem Buch: Buchführung kompakt, Oldenburger Wissenschaftsverlag
Stand 2007

Schöne Grüße
C.

Umsatzsteuer
Hi

Die Umsatzsteuer für den Gewinn nicht relevant.

In dieser prägnanten Kürze ist diese Aussage falsch, siehe Posting von Martin. Die Ausgangsfrage soll sich auf einen Einnahme-Überschuss-Rechner beziehen.

Schöne Grüße
C.