Mehrwertsteuerrückerstattung bei Immobilien

Hallo liebe Steuerexperten,

ich arbeite als Übersetzerin und habe gerade folgendes Problem: Ich muss einen Text aus dem Niederländischen übersetzen. Es geht um verschiedene Käufertypen, die sich für den Kauf einer Ferienwohnung entschlossen haben. Über den Käufertyp, der die Wohnung teils selbst nutzen, teils vermieten will heißt es:

„Dieser Käufer will die Möglichkeit haben, die Wohnung selbst zu nutzen und sie zu vermieten. Er profitiert davon, dass die ständigen Kosten teilweise durch die Vermietung gedeckt werden. Die eigene Nutzung dieser Zweitwohnung kann auf diese Weise wenig oder nichts kosten. Außerdem kann diese Zielgruppe teilweise von Steuervorteilen profitieren. Eine Rückerstattung oder anteilige Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis und das Inventar ist möglich.
Allerdings muss die Wohnung dann für einen großen Teil des Jahres zur Miete angeboten worden.“

Mein niederländischer Auftraggeber will nun wissen, ob die Regelung über die Rückerstattung der Mwst. auch in Deutschland gilt. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank.

Moin,

Mein niederländischer Auftraggeber will nun wissen, ob die
Regelung über die Rückerstattung der Mwst. auch in Deutschland
gilt. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank.

Leider kann ich Dir das nicht beantworten, sorry.

Gruß vom Wolf

Nein, da kann ich leider nicht weiterhelfen, keine Ahnung.

Die Frage betrifft Steuerrecht und keinen Immobilienexperten. Viel Erfolg.

Leider keine Kenntnis! GS

Guten Tag. Grundsätzlich kann bei einer gewerblichen Tätigkeit die Mehrwertsteuer optiert werden. Das heißt, die Immobilie wird im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zum Zwecke der Vermietung erworben. Allerdings muss in diesem Fall auch eine gewerbliche Vermietung erfolgen und aus den Vermieterlösen die enthaltene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Der Einzelfall ist zu klären. Daher bitte in jedem Fall einen Steuerberater zu befragen. Ich darf und kann keine verbindliche Beratung machen. Viele Grüße Alexander Frank

Leider kann zu steuerrechtlichen Fragen nichts sagen.

Mit freundlichem Gruß

F.

Hallo, das ist zu speziell für mich, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Radke

Vielen Dank. Die Info reicht schon für diesen Zweck.

Beste Grüße

Verena Krauch