Mein neuer Arbeitgeber ist ein Rassist

@ MOD
Ich will jetzt einfach mal nicht nachtreten. Das AGG kann jeder selbst zur Hand nehmen und gucken, wer von uns Recht hat. Ich habe mich genug aufgeregt, siehe unten.

Hierfür möchte ich mich entschuldigen. Aber nur beim MOD, weil der sich sicherlich auch aufregen wird und sperren muss.

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Gnade, bist Du peinlich!

Ich möchte jetzt nicht im Einzelnen auf deinen Schwachsinn
eingehen.

Nee, is klar!

Du begreifst die einfachsten Zusammenhänge nicht und meinst, hier irgendwelche Tipps geben zu können.

Belege doch einfach mal irgendwas von dem Müll, den Du hier so von Dir gibst, dann kann man Dich evtl. sogar ernst nehmen - ach nee, geht ja nicht, da es nichts zu belegen gibt.

Da stelle
ich zum Beispiel klar, dass seitens der Arbeitsagenturen von
Arbeitssuchenden die Annahme von Jobs im Bereich der
Prostitution nicht erwartet wird.

Du hast einen Vergleich gebracht! Hallo?
Wie saudumm dieser Vergleich war, habe ich Dir hier ganz einfach mal belegt.

Und du kommst mit einem
Urteil, das sich um die Frage dreht, ob die Arbeitsagentur
einen Vermittlungsauftrag annehmen muss. Also einem Streit
zwischen einem Bordellbetreiber und dem Amt, ob derartige Jobs
einfach nur ins Jobangebot aufgenommen werden müssen.

Ja natürlich! Denn nur das,was die BA anbietet, kann man ablehnen.
Sag mal, hast Du gesoffen?

Um mal auf den Ausgangsfall zurückzukommen, dort hat die TE
beschrieben, sie hätte die Anweisung bekommen, von den
„Mulatten“ das Doppelte des Preises zu verlangen. Und hier
reicht ein wenig Kenntnis vom AGG, das dir offensichtlich
wenig bekannt ist, um zu wissen, dass damit ein
Gesetzesverstoß bewirkt wird.

Zitiere doch mal den Teil aus dem AGG, der den Anwendungsbereich hier Deiner Meinung nach definiert!

Komischerweise war ich es, der in diesem Strang als erster
aufs SGB 3 verwiesen hat. Lesen fällt dir wohl schwer. Soll
ich dir den Beitrag verlinken?

Vielleicht solltest Du mal nicht nur verlinken sondern auch lesen - das setzt allerdings voraus, dass Du den Inhalt auch verstehst, was ich mittlerweile einfach mal nicht glaube.

Wer denn? Sag mal, wen meinst du denn?

OK, wenn Du selbst das nicht sinnentnehmend lesen kannst, dann macht es keinen Sinn mehr.

Etwa Carlos?

HÄ?!
Ganz sicher nicht.

Ich hoffe, ich konnte nunmehr dazu beitragen, dass du den
achso bedauerlichen Wandel von einem Experten-Forum zu einem
nur noch zweitklassigen Forum dazu nutzt, um dir vielleicht
ein anderes Forum zu suchen. Deine peinlichen Auftritte würden
es nahe legen.

Damit solch ein Scheiß wie der Deine hier unkorrigiert stehen bleibt?
Nee, lass mal - ich habe das Forum nicht seit 2000 mitgeprägt, um es kampflos irgendwelchen Schwachmaten zu überlassen.
*lol*
Ich bin raus, du bist mir einfach zu peinlich und lächerlich

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*LOL*

Ich will jetzt einfach mal nicht nachtreten. Das AGG kann
jeder selbst zur Hand nehmen und gucken, wer von uns Recht
hat. Ich habe mich genug aufgeregt, siehe unten.

Ihr ahnungslosen Dampfplauderer seid echt zu süß.

Nachdem Ihr aufgefordert werdet, einen Beleg zu bringen, lest Ihr mal im Detail nach und entdeckt, dass da ja gar nicht steht, was Ihr glaubt.

Dann kommt irgendein dummer Kommentar, dass man das ja selbst nachlesen kann.

Für jeden, der hier mitliest, sei mal der Bezug auf den recht klar definierten Anwendungsbereich des AGG verlinkt.

Hierfür möchte ich mich entschuldigen. Aber nur beim MOD, weil
der sich sicherlich auch aufregen wird und sperren muss.

Achja, und der Ruf nach dem MOD kommt dann auch. Das passiert dann direkt mit der Aufforderung der Sperrung, damit auch kein anderer Mensch mit dem notwendigen Wissen hier noch antwortet …

Cool, erst ein tolles Fußballspiel und dann noch solch eine unterhaltende Peinlichkeit …

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Nee, lass mal - ich habe das Forum […] seit 2000 mitgeprägt,

Oh, das ist wirklich das allerletzte Argument. „Ich habe die Firma seit 19XX mitgeprägt, und jetzt soll ich auf einmal…“

Dieses Brett wird allerdings auch ohne dich gut zurecht kommen.

@ MOD: Nochmals die Bitte, meine Ausrutscher oben zu entschuldigen. Ich war da etwas in Rage geraten, wie man sieht.

Hallo,

Eine Versicherung darf laut Gesetz zB wegen des Geschlechts
Unterschiede machen, solange es nicht um Schwangerschaft geht
und solange die Unterschiede auf versicherungsmathematischen
Erkenntnissen beruhen.

Jetzt nicht mehr. Das Stichwort lautet „Unisex-Tarif“.

http://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherunge…

http://de.wikipedia.org/wiki/Unisex-Tarif#Europarech…

Gruß
Carlos

Für jeden, der hier mitliest, sei mal der Bezug auf den recht
klar definierten Anwendungsbereich des AGG verlinkt.
Achja, und der Ruf nach dem MOD kommt dann auch. Das passiert
dann direkt mit der Aufforderung der Sperrung, damit auch kein
anderer Mensch mit dem notwendigen Wissen hier noch antwortet

Ich wüßte nicht, dass ich den MOD gerufen hätte. Ich habe nur etwas an ihn gerichtet.

Übrigens, das mit dem AGG wirst du auch noch lernen, keine Sorge.

Für jeden, der hier mitliest, sei mal der Bezug auf den recht
klar definierten Anwendungsbereich des AGG verlinkt.

Da es ja doch noch unbedingt hören wolltest: Aus dem Anwendungsbereich des AGG geht wohl kaum hervor, dass eine Autovermietung, respektive eine Kfz-Versicherung (von der jetzt rein zufällig nicht mehr die Rede ist), Kunden wegen ihrer ethnischen Herkunft einfach mal benachteiligen kann. Im Gegenteil: § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG erklärt ja ausdrücklich die Anwendbarkeit.

Daneben mal bitte in § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG schauen, was die Versicherung betrifft. Für die Autovermietung entsprechend Nr. 1, sofern man von einem Massengeschäft sprechen kann, was bei einer nach außen offen auftretenden Autovermietung mit Preislisten u.ä. der Fall sein dürfte (vergleichbare Bedingungen bei einer Vielzahl von Fällen).

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Ja, du hast Recht. Hat auch mir eine Beitragserhöhung eingebracht, ist aber letztendlich in Ordnung.

Ich hatte mich auf das (nationale) AGG bezogen (hier: § 20 AGG). Da wird der deutsche Gesetzgeber sicherlich Anpassungsbedarf bekommen. Siehe z.B. http://www.kanzlei-johannsen.de/2011/unisex-tarif-ur…

Gruß
Ultra

Ein Allerletztes
Lies noch einmal das UP

Für die Autovermietung entsprechend Nr.
1, sofern man von einem Massengeschäft sprechen kann, was bei
einer nach außen offen auftretenden Autovermietung mit
Preislisten u.ä. der Fall sein dürfte (vergleichbare
Bedingungen bei einer Vielzahl von Fällen ).

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Hi!

http://wirtschaft.t-online.de/kfz-versicherungen-tue…

Unabhängig davon:
Im UP ging es darum, ob es unzumutbar sei, wenn der Arbeitgeber „Mulatten“ als Kunden benachteiligt.

Die Tatsache, dass sich der AG unter Umständen pflichtig zum Ersatz der Schäden seiner Kunden (Außenverhältnis) macht, er also gegen ein Gesetzt verstößt, reicht natürlich für den Arbeitnehmer (Innenverhältnis) nicht aus.

Gruß
Guido

Hi!

Ich habe das Gefühl, dass einige, die hier mit dem Chef auf
Kuschelkurs gehen, sich den UP gar nicht richtig durchgelesen
haben.

Ich habe das Gefühl, dass einige Leute hier Dinge in das UP interpretieren, die dort nicht stehen.

Anyway: In aller Regel wird ein Mitarbeiter, der vor dem Chef ganz klar seinen Standpunkt vertritt, dass er ein solches Verhalten völlig daneben findet, die idR. vereinbarte Probezeit nicht überstehen und ohne Sperre arbeitslos - das wäre der Weg, den ICH wählen würde.

VG
Guido

Ein Allerletztes

Lies noch einmal das UP

Du meinst das, in dem die TE schildert, dass sie als Arbeitnehmerin eingestellt wurde, um regelmäßig Kunden zu bedienen? Und dass sie dort dazu aufgefordert wurde, bestimmten Kundengruppen „das doppelte des Normalpreises“ zu berechnen? Sodass es ihrer Beschreibung zufolge dort vergleichbare Preise für die Leistungen gibt - abgesehen natürlich von der als „Mulatten“ bezeichneten Kundengruppe?

Ich wüsste zudem nicht, dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des AGG auf Sixt und Europcar begrenzt hätte.

Lies noch einmal das UP

Du meinst das, in dem die TE schildert, dass sie als
Arbeitnehmerin eingestellt wurde, um regelmäßig Kunden zu
bedienen? Und dass sie dort dazu aufgefordert wurde,
bestimmten Kundengruppen „das doppelte des Normalpreises“ zu
berechnen? Sodass es ihrer Beschreibung zufolge dort
vergleichbare Preise für die Leistungen gibt - abgesehen
natürlich von der als „Mulatten“ bezeichneten Kundengruppe?

Nein, ich meine, dass dort nichts von Preislisten steht, dass dort kein Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen existiert, und vor allem meine ich die Frage, ob das Kündigungsrechtfertigung reicht.

Zu den ersten beiden Punkten empfehle ich Dir eine Kommentierung zum AGG (Schleusener oder Oberwetter ist da keine so schlechte Adresse), damit etwas klarer wird, dass nicht jeder Gewerbetreibende erfasst wird.
Den letzten Punkt, die eigentliche Frage also, habe ich schon an anderer Stelle beantwortet.

Und jetzt einmal was, das mir wichtig ist: Ich bitte Dich ausdrücklich um Entschuldigung für meine stellenweise „Unter-Aller-Sau“-Wortwahl.
Mir ist klar, dass Du das nicht annehmen musst, aber beim nochmaligen Lesen des Threads gebietet mir zumindest meine durchaus vorhandene Erziehung, das loszuwerden.

Gruß
Guido

und vor allem meine ich die Frage, ob das als
Kündigungsrechtfertigung reicht.

So muss das