schön, dass Du das Zitat gebracht hast. Das zeigt ja auch noch
mal deutlich, von welchem „Kaliber“ dieser Begriff ist:
„insbesondere in die sexuelle Selbstbestimmung anderer“. Daher
auch mein Vergleich mit dem „Griff in die Unterhose“.
Was hier passiert ist, würde ich maximal als „unbedacht“
bezeichnen, d
Juristisch vielleicht. Aber biologisch eben nicht. Was der andere denkt oder nicht, hat auf Reflexe und Reaktionen alter Hirnareale keinen Einfluß.
Ich wäre aus dem Auto gestiegen, Kind wieder rausgeholt und es
hätte sich entschuldigen müssen.
und damit hätte das kind gelernt, dass ein erwachsener mit ihm etwas machen darf, was es nicht will, und es sich noch nicht einmal dagegen wehren darf.
der inflationäre Gebrauch eines Begriffs wie „übergriffig“,
und ich unreflektierte Feststellung, dass ein Verhalten
„übergriffig“ sei, kann natürlich nur zu falschen
Schlussfolgerungen führen.
So manche Freud’sche Fehlleistung zeigt die unbewusste Selbstkritik.
Gruß,
Branden