Nochmal:
und diese gesetze besagen, daß dies nicht dem gesetz
widerspricht, solange pornos, alkohol, abhängigkeitsverhältnis
(lehrer usw.), verprochene vorteile keine rolle spielen.
mit 15 ist man kein kind, sondern jugendliche®. ob dir das
so passt, ist dem gesetz egal.
In Abs. 2 §182 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html) ist eindeutig geregelt, dass bereits die sexuelle Handlung eines Über-Achtzehnjährigen ausreicht an einer unter 16-jährigen (und umgekehrte Geschlechterverteilung). Festgestellt muss lediglich durch das Gericht eine fehlende Selbstbestimmung der noch Minderjährigen Person.
Ob das gut ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt, es ist aber in der Realität aktuelles Gesetz.
Lieben Gruß
Patrick
strubbel
G:open_mouth:)
Hallo!
Ganz unemotional und um mal die richtigen Termini in die Diskussion mit einzuführen:
Ein 15-jähriges Kind
hat nicht die Erfahrung oder die Reife eines 33-jähriger
Erwachsenen. Es ist ein Kind.
Ein 15-jähriges Kind gibt es nicht! Kind ist man bis 14, länger nicht.
Gesetzlich käme hier nur der Missbrauch von Jugendlichen in Betracht. Im Gegensatz zu den Gesetzen zum Mißbrauch von Kindern ist dieses Gesetz nicht unumstritten (unter Experten wie Laien).
Auch steht es per Gesetz nicht unter Strafe, wenn die jugendliche Person im STande zu sein scheint, sich sexuell selber zu bestimmen.
Aussagen in diesem Kontext hier können nur Spekulationen sein, ob eine Straftat vorliegt kann via Internet nicht abschließend beurteilt werden.
Lieben Gruß
Patrick
hallo patrick,
genau das steht dort eben nicht.
sondern:
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und(!) dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt
strubbel
&
)
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Einmischen bewirkt das Gegenteil
Hallo,
mein Sohn, 33 J, in einer anderen Stadt lebend, liebt eine 15
Jährige. sie kennen sich seit 3 Monaten. Ihre Eltern wissen
angeblich von dieser Beziehung. Sie wohnen auch in weiterer
Nachbarschaft. Meine Frau und ich haben diese Freundin jetzt
anläßlich eines Familientreffen kennen gelernt und dabei ihr
Alter erfahren. Das Mädchen besucht die Waldorfschule (ihre
Eltern taten dies auch). Daraus schließe ich, dass sich ihre
Eltern um das Wohl ihres Kindes kümmern. Gerade um dieses Wohl
kreisen sich meine Gedanken. Ich finde es nicht gut, dass
dieses, so junge Mädchen eine Beziehung mit einem so viel
älteren Mann hat - unser Sohn wirkt wesentlich jünger als er
ist.
Hallo Otto!
Ich denke, dass es nicht viel bringt, sich in eine „Liebesbeziehung“ einzumischen - auch wenn sie noch so „unglücklich geartet“ ist. Ich will damit sagen, dass ich mir von niemanden hätte etwas ausreden lassen - im Gegenteil - Widerstände hätten mich noch mehr mit dem Partner verbunden.
Aber es wird sich sicher irgendwann einmal mit dieser Beziehung aufgrund des Altersunterschiedes erledigt haben. Ich hatte auch mal einen viel älteren Freund. Nach anfänglicher Euphorie stellten wir dann fest, dass unsere Interessen total andere waren (ich wollte Disco, er vorm Fernsehn hocken). Er hatte auch schon Dinge erlebt, auf die ich gespannt war - und er hatte gar keinen Bock mehr darauf.
Ich würde aber Deinem Sohn raten, dass er in Sachen Verhütung aufpasst. Etwas negatives zur Beziehung würde ich erst dann äußern, wenn Dich dein Sohn mal um Rat fragt (wegen eventueller Bedenken, die sicher mal aufkommen). Dann kannst Du ihm ehrlich Deine Gedanken mitteilen.
Gruß
Nici
Ich weiss jetzt nicht, ob ich mich in diese Beziehung
einmischen soll. Wenn ja, wie? Da mein Sohn sich seit Jahren
nach einer Partnerin sehnt und Schwierigkeiten hat, eine zu
finden, möchte ich auch vermeiden, das nun gewonnene Glück zu
zerstören. Was tun?
Gruß
Otto
Hallo auch,
Ganz unemotional
Konzepi hat nicht im Rechtsbrett, sondern hier gefragt. Es betrifft emotionale Angelegenheiten, seine Ansichten, Gefühle und Sorgen.
und um mal die richtigen Termini in die
Diskussion mit einzuführen:
Ein 15-jähriges Kind gibt es nicht!
Gibt es doch!!! Ätsch.
Kind ist man bis 14, länger nicht.
Nach dem Gesetz vielleicht. Hier geht es m.E. nicht um juristische Begrifflichkeiten. Konzepi hat übrigens auch das Wort Kind verwendet. Eine dritte Variante noch: Auch mit 15 Jahren und viel viel älter werden für mich mein Sohn/meine Tochter immer noch meine Kinder sein.
Du liest hier die Hardware-, ich die Softwareseite. Macht aber nichts.
Gruß
Der Franke
Hallo Franke!
Ich lese hier auch die Softwareseite, da ich Softwarespezialist bin… 
Der Gesetzgeber denkt sich solche Unterschiede nicht ohne Grund aus.
Für mich (und meine Arbeit) macht es schon einen Unterschied, ob jemand als Kind oder als Jugendlicher mißbraucht worden ist (was nicht heißen soll, dass eins schlimmer als das andere ist).
Bei einer 15-jährigen von Pädophilie zu schreiben halte ich für Hysterie.
Zwar scheint für mich ein 30-jähriger, der eine 15-jährige ernsthaft als Partnerin in Betracht zieht auf den ersten Blick defizitär, aber das ist etwas ganz anderes als Sex mit einer z.B. 8-jährigen.
Die Logik im Übrigen - dass eine 15-jährige mit 15-jährigen schlafen darf aber nicht z.B. mit 19-jährigen vermag ich übrigens nicht nachzuvollziehen.
Mißbrauch kann übrigens immer stattfinden - das ist Alters- und Altersdifferenzunabhängig. Derjenige, der Schutzlos ist bedarf aber des besonderen Schutzes durch die Gemeinschaft. Deswegen ist die Übergangszeit und die Einschränkung in Abs. 2 des §182 so wichtig („und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“).
Ob im vorliegendem Fall ein Mißbrauch vorliegt vermag ich persönlich aus der Ferne aber nicht beurteilen - deswegen klage ich hier auch nicht grundlos an. Und eine fachgerechte Verwendung der Termini (ein Kind ist eine Person kleiner gleich 14 Lebensjahren) kann man in jedem Kontext und jeder emotionalen Diskussion ruhig beherzigen.
Lieben Gruß
Patrick
Hallo Strubbel,
schön dass Du Deinen Fehler eingestehen kannst… 
Deine erste Diagnose - dass hier keine Straftat vorliegt - hast Du ja nun revidiert.
Wie Du ganz richtig schreibst: wir können nicht beurteilen, ob eine Straftat vorliegt, weil wir nicht die Situation der unter 16-jährigen kennen.
Es zeugt doch immer wieder von Größe, einen Fehler einzugestehen.
Lieben Gruß
Patrick
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Hi,
er macht sich aber nicht strafbar. auch wenn es gegen deine
moralvorstellungen geht, aber recht und gesetz bestimmen das,
nicht weltanschauung. mit 15 fällt man nicht mehr unter
welpenschutz.
zum einen kennst du doch meine Moralvorstellungen gar nicht, zum anderen wurdest du schon darauf hingewiesen, dass du falsch liegst.
Gruß
Cess
hallo patrick,
du irrst, man kann laut §182 nur von einer straftat reden, wenn der täter oder die täterin die oder den jugendlichen unter den angegebenen umständen ausgenutzt hat. es handelt sich um ein antragsdelikt und muss bewiesen werden. dazu reicht auch keine aussage des oder der jugendlichen, sondern es muss dem gericht glaubhaft gemacht werden.
daraus folgt, daß nur unter besonderen umständen eine straftat vorliegen könnte.
es bleibt dabei, schutzalter bis 14, nur beim ausnutzen wäre es evtl. straftat. hab zum thema schon öfter verhandlungen beigesessen.
in der rechtsprechung muss man texte sehr sorgfältig lesen und nicht eigene rechtsvorstellungen einfließen lassen.
strubbel
R:open_mouth:)
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