Mein Vater verlangt, dass ich mich enterben lasse!

Hallo,

mal ganz abgesehen von der emotionalen Sache und dem konkreten Vertrag, um den es hier geht: Ich würde mich an deiner Stelle unbedingt von einem Anwalt darüber beraten lassen, ob du überhaupt so pauschal und im Vorfeld von deinem Erbe zurücktreten kannst. Und ob das ohne Gegenleistung (z.B. Auszahlung des Erbes zu Lebzeiten) sinnvoll ist.

Keiner kann dich zwingen, so eine wichtige Entscheidung ohne fachlichen Rat zu treffen. Wenn dein Vater das nicht versteht, ist das sein Problem.

Viel Glück um den 21. herum :wink:
Barbara

Hallo Daughter88,

wir sind ja hier nicht im Rechtsbrett (und ich bin auch kein Rechtsexperte), aber die Frage ist doch:

a) Willst Du Dein altes Verhältnis zu Deinem Vater wiederhaben?
oder b) Dir Dein Erbe sichern?

Was Deinen Vater motiviert hat, Euch Kinder diesen Vertrag vorzulegen, kannst nur Du einschätzen.

Mein Mann und ich hatten zwar keine Kinder, aber unser Anwalt hat uns auch geraten, ein „Berliner Testament“ aufzusetzen, durch das sich die Ehepartner als Alleinerben einsetzen (der Pflichtteil hätte dann eingeklagt werden müssen).

Wir wollten uns einfach nur gegenseitig absichern, so dass keiner im Todesfalle gezwungen wird, die Immobilie zu verkaufen.

Mein Mann ist im letzten Jahr plötzlich an Krebs gestorben, und ich bin froh, dass wir diese Regelung getroffen haben.

So haben es meine Eltern auch gehandhabt (lach, mein Vater hatte allerdings die Klausel eingebaut, dass dieses Testament im Falle einer erneuten Heirat meiner Mutter hinfällig ist).

Meine Schwester und ich mussten dann eben unsere Unterschrift auf das Formular vom Amtsgericht leisten, wodurch wir auf unseren Erbteil verzichtet haben.

Dein Vater scheint sich diesbezüglich sehr gründlich rückversichern zu wollen. Das muss ja gar nicht an Dir liegen! Mein verstorbener Vater hat meiner Schwester und mir auch vertraut, aber meinem Schwager nicht! Der hat auf seine Schleimer-Art direkt nach dem Tod meine Mutter zu überzeugen versucht, das Haus zu verkaufen und zu ihnen zu ziehen.

Geld ist immer ein gruseliges Thema und zerstört sehr viel.

Aber ich riete auch davon ab, in so einem jungen Alter einen Vertrag ohne fachliche Beratung zu unterschreiben.

Viele Grüße

Kathleen

Sternchen für diesen Satz!

Sei also durchaus skeptisch, aber nicht unfair!

Liebe Grüße

Kathleen

Hallo Sonne

…es klingt dabei nach dem Prinzip des „Berliner Testaments“.
Darin wird festgelegt, dass im Falle des Todes eines Ehepartners
das gesamte Vermögen an den anderen geht und die Pflichterben
(=Kinder) erst einmal außen vor bleiben. Erst nach dem Tod des
zweiten Ehepartners geht das Erbe weiter an einen dritten
Begünstigten oder nach normaler Erbfolge.

Dies tönt wirklich danach (zumindest das was mein Vater sagt) jedoch steht das nicht im Vertrag.

Sondern im Vertrag steht, der der zuerst stirbt vererbt alles dem Lebenden, stirbt dieser erben nur dessen Nachkommen…

Komische sache…

Ja, sehe die Problematik mit der Pflegebedürftigkeit, will sie auch abgesichert wissen, verstehe auch dass man was machen muss… aber man kann doch ehrlich sein und die Möglichkeiten anschauen.

von mir aus würde ich ja auf das Erbe vorerst verzichten, aber falls mein Vater zuerst sterben würde erbe ich gar nichts und ihre Kinder erben das Haus meines Vaters oder was davon übrig ist…

Das ist das blöde was mein Vater sagt und was dort im Vertrag steht ist einfach nicht das gleiche. Mit dem Gesagten hätte ich keine Probleme.

Wieso sie das macht kann ich auch nicht nachvollziehen, sie behauptet, ihre kinder kämen schlechter weg als ich und mein bruder…

ich unterschreibe gar nichts bis ich nicht genau bescheid weiss und es ärgert mich einfach, dass mein Vater so kurz vor der Geburt mit sowas kommt, er muss doch wissen das dies heikel ist…

Danke das du das nicht geldgeil findest. Zweifle schon an mir selbst.

Danke für deinen Rat (übrigens auch allen andern!)

Ja sie weiss natürlich von der Erbangelegenheit, da auch ihre Kinder unterschreiben müssen.

Das mit dem Brief überlege ich mir, mein Vater ist nicht der Held der Worte und bei solchen sachen entdeckt er versteckte vorwürfe (auch wenn keine sind) und das macht alles denke ich nur noch schlimmer…

Ich versuche mich um meine familie und mich zu kümmern.

weiss aber irgendwie nicht wie ich meinem Vater begegnen soll. normalerweise umarmen wir uns herzlich und es wäre geheuchelt wenn ich das machen würde, wenn ich ihn nicht umarme bin ich zickig…
Normalerweise würde er als erster angerufen wenn das kind da ist, wie er auch als erster von allem andern wichtigen ereignissen erfahren hat(Hochzeit, Schwangerschaft, Bestandene Prüfungen)

Werde mich beraten lassen, nach der Geburt dann…

Irgenwie bin ich doch gezwungen, da er mich sonst geldgeil nennt.

Er soll seine Frau absichern, das ist schon in ordnung, aber dann müsste er sich auch besser mit dem Vertrag und dessen Inhalt auseinandersetzen.

Glaube das wird noch eine harzige Angelegenheit, da er grundsätzlich immer recht hat und er Anwalt sowieso…

Naja mal schaun.

Danke, bin schon sehr gespannt.

Hallo Kathleen

Erst mal mein Beileid zu deinem Verlust.

Natürlich will ich das Verhältnis zu meinem Vater zurück, aber ich weiss nich wie =(( fühle mich ziemlich hintergangen und bin einfach so verletzt, dass es sowieso nicht mehr richtig kommen kann befürchte ich und das macht mich so wütend, es hätte mich so gefreut meinem Vater als erstes anzurufen wenn mein Kind gekommen ist, aber so finde ich einfach hat er es nicht verdient, bei mir soweit oben zu stehen und ich nach ihm selber schauen könne wo ich bleibe.

Es wäre sicherlich anders gewesen wenn er mit mir in Ruhe gesprochen hätte, was seine Wünsche sind und das er soetwas plant um seine Frau abzusichern, und es leider nicht anders geht als das wir vorerst verzichten. Aber nein er lügt mich an es sei rechtlich das das und das und dann ist es gemäss vertrag nicht so und er hält mich für so blöde das ich das nicht merke…

Verstehe nicht wie jemand nicht wünschen kann nach dem Tod seinen Kindern das was noch übrig ist (muss von mir aus nichts übrig bleiben, es geht nur um die Geste) zu vererben.

Ich kann einfach nicht so tun als ob mich das nicht verletzen würde und so weitermachen als ob nichts wäre. Er hört mir nicht zu wenn ich sage mit dem Vertrag stimme was nicht, der Anwalt hat Recht Punkt.

Das mit dem Berliner - Testament finde ich super, wäre auch einverstanden, aber ich glaube der Anwalts-Halodri meines Vaters hat da nur teile daraus genommen und alles verdreht.

Also du meinst entweder er vertraut mir und meinem Bruder oder den Kindern seiner Frau nicht… kann schon sein, dann hätte er aber sagen können es läge nicht an mir, sind uns ja eigentlich so nahe…

Naja ich habe meinem Vater gesagt das ich den Scheiss unterschreibe, da ja sowieso alles kaputt ist (war wirklich wirklich sauer) aber dein vorschlag ist wirklich vernünftiger, ich möchte wirklich zuerst wissen was das bedeutet… DAnk der Rechtsschutzversicherung kann ich mich von einem ANwalt beraten lassen, worüber ich sehr froh bin.

Weiss nicht wie ich meinen Vater behandeln soll. Er wusste immer zuerst über alles Bescheid, mein erster Freund, meine Verlobung, Schwangerschaft immer war er ansprechsperson Nr. 1, nun kann ich das irgendwie nicht mehr. Normalerweise umarmen wir uns innig und jetzt käme mir das alles sehr falsch vor das zu tun… DAS ist das schlimmste an der sache… ich wünschte ich könnte sagen, egal mein vater liebt mich und er weiss was er tut und ich lasse ihn tun was er will,das ist in Ordnung so für mich… aber ich fühle mich so verletzt und unverstanden… ich KANN nicht so tun als ob nichts wäre und ihn so gerne haben wie zuvor…

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Hallo erstmal,

das Erbrecht ist kompliziert, und wird in Patchworkfamilien alles andere als einfacher. Man muss hier um die ein oder andere Ecke denken, und das gelingt natürlich nur, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Und genau daran hapert es oft genug in Beratungssituationen. Das ist dann nicht ganz einfach aus einer „wir haben uns das so und so gedacht, formulieren Sie das mal“-Situation in eine „jetzt erheben wir erst einmal alle Fakten“-Situation zu kommen, wenn Mandanten meinen, dass dies alles „nichts zur Sache täte“, die ja in ihrer Laienvorstellung und Legologik so einfach ist, weil sie z.B. nur von einer möglichen Abfolge der Erbfälle ausgehen, oder das mögliche Vorversterben eines Erben, … nicht mit berücksichtigt haben.

Da hier eine Diskrepant zwischen den Erklärungen des Erblassers und dem Vertragsentwurf zu bestehen scheint, würde es mich nicht wundern, wenn hier eine entsprechende Situation vorliegt. Ist mir auch schon passiert, dass wichtige Informationen - trotz mehrfacher Nachfrage - erst im zweiten oder dritten Beratungstermin gegeben werden, und man dann einen ersten Entwurf in die Rundablage P feuern darf, und alles wieder zurück auf Start geht. Das hat auf keiner Seite dann irgendetwas mit „bösem Willen“ zu tun, sondern einfach nur mit mangelnder Durchdringung des Themas und fehlendem Bewusstsein für die Konsequenzen bestimmter Regelungen, die man sich selbst ausgedacht hat, und an denen man dann hängt - auch wenn der Profi ganz anders an die Sache rangehen würde. Aber im Zweifelsfall ist der Mandant eben König.

Dann ist natürlich zu berücksichtigen, dass ein Erbverzicht nur freiwillig erklärt werden kann, und dies daher regelmäßig bedeutet, dass alle Seiten mit so einer Regelung auch vollkommen einverstanden sind, z.B. weil es dafür dann einen anderen finanziellen Vorteil gibt, oder zwingende, nachvollziehbare Gründe dies verlangen.

Kurios ist hier natürlich die Geschichte, dass nach der wechselseitigen Erbeinsetzung offenbar die Nachkommen des überlebenden Ehegatten als Schlusserben eingesetzt werden sollen. Gerade diese Zufälligkeit die sich durch die Situation einer Patchworkfamilie nach gesetzlichen Erbrecht ergeben würde, will man ja normalerweise durch ein Testament verhindern. Hier also wirklich noch mal den Vater ganz sachlich bitten, dass der Kollege, der hier am Werke war, bitte allen Beteiligten erklärt, welche Schlusserbeinsetzung hier auf welcher Grundlage vorgenommen worden ist.

Da ein Erbvertrag ohnehin ja von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist, versuche ich übrigens immer auch alle Beteiligten im Vorfeld an einen Tisch zu bekommen. D.h. nach dem ersten Termin mit dem Erblasser, aus dem sich die Variante mit dem Erbvertrag ergeben hat, mache ich einen zweiten Termin mit allen Beteiligten, damit genau die Missverstände, die hier entstanden sind, und eben gerne mal entstehen, wenn ein fertiger Entwurf das erste ist, was die übrigen Beteiligten zu Gesicht bekommen, erst gar nicht aufkommen können.

Gruß vom Wiz

Ja das erbrecht ist wirklich schwierig… und es ist ja so das es noch nicht fix ist… aber in dem Vertrag steht wortwörtlich:

Beim Ableben des zweitversterbenden Ehegatten erben seine eigenen Nachkommen gleichmässig das gesamte Nachlassvermögen, worin auch das geerbte ermögen des erstversterbenden Ehegatten enthalten ist.

Das kann man ja nicht falschverstehen und schreibt man nur so rein, wenn man es so will, wie du geschrieben hast, macht man ja eher einen solchen Vertrag um genau das zu verhindern…

Hallo noch mal,

und Du bist Dir sicher, dass das ein Anwalt/Notar formuliert hat??? Weil dazu natürlich dann auch der Erbverzicht nicht passt. Denn nach dem Zitat würden ja in dem Fall, dass dein Vater überlebt, an sich seine Kinder berufen sein. Da die aber aufgrund der anderen Stelle im Vertrag schon auf das Erbe verzichtet haben, wird so getan, als ob die nie geboren worden wären, und mangels sonstiger Regelung bzgl. Ersatzerben würden dann ja über die vermutlich vorverstorbenen Eltern Geschwister des Erblassers oder deren Nachkommen nach gesetzlicher Erbfolge erben. Also auch eine Situation entstehen, die man üblicherweise ja gerade durch entsprechende Regelungen verhindern will.

Ohne den ganze Text und alle Details zu kennen, halte ich mich natürlich zurück, aber das klingt schon alles sehr merkwürdig.

Gruß vom Wiz

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Servus,

vielleicht stellst Du die Frage auch noch mal - unter Beachtung der Forumsregeln - im Rechtsbrett.

Ich verstehe nicht, warum Dein Vater nicht einfach ein Testament aufsetzt, sondern diesen Vertrag.

Ansonsten würde ich mit dem Vertragsentwurf zu einem guten Anwalt in Sachen Erbrecht gehen und mich dort beraten lassen. Vielleicht sind einige der Klauseln allein aus erbrechtlichen Gründen gar nicht zulässig, denn vollkommenes „Enterben“ geht in Deutschland eigentlich gar nicht, ein Pflichtteilanspruch bleibt immer.

Gruß,
Sax

Es steht wirklich genau so da… finde es eben auch so komisch diese Passage…

Ausserdem steht:

Beim Ableben des erstversterbenden Ehegatten und unter der Voraussetzung, dass die Ehegatten zu jenem Zeitpunkt weder gerichtlich getrennt noch gerichtlich geschieden sind, verzichten hiermit die vorgenannten Nachkommen für sich und ihre Rechtsnachfolger vorbehaltlos und unwiderruflich und zu Gunsten des überlebenden Ehegatten auf den ihnen zustehenden gesetzlichen Erb- und Pflichtteil

demzufolge geht das gesamte Nachlassvermögen inkl. der vorhandenen Grundstücke vollumfänglich ins Alleineigentum des überlebenden Ehegatten

… es steht schon ein Anwalt drauf, aber natürlich weiss ich nicht definitiv das dies ein Anwalt verfasst hat…

Sondern im Vertrag steht, der der zuerst stirbt vererbt alles
dem Lebenden, stirbt dieser erben nur dessen Nachkommen…

Das bedeutet also, sollte die Frau vor deinem Vater versterben, erbt zu nächst einmal er alles und dann du und deine Geschwister alles?

Ja, das ist natürlich ein Grund furchtbar wütend und verletzt zu sein und nie wieder ein Wort mit deinem Vater zu reden.

Nichts für ungut, aber jetzt halte mal deine Emotionen im Zaum und versuch erstmal zu verstehen und zu klären was überhaupt in dem Vertrag drin steht. Ich hab nicht den Eindruck, dass du das wirklich verstanden hat.

Anschließend vergiss nicht, dich bei deinem Vater für deine Gier zu entschuldigen.

Gruß,
M.

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Gier?

Ja, das ist natürlich ein Grund furchtbar wütend und verletzt
zu sein und nie wieder ein Wort mit deinem Vater zu reden.

Anschließend vergiss nicht, dich bei deinem Vater für deine
Gier zu entschuldigen.

Wie bist du denn davor?
Halbe Sachen ironisieren und dann nicht vorhandene „Tatsachen“ verurteilen?

Tilli

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nicht emotional

Das mit dem Brief überlege ich mir, mein Vater ist nicht der
Held der Worte und bei solchen sachen entdeckt er versteckte
vorwürfe (auch wenn keine sind) und das macht alles denke ich
nur noch schlimmer…

Ich würd den Brief lassen.
Ich stecke in einer ähnlichen Falle und diese Briefe machen alles nicht besser.
Helfen tut: Sachlich informieren, eigene Rechte und Wünsche anerkennen und dann NICHT LOCKERLASSEN.

Normalerweise würde er als erster angerufen wenn das kind da
ist, wie er auch als erster von allem andern wichtigen
ereignissen erfahren hat(Hochzeit, Schwangerschaft, Bestandene
Prüfungen)

Na, dann soll er mal.
Es ist wie bei Liebeskummer. Wer lenkt dich ab, wenn du zum Hörer greifen willst?

Er ist ein Mann und wird Funkstille abkönnen, wenn er sie selbst beenden kann.

Schütze dich und das Erbe deiner Kinder.

Ich würde mal sagen, fair wäre, den Rest der Penunzen unter allen Erben des Letztversterbenden anteilig auszuteilen.

Tilli

Hallo,

na dann ist diese ja zumindest in der ganzen Abstrusität zumindest grundsätzlich konsequent. Denn hier wird ja nur nach dem Erstversterbenden verzichtet.

Ganz ehrlich, ich tippe mal dass da schlicht und ergreifend eine Klinke in dem Entwurf steckt, und dein Vater genau das wollte, was er auch sagt, nur nicht erkennt, dass der Entwurf nicht dazu passt/da ein Fehler in der Formulierung der Schlusserbeinsetzung vorliegt. Für den ersten Erbfall ist ja die Regelung des Verzichts der Kinder des Erstversterbenden durchaus denkbar, um unabhängig von der Reihenfolge den Überlebenden bestmöglich abzusichern. Aber dann muss natürlich hinten heraus im zweiten Todesfall das Restvermögen beider an alle Kinder gehen.

Vielleicht magst Du deinem alten Herren ja einfach mal dieses Posting zeigen. Hinterher klärt sich das alles als Lapsus des Kollegen auf, und Du kannst deinen Vater wieder in die Arme nehmen, nachdem der Kollege nachgebessert hat.

Gruß vom Wiz

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Ja das ist schon richtig das es auch andersrum dan gelten würde. Aber das ist ja nicht fair!

Ich will dann nicht alles erben, will aber auch nicht das die anderen alles erben.

Faire regelungen und bedingungen für alle.

Das mit der Gier ist ja voll daneben, ich will das geld ja gar nicht, es geht mir nur darum das er sich keine Gedanken macht und so einen Anwalts-anfänger ran lässt der so unfaire sachen in einen Vertrag schreibt und mein Vater mir komplett etwas anderes darüber erzählt.

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Danke werds dem alten Herrn zeigen.

Für ihn ist zwar sein anwalt unfehlbar… mal schaun was er meint.
Solche Verträge durchzulesen ist eben auch nicht sein Ding, das ist ihm zu anstrengend, sondern er baut auf den Anwalt.

und wenn ich sage das da was nichts stimmt, heisst es der Anwalt hat das schon richtig gemacht…

Einfach doof