Hallo auxurit,
Bei mir steht da:
Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmers, Ehegatte, im Haushalt
des Versicherungsnehmers lebende KinderFahreralter: ab 18
die sind dann eingetragen, das geht okay.
Wenn solche Fahrzeugnutzer aber nicht eingetragen sind, bzw. das eingetragene „Alter des jüngsten Fahrers“ über dem des potentiellen Fahrers X liegt, zahlt die Versicherung bei Unfällen von X nicht.
Mein Beitrag bezog sich nicht auf den versicherungsrechtlichen
Sachverhalt sondern darauf, ob Eltern ihren Erwachsenen, von
ihnen finanziell abhängigen, im selben Haushalt lebenden
Abkömmlingen gelegentlich ihren fahrbaren Untersatz ausleihen.
Dabei unterstelle ich, dass sie sich, so sie das tun wollen,
auch versicherungstechnisch entsprechend absichern.
Letzteres ist natürlich klar, ist aber ggf. noch nicht geklärt, wenn der Sprössling mit dem frischen Führerschein nach Hause kommt.
Und: Ggf. das Auto nicht ausleihen, kann durchaus berechtigte Gründe haben. Wie hier auch andere anmerkten: Gerade bei ländlicher Wohnlage geht ohne Auto nix (keine Fahrt zur Arbeit, keine Einkäufe, keine Arztbesuche), und mal eben ein neues Auto, auch wenn’s ein Gebrauchtwagen ist, das wuppt nicht jeder locker auf die Schnelle.
Das Auto meines Vaters habe ich auch nicht fahren dürfen, aus eben jenen (verständlichen) Gründen.
Eltern, die ihren Kindern Fahrten mit dem eigenen Auto (also das der Kinder) nicht erlauben (wollen), gibt’s hingegen auch.
Das kann von durchaus berechtigter Vorsicht bishin zu deutlich übertriebener „Behütung“ reichen.
Viele Grüße,
Nina