Meine mutter bekommt Hartz IV. Ich mache

… zurzeit eine berufsvorbereitende Maßnahme vom Arbeitsamt, bekomme aber nur 192 € im Monat. Da ich dort nicht mit den Lehrern klarkomme & das Geld mir zu wenig ist, möchte ich kündigen. Ich habe mich schon bei mehreren Leihfirmen beworben & warte nun darauf, dass ich dadurch Arbeit bekomme. Jetzt habe ich aber noch keine Arbeit. Der Lehrer hat heute angerufen & droht mit Kündigung. Was passiert, wenn er mich wirklich kündigt & ich noch keine neue Arbeit habe ? Wird meiner Mutter dann Geld gestrichen ? Weil sie ja von Hartz IV lebt ? Weil ich meine es ist so, das einem nur das Geld gestrichen wird, wenn man selber kündigt. Was davon stimmt jetzt ? Bitte helft mir! :

Am besten erst kündigen, wenn man von der zeitarbetisfirma eine neue Arbeit hat. Man ist als Bewerber immer interessanter , wenn man eine Arbeit hat. Wer in diesen Tagen bei so vielen Arbeitsangeboten arbeitslos ist, da schaut jeder Arbeitgeber zwei Mal hin.

Es macht auch keinen Sinn, vorher zu kündigen, die Chancen werden eher schlechter, auf gar keinen Fall besser.

die Frage nach einer Sperrzeit kann ic leider nicht beantworten. Es ist ja kein reguläres Arbeitsverhältnis.

Beste Grüße

Wenn dir gekündigt wird, bekommst du eine Sanktion. Laß es nicht dazu kommen!
U 25 können 100 % sanktioniert werden!

Das einzige, was du machen kannst: Krankschreibung, wenn es dir da so schlecht ergeht - oder Job finden.

Danke für deine Hilfe.
Aber bekommt meine Mutter auch eine Sperre dadurch?

Danke für deine Hilfe.
Aber bekommt meine Mutter auch eine Sperre dadurch?

Deine Muter kann nicht sanktioniert werden, wenn du Mist baust.
Aber bedenke: Wie willst
du ihr das geben, was du ihr geben was du ihr geben mußt, wenn du eine Sperre bekommst? Mietanteil, Telefon- und Stromanteil usw?

Hallo erstmal,

je nach Lage kann auch deiner Mutter das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Zudem wirst dz ja auch Geld zum leben benötigen, sofern du die BvB abbrichst. Auch dabei kann es zu Problemen wegen der Kündigung kommen.

Gruß

Hallo.
Das Arbeitslosengeld 2 wird sanktioniert, wenn Sie selber kündigen ohne wichtigen Grund oder Sie durch Ihr Verhalten Anlaß zur Kündigung geben.

Hallo,
tut mir leid. Mit dem Leistungsbezug nach dem ALG II kenne ich mich nicht genau aus. Ich würde mich an deiner Stelle an deinen Berufsberater wenden.

mfg

Hallo,

wenn gekündigt wird und der Betrieb reinschreibt, daß du deinen Pflichten nicht nachgekommen bist oder keine Lust dazu hattest - können dir Sanktionen blühen. Du schreibst nicht wie alt du bist, ob noch Ansprüche aus einer vorherigen Arbeitslosigkeit vorliegen - also Altansprüche. Wenn du 25 Jahre bist - kannst du dir eine eigene Wohnung nehmen und bist selbst Kopf der Bedarfsgemeinschaft. Rufe am besten die Hotline an und frage nach einer Stelle die dir beim Ausfüllen eines Antrages hilft bzw. dich berät - kommt aber darauf an, ob du nicht Altansprüche hast - wie gesagt - daß weiß ich ja nicht.

Viel Glück

gold-marie

… zurzeit eine berufsvorbereitende Maßnahme vom Arbeitsamt,

bekomme aber nur 192 € im Monat. Da ich dort nicht mit den
Lehrern klarkomme & das Geld mir zu wenig ist, möchte ich
kündigen. Ich habe mich schon bei mehreren Leihfirmen beworben
& warte nun darauf, dass ich dadurch Arbeit bekomme. Jetzt
habe ich aber noch keine Arbeit. Der Lehrer hat heute
angerufen & droht mit Kündigung. Was passiert, wenn er mich
wirklich kündigt & ich noch keine neue Arbeit habe ? Wird
meiner Mutter dann Geld gestrichen ? Weil sie ja von Hartz IV
lebt ? Weil ich meine es ist so, das einem nur das Geld
gestrichen wird, wenn man selber kündigt. Was davon stimmt
jetzt ? Bitte helft mir! :

Hallo!

Wie alt bist Du? Gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter?
Deine Mutter bekommt kein Geld abgezogen, wenn überhaupt kann Dein Anteil des Gesamtbetrages gekündigt werden. Wenn Du zu Deiner Mutter dazu zählst wird Dein Geld aber auch bei Ihr verrechnet.

Schreib noch mal genauer bitte.
Viele Grüße,
Nicole

Hallo Ciinderella_x3,

leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht ( Link öffnet im neuen Fenster ).

Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen (die nichts anderes bedeutet als „ Schreibe nicht in der Ich-Form! “), die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!