Meldefrist?

Hallo!

Wie verhält sich das mit den neuen Meldefristen, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldet?
Habe gehört, es sollte innerhalb von sieben Wochentagen nach Erhalt einer Kündigung erfolgen.

Was bedeutet das in konkretem Fall?
Kündigung wurde am 30.11. überreicht, ist aber auf den 29.11. datiert.
An welchem Tag muss man sich spätestens melden, um mit keinen Sanktionen rechenen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus!
tempusfugit

Hallo,

diese ominösen Sanktionen sind offenbar nicht in jedem Fall rechtmäßig. Kürzlich lief im TV ein Bericht über jemanden, der die Meldefrist nicht eingehalten hat, weil er davon gar nix wusste (wissen wohl auch die wenigsten, dass es so etwas gibt). Er hatte sich erst beim Amt gemeldet, als das Arbeitsverhältnis wirklich beendet war und nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt der Kündigung. Daraufhin wurde ihm das ALG gekürzt. Dagegen hat er erfolgreich geklagt.

http://www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2005/03/versp…
Siehe auch hier:
http://www.kanzlei-schmitz.de/data/riprax/apr_05_art…

In jedem Fall würde ich das Anfechten, wenn man mit Sanktionen droht.

Gruß
André

Hallo,

spätestens 7 Tage nachdem man von der Kündigung erfahren hat.
Aber ist das denn so wichtig? Sollte man sich im eigenen Interesse nicht sofort melden?

gruß sandro

Hallo!

Wie verhält sich das mit den neuen Meldefristen, wenn man sich
bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldet?
Habe gehört, es sollte innerhalb von sieben Wochentagen nach
Erhalt einer Kündigung erfolgen.

Was bedeutet das in konkretem Fall?
Kündigung wurde am 30.11. überreicht, ist aber auf den 29.11.
datiert.
An welchem Tag muss man sich spätestens melden, um mit keinen
Sanktionen rechenen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus!
tempusfugit

Neue Rechtslage zur ‚unverzüglichen Meldung‘

Hallo!

Wie verhält sich das mit den neuen Meldefristen, wenn man sich
bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldet?
Habe gehört, es sollte innerhalb von sieben Wochentagen nach
Erhalt einer Kündigung erfolgen.

Was bedeutet das in konkretem Fall?
Kündigung wurde am 30.11. überreicht, ist aber auf den 29.11.
datiert.
An welchem Tag muss man sich spätestens melden, um mit keinen
Sanktionen rechenen zu müssen?

Hi!

Ich versuche mal Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Es stimmt, dass es kürzlich ein höchstrichterliches Urteil zur „unverzüglichen Meldung“ gegeben hat.

Demnach ist es so, dass sich nur noch derjenige „unverzüglich“ (= innerhalb von sieben Kalendertagen (KT) nach Kenntnisnahme der Beendigung der Arbeitsverhältnisses; in deinem Fall 30.11.05 plus 7 KT = 07.12.05) melden muss, dem offiziell bekannt gegeben wurde, dass er dies zu tun hat.

Als eine solche Bekanntgabe gilt ein entsprechender ausdrücklicher Passus im Kündigungsschreiben (bzw. Aufhebungsvertrag) oder ein Schreiben/Merkblatt mit entsprechender Rechtsfolgebelehrung der Arbeitsagentur. Eine solche Belehrung hat jeder erhalten, der seit dem 01.07.03 (dem Datum des Inkrafttretens des entspr. §37b SGB III) schon einmal Alg bekommen hat (auch, wenn man das vielleicht überlesen hat).

Solltest du weder schon mal Alg bekommen haben noch dein Kündigungsschreiben einen entsprechenden Passus enthalten, dann trifft dich das überhaupt nicht mit der unverzüglichen Meldung. Aber wie mein Vorredner bereits schrieb, ist es in deinem eigenen Interesse, dich schnellst möglich zu melden.

Von obigen Konsequenzen aus dem Urteil mal abgesehen, gibt es zum 01.01.06 (betrifft also alle, die ab dem 01.01.06 arbeitslos werden) noch drei andere Änderungen:

  1. Die Pflicht zur Meldung (so sie denn besteht; s.o.) tritt frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit ein. (Bisher (außer bei befristeten Verträgen; hier auch bisher drei Monate): unverzüglich, auch wenn’s bis zur A’lokeit nich zwölf Monate hin sind.)

  2. Die Pflicht zur Meldung betrifft nur Personen, die aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis arbeitslos werden. (Bisher: Alle, die aus einem Versicherungspflichtverhältnis heraus arbeitslos werden (z.B. auch nach Krankengeldbezug, wenn dieser vers.pfl. war), außer Azubis; die mussten sich überhaupt nicht melden…)

  3. Eine verspätete Meldung zieht eine einwöchige Sperrzeit nach sich. (Bisher: Je nachdem, wieviele Tage sich eine Person zu spät gemeldet hat, und wie hoch ihr Bemessungsentgelt ist, berechnet sich eine „Minderungssumme“, die solange mit der Hälfte des tgl. Alg-Leistungssatzes verrechnet wird, bis sie aufgerechnet ist.)

Gruß
Liza

Hi!

Ich versuche mal Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

Es stimmt, dass es kürzlich ein höchstrichterliches Urteil zur
„unverzüglichen Meldung“ gegeben hat.

Demnach ist es so, dass sich nur noch derjenige „unverzüglich“
(= innerhalb von sieben Kalendertagen (KT) nach
Kenntnisnahme der Beendigung der Arbeitsverhältnisses;
in deinem Fall 30.11.05 plus 7 KT = 07.12.05) melden muss, dem
offiziell bekannt gegeben wurde, dass er dies zu tun hat.

Hallo Liza!

Vielen Dank für die Antwort! Genau das wollte ich wissen.

Zur genaueren Erklärung:
Momentan bin ich auf Arbeit noch mehr als ausgelastet. Aber halt nur noch bis Jahresende, und dann erst wieder ab Früjahr (Baubranche).
Ich will eben meinem Chef ein Stück weit entgegenkommen, indem ich diese Meldung erst am Dienstag nach Feierabend erledige. Daher die Frage nach den sieben Tagen. Mir persönlich ist es egal, wann ich mich melde, solange es fristgerecht ist.

Gruß
tempusfugit

Wowowow!

Das sind Einzelfallentscheidungen einzelner Sozialgerichte die entsprechende Umstände einzelner Personen berücksichtigen!

Kein höchst richterliches Recht auf das man sich berufen könnte.

Fechte an und du bekommst bis zur Klärung des Falles 0,00 Euro - so läuft das. Bis zur Verhandlung vergehen schon mal 6 Monate oder mehr.

Gruß Ivo

Rückfrage!
Kannst du mir Gericht und Aktenzeichen nennen? Mir wäre das ziemlich neu. Oder hast du nen Link zum Urteil?

Irgendwas was mir das belegt was ich in keinen Nachrichten vernommen habe, obwohl es doch eigentlich so revolutionär wäre, dass man es hätte bringen müssen?

Danke.

Gruß Ivo

Kannst du mir Gericht und Aktenzeichen nennen? Mir wäre das
ziemlich neu. Oder hast du nen Link zum Urteil?

S. mein Posting weiter oben.

Gruß
Liza