Hi,
angenommen jemand bezieht ALG2. Da er früher mal Arbeit hatte besitzt er nun ein paar Sachen die einen gewissen Wert darstellen.
Angenommen dieser Jemand besitzt einen 2000 € Fernseher und verkauft ihn für 1500€ in einem Auktionshaus und kauft anschließend einen kleinen für 300€. Was muss, wenn überhaupt, gemeldet werden?
Gleiches gilt für den Verkauf von Schmuck.
MFG
PS: inspiriert durch diese Frage: /t/noetigung-erpressung-durch-anwalt/9212968