Meldung bei Versicherung des Unfallgegners KfZ

Hallöchen,

meines Wissens haben bei Unfall mit KfZ Geschädigte 3 Jahre Zeit, sich bei der Versicherung des Verursachers zu melden, um ihren Anspruch geltend zu machen. Ich denke, das die wenigsten diesen Zeitraum vollends ausnutzen. Weiss irgendjemand, bis wann Meldungen üblicherweise erfolgen und ab wann eine Meldung (z.B. bei wirklich nur sehr geringem Schaden) unwahrscheinlich wird?

Gruss Goetz