Ab wann muss dem Arbeitsamt eine Schwangerschaft gemeldet werden,muss der Vater genannt werden?
gar nicht. schwangerschaften gehören nicht zu den meldepflichtigen krankheiten.
gar nicht. schwangerschaften gehören nicht zu den
meldepflichtigen krankheiten.
naja…soooo einfach ist das nicht, denn sie ist ja bald nicht mehr vermittelbar und steht dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung…
das mit dem vater will das jugendamt wissen, weil man von der arge verpflichtet wird alle vorrangigen leistungen in anspruch zu nehmen…
und unterhalt bzw. unterhaltvorschuss sind vorrangig…
und uvg bekommt man nur wenn man beim JA eine vaterschaftserklärung abgegeben hat(und wenn man nur erklärt, man war besoffen und weiß nix mehr, aber irgendetwas muss man erklären)…
Hallo,
naja…soooo einfach ist das nicht, denn sie ist ja bald
nicht mehr vermittelbar und steht dem arbeitsmarkt nicht zur
verfügung…
das schon - zumindest theoretisch. Aber ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag; dabei muss die Schwangerschaft per ärztlichem Attest (Mutterpass reicht nicht) nachgewiesen werden.
das mit dem vater will das jugendamt wissen, weil man von der
arge verpflichtet wird alle vorrangigen leistungen in anspruch
zu nehmen…
Aber erst nach der Geburt.
Beste Grüße
=^…^=
Katze
Ja!
Hi!
Ab wann muss dem Arbeitsamt eine Schwangerschaft gemeldet werden,
Sobald Kenntnis über den errechneten Geburtstermin besteht. Die entsprechende Seite im Mutterpass wird in Kopie zur Akte genommen, damit die Schwangere ab Beginn der 6. Woche vor der errechneten Geburt abgemeldet werden kann. Denn ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld (Beginn Mutterschutz), und die Krankenkasse ist zuständig.
muss der Vater genannt werden?
Nein! Geht die AA nix an.
Gruß
Liza
P.S.: Meine Angaben beziehen sich auf Alg I. (Es wurde ja schließlich nach dem „Arbeitsamt“ (= Arbeitsagentur) gefragt, nicht nach ARGE oder JobCenter.)