Hallo Christian,
Nur eins: Als es vor zwei Jahren um den Abbau von Stellen bei
meinem letzten Arbeitgeber ging, hat man einen Kollegen aus
dem Bereich Privatkundenkontoführung gebeten, in den
Vorruhestand zu gehen. Er wollte nicht und man hat ihm
daraufhin erklärt, wenn er nicht gehen würde, würde man
jemandem aus der Wertpapierabwicklung kündigen und ihn auf
dessen Stuhl setzen. Er hat sich beim Betriebsrat erkundigt,
er hat sich bei der Schwerbehindertenvertretung erkundigt und
er hat einen Anwalt hinzugezogen.
So weit alles Korrekt, sich zu informieren ist ja kein Verbrechen.
Alle haben ihm bestätigt, daß das denkbar und durchaus mit dem
Gesetz vereinbar wäre, weil laut Stellenbeschreibung die
gleiche Vorbildung für die Stellen notwendig war, nämlich
lediglich eine Bankausbildung.
Hmmm, immer noch OK, wenn er den Job machen kann?
Hintergrund der ganzen Veranstaltung war, daß man der Ansicht
war, daß man für ca. zehn Kunden pro Tag keine drei
Privatkundenkontoführerer brauchte. Der auf den Vorruhestand
angesprochene Kollege war der einzige der drei, der im
Gegensatz zu seinen Kollegen keine zusätzlichen Aufgaben
übernehmen wollte.
Stopp! Wieso wird jemand, der nicht ausgelastet ist, gefragt, ob er zusätzliche Arbeiten übernehmen möchte? Warum wird die nicht ‚angewiesen‘? Das Recht hat der AG doch. Tut der AN das dann nicht, gibt’s 'ne Abmahnung und danach eine fristlose Entlassung.
Den Zusaammenhang zum Kündigungsschutzgesetz sehe ich nicht.
Bevor man ihm hätte kündigen können, hätte
man die halbe Niederlassung vor die Tür setzen müssen.
Sicher? Wenn er seine Arbeit nicht erledigt? Das sehe ich anders.
Und bevor das Geschrei einsetzt: Der Mann hat lediglich eine
angeborene Fehlstellung eines Fußes und wurde nach eigener
Aussage nur deswegen als schwerbehindert eingestuft, weil die
Schuhe ein Schweinegeld kosten und mit der Schwerbehinderung
irgendjemand anders zahlen muß (jedenfalls nicht er).
Egal warum, auch eine Behinderung rechtfertigt nicht, daß die Arbeit nicht erledigt wird. Das ist ein anderes Thema.
Wenn ich bei Westerwelle unter ‚Lockerung des
Kündigungsschutzes‘ einen Angriff auf AN sehe, verlangst Du
eindeutige Belege. Ich habe übrigens keine gefunden.Das war wohl ein Fehler, zu erwähnen, daß ich die Texststellen
noch nicht wieder gefunden habe. Du darfst das gern noch ein
paar mal zitieren. Ich werde inzwischen ein wenig üben, so
nett zu polemisieren, wie Du, wenn mir auch keine Argumente
mehr einfallen …Erstens bitte das Wort Polemik im Lexikon nachschlagen.
Hab ich. _Es ist keine unfaire Rhetorik, es wird zwar überspitzt, aber auch streitbar debattiert. Allerdings wird unversöhnlich auf der eigenen Meinung beharrt.
Zweitens bitte daran erinnern, daß das ganze damit angefangen
hat, daß Du behauptet hast, die FDP wolle den Kündigungsschutz
für ältere Mitarbeiter lockern.
Ja, das behaupte ich noch.
Dafür fehlt jeder Beleg
Ja, den habe ich noch nicht wieder gefunden.
und Du reitest immer noch darauf herum.
Ja, weil die Begründung für Westerwelles Vorhaben, das Kündigungsschutzgesetz zu ändern, fadenscheinig ist.
Das war Westerwelle behauptet, steht da nicht drin.
Das Ziel ist, ältere (weniger leistungsfähige) AN gegen jüngere auszutauschen.
Und mir wirfst Du unsachliche Argumentation vor?
Würde ich auch nur ein mal so unsachlich argumentieren wie Du, hättest Du die Diskussion längst eingestellt. Daß Du für Dich andere Maßstäbe anlegst, als für mich habe ich inzwischen akzeptiert, man gewöhnt sich daran.
Wie viele Beispiele hättest Du gern? Bis zu 10 werde ich vermutlich finden, ohne das Archiv bemühen zu müssen.
Gruß, Rainer_