Merkwürdiges Rechtsbewusstsein

Ich bekomme seit Jahren mit,das viele Leute fast schon ihren eigenen finanziellen Untergang wissentlich herbei organisieren, in dem Sie zum Beispiel keine Gerichtsurteile anerkennen,sondern auf ihrer individuellen Rechtsauffassung beharren.Sie kündigen fast schon medienwirksam an,dass sie notfalls bis zur letzten Instanz gehen,obwohl sie bereits die ersten Instanzen mit dementsprechenden ablehnenden Urteilen kassiert haben.Es wird von Gericht zu Gericht gerannt,wissend ,das man sowieso verlieren wird.
Ist das irgendwie neurotischen oder fast schon mehr,das man zeigen will „Mit mir nicht“ oder was ist das.Genauso bei Gerichtsurteile in Revision gehen,obwohl man eigentlich weiss,es wird keinen Sinn haben und man wird in Gerichtskosten versinken.
Was denkt ihr drüber…

Besten Gruss,
David

Hi.
So lange es nicht als ansteckbar anzusehen ist, ist es,zumindest aus der epidemologischen Sicht, für die Mehrheit der Bevölkerung nicht gefährlich.
Die Einzelfälle werden mit der Zeit geheilt, sprich - Dummheit muss halt was kosten.
Sch

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Moin,

das heißt nicht Rechtsbewusstsein, sondern Rechtsschutzversicherung.

Gruß
Ralf

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Moin,

mit Verlaub: Buttons sind ansteckbar, Krankheiten ansteckend.

Gruß
Ralf

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Guter Gedanke.Wer nicht will,muss wahrscheinlich kostenpflichtig fühlen.Bis zum starrsinnigen Ende.

Und immer wieder überraschen Urteile des BGH oder EuGH.
Okay, darunter gibt es wohl eher wenige, bei denen eine Partei durchgängig obsiegte, um dann einzig vor der letzten Instanz zu scheitern.

Was steckt hinter dem Willen, bis zum Letzten zu gehen?

Zuerst einmal das absolute Bewusstsein, Recht zu haben, ohne es bekommen zu haben.
Vielleicht versteht man die Urteile nicht, oder man versteht die Gesetze nicht.

Dann die Hoffnung, jemand mit „mehr Kompetenz“ würde einen ganz sicher verstehen.
Das war doch nur(!) ein Amtsrichter, DEM wird man schon zeigen, wie jemand Besseres sein Urteil zerpflücken wird! Hah!

Und der eigene Anwalt? Vielleicht treibt ihn die Hoffnung, einen „Präzendenzfall“ (gibt es so in D eigentlich nicht) zu schaffen? Ein Grundsatzurteil (so heißt das!) des BGH, welches die Auslegung eines bestimmten Gesetzes klärt und das zukünftig werbewirksam als „Entscheidung, die durch mich zustande kam“ genannt werden kann? Vielleicht. Oder es lockt einfach nur das Geld.

Wenn dann noch eine Rechtschutzversicherung die Kostendeckung zusagt, wird ganz sicher die nächste Instanz angerufen.

Oder so ähnlich.:innocent:
Sch

Hallo,#
ich kann mich an einen Fall erinnern, da war es so, dass einem Versicherten auf seinen Antrag hin eine Leistung vollumfänglich bewilligt wurde, er aber im Nachhinein eine andere, wesentlich teuere Leistung erstattet haben wollte. Wir hatten vor Ort mit ihm immer ein gutes Verhältnis und haben ihm schon von Anfang an wissen lassen, dass er nach unserer Einschätzung keine Chance auf Abhilfe seines Widerspruchs gegen die Leistungsablehnung habe. Er hat es trotzdem durchgezogen, bis hin zum BSG. und es dauert knapp 5 Jahre und er hat verloren, vollumfänglich.
Jahre später hat er mir dann mal erklärt, dass er es eigentlich genau so gesehen habe, aber da er rechtschutzversichert gewesen ist, war für ihn der finanzielle Aufwand nicht allzu gross, trotzdem habe er im Endeffekt mehr für den Rechtsstreit insgesamt „gezahlt“ als die Sache eigentlich wert war.
Früher, also, in der „guten, alten Zeit“ war wesentlich öfter Schluss nach der ersten Instanz, auch von Seiten der Leistungsträger (Krankenkassen) - hat sich leider alles gewandelt.
Gruss
Czauderna

Aber warum ziehen es die Leute durch,wenn sie es wissen,daß es nicht klappen wird?Das ist doch finanzieller Selbstmord und Stursinn in Einem,nach den Motto"Wer bin ich denn…"Zuletzt wird man nach dem ganzen aufreibenden Prozess noch zum Sozialfall.

Seltsame Leute kennst Du.

Ich habe keinen einzigen solchen Fall mitbekommen und erlaube mir daher, ein dickes Fragezeichen hinter Dein „viele“ zu setzen.

Schöne Grüße

MM

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Das hat er doch geschrieben!

Wer in der ersten Instanz gewonnen hat, wird auch kaum weiter gehen, das ist dann meist die Gegenseite.

Aber irgendwie ist es doch nicht völlig egal, wenn irgendein Richter in einem vergleichbaren Fall schon mal irgendein bestimmtes Urteil gesprochen hat, oder doch? - Und wenn es ein höchrichterlicher Richter war?

Nebenbei: Bei Haufe.de werden im Internet verschiedene Rechtslagen geschildert. Sagt dir diese Seite was? Falls ja, kann man sich einigermaßen auf diese Darstellungen verlassen?

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Wobei die steigende Zahl der sog. „Reichsbürger“ (also der Endstufe der Rechthaberei) schon die These stützt.

Viel „mehr“ sicher nicht, und Neurotiker sind wir doch alle mehr oder minder.
Eine spezielle Persönlichkeitsstruktur hat.
Ich würde hier, auch weil es schon von früh an eine meiner Lieblingsnovellen war, vom Michael-Kohlhaas-Syndrom sprechen (ein Begriff, der in psychologischer Literatur öfter mal auftaucht).
Der hat in der Tat ja sehenden Auges den Verlust von allem Seinem in Kauf genommen.
Fiat iustita et pereat mundus (meus).
Recht hat er natürlich vollkommen gehabt dabei.

Gruß
F…

Seltsame Leute gehen bis zum BGH und fliegen dort sehenden Auges bis in den Sozialfall,weil sie es bis zum ENDE durchziehen, wahrscheinlich nur weil die Leute sie für ihre "Knallhartheit"bewundern sollen…

Bitte benenne konkrete Fälle.

Das ist alles vages Geschwurbel und propagandistischer Eintopf, solange nicht angesagt wird, was denn konkret Sache ist.

Gruß

MM

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Die hörst und liest du fast täglich in den Nachrichten,manche drohen regelrecht damit.

Besten Gruss.

jaja.

Quackquackquackquackquack.

Da fehlt ein bissele Substanz, oder nicht?

Eine Diskussion über heiße Luft ist genau Nix wert.

Schöne Grüße

MM

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Lass die Beleidigungen einfach sein,Tob dich bei jemand anderen aus.
Und ciao.

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