Hallo an das Inland-Forum,
nach einem schönen, langen Wochenende draussen in der Wildnis, können die Nachrichten schon erschreckend sein.
Wie lange braucht ein besoffener 16jähriger eigentlich, um mehr als 30 Menschen anzustechen? Wieviele haben das beobachten können - ohne ihn aufzuhalten?
Nachdenkliche Grüsse,
Birgitt
Hallo Birgit,
Wie lange braucht ein besoffener 16jähriger eigentlich, um
mehr als 30 Menschen anzustechen? Wieviele haben das
beobachten können - ohne ihn aufzuhalten?
30 das schreibst Du doch. Ich wäre bestimmt nicht der 31. gewesen.
Was erwartest Du? Daß da jemand hin geht und sich auch noch das Messer in den Bauch stecken läßt? Das wäre kein Mut sondern Leichtsinn, Dummheit … such Dir etwas aus.
Gruß, Rainer
Rainer,
bei der Einweihungsfete waren wohl über 100000 Zuschauer. Man nehme 3-5 von denen, die sich im Kreis um den $&/(/(/%& herum aufstellen (außer Reichweite natürlich), der Sechste ruft die Polizei. Küss die Hände, Ende
Ralph
Wie lange braucht ein besoffener 16jähriger eigentlich, um
mehr als 30 Menschen anzustechen? Wieviele haben das
beobachten können - ohne ihn aufzuhalten?
Man hält nicht mal eben so einen Menschen auf, der mit einem Messer die Straße entlang läuft und schon mehrfach zugestochen hat. Leute die hier den großen Helden markieren und gegenteiliges behaupten sind die ersten, denen es in einer solchen Situation warm das Bein hinab laufen würde.
just my 2 cents
mfG Dirk
Hallo Ralph,
bei der Einweihungsfete waren wohl über 100000 Zuschauer. Man
nehme 3-5 von denen, die sich im Kreis um den $&/(/(/%& herum
aufstellen (außer Reichweite natürlich), der Sechste ruft die
Polizei. Küss die Hände, Ende
OK, ich würde aber einen seeeehr großen Abstand halten … oder eben per Handy die Polizei anrufen. So eine Situation ist schwer zu beurteilen, wenn man nicht dabei war.
Gruß, Rainer
Wie lange braucht ein besoffener 16jähriger eigentlich, um
mehr als 30 Menschen anzustechen? Wieviele haben das
beobachten können - ohne ihn aufzuhalten?
Hallo Birgit,
ich kann die Frage nur für mich beantworten.
Vor 20 Jahren habe ich mal gelernt, wie man eine Person, die mit Messer zustechen möchte, entwaffnet oder „kampfunfähig“ macht. Nur fehlt mir jetzt die Übung.
Wahrscheinlich (ich kann und möchte es nicht belegen) würde ich in so einer Situation abwarten, bis ich eine Unachtsamkeit ausnutzen könnte. Ich würde aber nicht unbedacht vorspringen, da leicht die Gefahr besteht, dass ich einen Messerstich bekomme, ohne anderen damit helfen zu können.
Überlege bitte, wie du gehandelt hättest.
Grüße
Ulf
Hallo,
nach einem schönen, langen Wochenende draussen in der Wildnis,
können die Nachrichten schon erschreckend sein.
Wie lange braucht ein besoffener 16jähriger eigentlich, um
mehr als 30 Menschen anzustechen? Wieviele haben das
beobachten können - ohne ihn aufzuhalten?
es ist - auch bei schweren - Stichwaffenverletzungen nicht selten, daß das Opfer die Verletzung nicht direkt bemerkt, sondern erst dann, wenn die Suppe das Hosenbein herunterläuft. Da er zwischen Tat 1 und Tat 30 in 10 Minuten eine ordentliche Strecke zurückgelegt hat. Beides erhöht die Wahrscheinlichkeit, daß der Kollege weitgehend unbemerkt blieb.
Gruß,
Christian
Notwehrparagraph mal wieder
Ich stimme Dir zu, innerhalb von 10 Minuten kann man locker irgendwo etwas improvisieren, das eine höhere Durchschlagskraft als ein Messer hat. Ich denke da an alles mögliche Werfbare (Tische, Stühle, Flaschen, Pflastersteine,…) und eine Gruppe von mehr als 10 Menschen. Die machen jeden Messerstecher fertig.
Das Problem ist, dass bei der Deutschen Rechtsprechung alle, die auf den Messerstecher losgehen, erst mal selber zumindest wegen Körperverletzung, im schlimmsten Fall wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden. Der jetzt in den Medien Böse Bube wäre ganz schnell ein armes Opfer von Lynchjustiz.
Gib dem Messerstecher noch einen fremden Akzent oder Nicht-Blonde Haare, und die Zivilcourage-Menschen sind ganz schnell von den Medien böse verurteilte Nazis.
Jeder der eingreift hat in jedem Fall zumindest mit einer Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich sogar mit einer Verurteilung zu rechnen.
Gruss, Marco
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Ich stimme Dir zu, innerhalb von 10 Minuten kann man locker
irgendwo etwas improvisieren, das eine höhere
Durchschlagskraft als ein Messer hat. Ich denke da an alles
mögliche Werfbare (Tische, Stühle, Flaschen,
Pflastersteine,…) und eine Gruppe von mehr als 10 Menschen.
Die machen jeden Messerstecher fertig.
Nur müßte sich dafür erst einmal eine Gruppe von zehn Leuten finden (s.u.).
Das Problem ist, dass bei der Deutschen Rechtsprechung alle,
die auf den Messerstecher losgehen, erst mal selber zumindest
wegen Körperverletzung, im schlimmsten Fall wegen schwerer
Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden.
Das wäre wirklich schlimm, den Tatbestand gibt es nicht und kann es auch gar nicht geben.
Der jetzt in
den Medien Böse Bube wäre ganz schnell ein armes Opfer von
Lynchjustiz.
„Held von Berlin verhindert schlimmeres!“
Jeder der eingreift hat in jedem Fall zumindest mit einer
Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich sogar mit einer
Verurteilung zu rechnen.
Wenn er den zwischenzeitlich entwaffneten Mann nicht mit drei Kopfschüssen niederstreckt, ist da eher nicht mit zu rechnen.
Gruß,
Christian
Hallo Birgitt,
die Situation lässt sich besser verstehen, wenn du dir die Situation vorstellst, wie sie wirklich abläuft:
Es ist ein Gedränge, lauter fremde Menschen um dich.
Du fühlst einen Rempler von Hinten, einen Stich, nicht besonders schmerzhaft, eher störend.
Du bist völlig überrascht
Derjenige der dich „angerempelt“ hat, eilt durch die Menschenmenge vorwärts.
Er scheint stark betrunken zu sein.
Er da was in der Hand.
Ein Messer?
Die Umstehenden drängen weiter.
Haben deine Begleiter etwas mitgekriegt?
Er verschwindet in der Menschenmenge.
Nimmst du nun die Verfolgung auf?
Du bist allein, denn du hast nicht die Zeit Umstehende davon zu Überzeugen die Verfolgung aufzunehmen.
Er ist ja jetzt schon nicht mehr zu sehen.
Mit welchem Ziel willst du die Verfolgung aufnehmen?
Willst du ihn beschimpfen?
Willst du ihn festhalten?
Willst du mit ihm kämpfen?
Er ist weg.
Du entscheidest dich stinksauer weiterzugehen und gegenenfalls bei der Polizei anzurufen.
Wäre der Messerstecher bei dir geblieben und hätte dich angegriffen, hättest du dich möglicherweise verteidigt. Hätten die Umstehenden klar erkannt, dass du ein unschuldiges Opfer und nicht ein Kumpan des Angreifers bist, hätte dir vielleicht jemand geholfen.
Andere Frage.
Wie lange brauchst du, um aus einer Volksmenge heraus eine gemeinsam kämpfende Gruppe zu bilden? Wie machst du das?
Hast du jemals darüber nur nachgedacht?
Gruß
Carlos
Ich stimme Dir zu, innerhalb von 10 Minuten kann man locker
irgendwo etwas improvisieren, das eine höhere
Durchschlagskraft als ein Messer hat. Ich denke da an alles
mögliche Werfbare (Tische, Stühle, Flaschen,
Pflastersteine,…) und eine Gruppe von mehr als 10 Menschen.
Die machen jeden Messerstecher fertig.Nur müßte sich dafür erst einmal eine Gruppe von zehn Leuten
finden (s.u.).Das Problem ist, dass bei der Deutschen Rechtsprechung alle,
die auf den Messerstecher losgehen, erst mal selber zumindest
wegen Körperverletzung, im schlimmsten Fall wegen schwerer
Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden.Das wäre wirklich schlimm, den Tatbestand gibt es nicht und
kann es auch gar nicht geben.
Stell mal diese Behauptung im Polizei- oder Rechtsbrett auf…
Wenn irgend einer, aus welchem Grund auch immer, einen anderen Menschen verletzt, dann muss ein Gericht entscheiden, ob diese Körperverletzung eine Straftat oder eine Notwehr ist. Bei einer Körperverletzung, die angezeigt wird, gibts also *immer* eine Gerichtsverhandlung.
Der jetzt in
den Medien Böse Bube wäre ganz schnell ein armes Opfer von
Lynchjustiz.„Held von Berlin verhindert schlimmeres!“
Klar. Am besten noch ein einzelner allein, unbewaffnet, der Messerstecher entwaffnet, festgehalten und ohne den Messerstecher ernsthaft zu verletzen. Klar, das ist ein Held. Aber ein sehr toter Held, wenn ers wirklich so probiert.
Nimmt er allerdings eine stumpfe Waffe, oder zieht gar selbst ein Messer, dann ist er auch nicht besser als der Messerstecher. Dass er nicht wahllos auf Menschen einsticht, sondern den Messerstecher die Sehnen durchschneidet, macht seine Tat um kein bischen weniger blutrünstig für den Otto-Normalbürger und für die Bildzeitung.
Jeder der eingreift hat in jedem Fall zumindest mit einer
Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich sogar mit einer
Verurteilung zu rechnen.Wenn er den zwischenzeitlich entwaffneten Mann nicht mit drei
Kopfschüssen niederstreckt, ist da eher nicht mit zu rechnen.
Blödsinn. Jede Körperverletzung, die angezeigt wird, kommt auch vor Gericht. Wenn er nur einigermaßen realistische Chancen hatte, den Kampf zu gewinnen (Bewaffnung oder Kampfausbildung), dann muss er sich vor Gericht verdammt warm anziehen. Wenn er verliert ists eh egal…
Nick
Das hab ich mir auch gedacht.
Kein zivilcouragierter ist
eingeschritten, auch kein erstgestochener HIVer (vielleicht verletzt),
nach Stichen auf 24 Menschen in Mordabsicht und 6 Anrempelungen
(staatsanwalt).
Private Sicherheitskräfte und die Polizei haben ihn dann
überwältigt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wieviele haben das
beobachten können - ohne ihn aufzuhalten?
Die Frage ist nicht, wie viele es haben beobachten können, sondern wie viele es tatsächlich beobachtet haben. Soweit ich es mitbekommen habe, waren es Taten, die in einer Menschenmenge im vorbeilaufen hinterrücks mit einem kleinen Messer (Butterfly) vollbracht wurden (anrempeln und dabei zustechen). Ich würde mir nicht anmaßen zu behaupten, dass ich es bemerkt hätte, selbst wenn ich direkt daneben gestanden hätte, da es selbst Begleiter offensichtlich nicht bemerkt haben.
Ehrlich gesagt finde ich es schockierender über die Taten nachzudenken, als mir Gedanken zu machen, was wer hätte tun können, wenn er etwas gesehen hätte …
Grüße
Jürgen
Rainer,
bei der Einweihungsfete waren wohl über 100000 Zuschauer. Man
nehme 3-5 von denen, die sich im Kreis um den $&/(/(/%& herum
aufstellen (außer Reichweite natürlich), der Sechste ruft die
Polizei. Küss die Hände, Ende
In einer solchen Menge bemerkt man kaum, was direkt um einen herum passiert - geschweige denn ein paar Reihen weiter.
Der Verbrecher wird sich kaum auf eine Kiste gestellt und sein Messer mit lautem Geschrei geschwungen haben - dann hätten sich eher die 3-5 gefunden.
LG
Stuffi
Das wäre wirklich schlimm, den Tatbestand gibt es nicht und
kann es auch gar nicht geben.Stell mal diese Behauptung im Polizei- oder Rechtsbrett
auf…
Eine Körperverletzung mit Todesfolge ist immer automatisch auch eine schwere Körperverletzung, also kann es eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge nicht geben. Einfach mal im StGB nachlesen.
sind miteinander
Wenn irgend einer, aus welchem Grund auch immer, einen anderen
Menschen verletzt, dann muss ein Gericht entscheiden, ob diese
Körperverletzung eine Straftat oder eine Notwehr ist. Bei
einer Körperverletzung, die angezeigt wird, gibts also *immer*
eine Gerichtsverhandlung.
Auch das nicht. Viele Verfahren werden wegen Gerinfügigkeit oder wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.
Klar. Am besten noch ein einzelner allein, unbewaffnet, der
Messerstecher entwaffnet, festgehalten und ohne den
Messerstecher ernsthaft zu verletzen. Klar, das ist ein Held.
Aber ein sehr toter Held, wenn ers wirklich so probiert.Nimmt er allerdings eine stumpfe Waffe, oder zieht gar selbst
ein Messer, dann ist er auch nicht besser als der
Messerstecher.
Wenn das ein tauglicher und angemessener Versuch ist, Schäden an der eigenen oder an fremder Gesundheit zu verhindern, handelt es sich um Notwehr.
Wenn er den zwischenzeitlich entwaffneten Mann nicht mit drei
Kopfschüssen niederstreckt, ist da eher nicht mit zu rechnen.Blödsinn. Jede Körperverletzung, die angezeigt wird, kommt
auch vor Gericht.
Auch Blödsinn.
Wenn er nur einigermaßen realistische
Chancen hatte, den Kampf zu gewinnen (Bewaffnung oder
Kampfausbildung), dann muss er sich vor Gericht verdammt warm
anziehen.
Ja, diese Gassenparolen liebe ich. „Hey, Du darfst mich nicht angreifen, Du kannst Karate.“ Ach, was haben wir gelacht.
C.
Hallo,
Stell mal diese Behauptung im Polizei- oder Rechtsbrett
auf…Wenn irgend einer, aus welchem Grund auch immer, einen anderen
Menschen verletzt, dann muss ein Gericht entscheiden, ob diese
Körperverletzung eine Straftat oder eine Notwehr ist. Bei
einer Körperverletzung, die angezeigt wird, gibts also *immer*
eine Gerichtsverhandlung.
Nö. In dem anderen Brett würde nur richtigerweise behauptet, dass die Staatsanwaltschaft immer Ermittlungen aufnehmen würde.
Bei der Sachlage würde das Verfahren ziemlich sicher eingestellt, so dass es KEINE Gerichtsverhandlung geben würde.
Blödsinn. Jede Körperverletzung, die angezeigt wird, kommt
auch vor Gericht. Wenn er nur einigermaßen realistische
Chancen hatte, den Kampf zu gewinnen (Bewaffnung oder
Kampfausbildung), dann muss er sich vor Gericht verdammt warm
anziehen. Wenn er verliert ists eh egal…
Dass ist schlichtweg Unfug falsch.
Gruss Ivo
Schwebendes Verfahren?
Blödsinn. Jede Körperverletzung, die angezeigt wird, kommt
auch vor Gericht. Wenn er nur einigermaßen realistische
Chancen hatte, den Kampf zu gewinnen (Bewaffnung oder
Kampfausbildung), dann muss er sich vor Gericht verdammt warm
anziehen. Wenn er verliert ists eh egal…Dass ist schlichtweg Unfug falsch.
Gruss Ivo
Hallo Ivo,
exc sondert ja öfter mal Unfug oder zumindest höchst Unzuverlässiges ab. Wenn Du das sagst, glaub ichs mal. Aber auch wenn das, was ich über Körperverletzungsverhandlungen weiss, falsch ist dann gibt es immer noch juristische Folgen:
Aber das Problem ist, wenn das Verfahren „ziemlich sicher“ eingestellt wird, und nur die Staatsanwaltsermittlungen sicher sind, dann hat das ja auch schon Folgen für den Eingreifenden. Es können einige Behördliche Anträge bei schwebendem Verfahren nicht gemacht werden, und auch ein potentieller Arbeitsgeber wird bei ansonsten zwei gleichwertigen Kandidaten eher den ohne schwebendes Verfahren wegen Körperverletzung wählen. (egal ob Held oder nicht.)
–> Eingreifen hat in jedem Fall negative juristische und negative persönliche Folgen. Positive Folgen für Helden im Deutschen Rechtssystem gibts, soweit ich weiss, gar keine.
Da lass ich mich aber auch gerne belehren.
Gruss, Marco
Hallo!
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müssen IMHO auch sein, da eine Notwehrsituation nicht zwangsläufig alles rechtfertigt.
Beispiel:
a)
Messerstecher läuft durch die Gegend. Du schlägst ihn nieder und verhinderst schlimmeres. Staatsanwalt ermittelt und stellt die Notwehrsituation fest. Ergo: Ermittlungen werden eingestellt oder das Gericht stellt die Notwehrsituation fest. In beiden Fällen ist für Dich alles i.O.
b)
Messerstecher läuft durch die Gegend. Du schlägst ihn nieder und prügelst auf den inzwischen Wehrlosen ein. Aufgrund der schweren Verletzungen stirbt er. Hier muss auf jeden Fall geprüft werden, ob da die Notwehr nicht ein bisschen übertrieben wurde. Auf jeden Fall darf man unter dem Vorwand der Notwehr nicht ungehemmt andere Leute verletzen.
Es kann bei einer Notwehr natürlich vorkommen, dass man aus Angst auch etwas fester zuschlägt als nötig. Aber die Notwehr darf auch kein Freibrief sein. Sonst könnte ich in einem anderen Fall auch z.B. einen betrunken reizen, bis er versucht mich zu schlagen und ihn dann mit dem Vorwand der Notwehr ins Krankenhaus prügeln. Kann ja irgendwie nicht sein.
Grüße
Kaj
Ciao
Kaj
Hi!
bleiben wir mal beim Unfug…
und auch ein potentieller Arbeitsgeber
wird bei ansonsten zwei gleichwertigen Kandidaten eher den
ohne schwebendes Verfahren wegen Körperverletzung wählen.
Woher bitte soll der AG in spe das denn erfahren?
LG
Guido
exc sondert ja öfter mal Unfug oder zumindest höchst
Unzuverlässiges ab.
Gehts noch? Was soll denn der Mist? Ich bin überzeugt davon, daß Du mir per mail einige Beispiele bringen kannst. Mach mal.
C.