besser wegsehen
Hallo!
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müssen IMHO auch sein,
da eine Notwehrsituation nicht zwangsläufig alles
rechtfertigt.
Beispiel:
a)
Messerstecher läuft durch die Gegend. Du schlägst ihn nieder
und verhinderst schlimmeres. Staatsanwalt ermittelt und stellt
die Notwehrsituation fest. Ergo: Ermittlungen werden
eingestellt oder das Gericht stellt die Notwehrsituation fest.
In beiden Fällen ist für Dich alles i.O.
Genau, nach Abschluss ist alles ok. Während der Ermittlungen bist Du aber ein mutmaßlicher Körperverletzer. Bei der unheimlichen Geschwindigkeit deutscher überlasteter Gerichte kann das aber dauern.
b)
Messerstecher läuft durch die Gegend. Du schlägst ihn nieder
und prügelst auf den inzwischen Wehrlosen ein. Aufgrund der
schweren Verletzungen stirbt er. Hier muss auf jeden Fall
geprüft werden, ob da die Notwehr nicht ein bisschen
übertrieben wurde. Auf jeden Fall darf man unter dem Vorwand
der Notwehr nicht ungehemmt andere Leute verletzen.
Der Staatsanwalt sieht nur das Ergebnis. Wenn ich durch irgendeinen dummen Zufall dem Messerstecher nicht auf den Arm sondern auf den Kehlkopf trete, was dann?
Es kann bei einer Notwehr natürlich vorkommen, dass man aus
Angst auch etwas fester zuschlägt als nötig. Aber die Notwehr
darf auch kein Freibrief sein. Sonst könnte ich in einem
anderen Fall auch z.B. einen betrunken reizen, bis er versucht
mich zu schlagen und ihn dann mit dem Vorwand der Notwehr ins
Krankenhaus prügeln. Kann ja irgendwie nicht sein.
Da stimme ich dir vollstens zu.
a-b dings find ich gut, deshalb mal folgendes:
a) Ich sehe den Messerstecher wie er rummetzelt. Schaue weg. Folgen: schlechtes Gewissen. Ausheulen bie der Freundin. Alles wieder gut.
b) Ich sehe den Messerstecher wie er rummetzelt. Ich erinnere mich an Karate oder habe selber ein Messer dabei. Ich greife ein und verletze den Messerstecher so, dass er am Boden liegen bleibt. Er lebt noch. Folgen: Blaue Flecken, wahrscheinlich Schnittwunden, Ermittlungen des Staatsanwaltes, irgendwann dann Freispruch oder mit geringer Wahrscheinlichkeit wegen Körperverletzung.
c) Ich sehe den Messerstecher wie er rummetzelt. Ich erinnere mich an Karate oder habe selber ein Messer dabei. Ich greife ein und verletze den Messerstecher so, dass er am Boden liegen bleibt. Ich habe unabsichtlich irgend etwas lebensnotwendiges kaputt gemacht. Folgen: Blaue Flecken, wahrscheinlich Schnittwunden, Ermittlungen des Staatsanwaltes, irgendwann Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Knast, Kündigung, Karriere versaut, Sozialhilfe, Schlechtes Gewissen, Alkoholprobleme,…
Ergebnis:
ich sehe wie Du keine Verbesserungsmöglichkeit an unserem Rechtssystem, aber trotzdem ist es für den, der eingreifen könnte, in jedem Fall besser, wegzuschauen.
Gruss, Marco