Miete zahlen auch wenn nur einer im vertrag steht

er ist zu seiner freundin gezogen.
Sie alleine ist mieterin der Wohnung.
Sie zahlt Miete er zahlt andere Dinge
es gibt nicht schriftliches, keine vereinbarung oder ähnliches.
Man hat dann sogar geheiratet und hat sich nach 4 Monaten wieder getrennt.
Er ist ausgezogen und sie fordert die Hälfte der miete rückwirkend obwohl er nicht im Mietvertrag stehen. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Sie müsste das auf dem zivilrechtlichen Weg versuchen, Chancen sehe ich da wenig.

Hallo,

wenn er nachweislich sich an der gemeinsamen Lebensführung beteiligt hat, (…er zahlt andere Dinge), dürfte ein Rechtsstreit eher negativ verlaufen.

ay

hallo.

er ist zu seiner freundin gezogen.
Sie alleine ist mieterin der Wohnung.

was sie also schon vorher war.

Sie zahlt Miete er zahlt andere Dinge
es gibt nicht schriftliches, keine vereinbarung oder
ähnliches.

d.h. der vermieter wurde auch nicht informiert, daß da jetzt noch jemand dauerhaft mit in der wohnung wohnt?
dann sollte die mieterin vorsichtig sein. der vermieter könnte rückwirkend eine nebenkostennachzahlung verlangen.

gruß

michael

hallo.

er ist zu seiner freundin gezogen.
Sie alleine ist mieterin der Wohnung.

was sie also schon vorher war.

??

Sie zahlt Miete er zahlt andere Dinge
es gibt nicht schriftliches, keine vereinbarung oder
ähnliches.

d.h. der vermieter wurde auch nicht informiert, daß da jetzt
noch jemand dauerhaft mit in der wohnung wohnt?
dann sollte die mieterin vorsichtig sein. der vermieter könnte
rückwirkend eine nebenkostennachzahlung verlangen.

Was heißt, sie soll vorsichtig sein? Worauf soll sie denn jetzt genau achten?

Er ist ausgezogen und sie fordert die Hälfte der miete rückwirkend
obwohl er nicht im Mietvertrag stehen. Ist das rechtlich überhaupt
möglich?

So war die Frage. Die hast Du irgendwie übersehen?!

LG
Der Kater

hallo.

er ist zu seiner freundin gezogen.
Sie alleine ist mieterin der Wohnung.

was sie also schon vorher war.

??

wie „??“? ich habe nur impliziert, daß die freundin diese wohnung schon bewohnt hatte, bevor ihr freund zu ihr gezogen ist.

Was heißt, sie soll vorsichtig sein? Worauf soll sie denn
jetzt genau achten?

wie geschrieben: wenn der vermieter spitzkriegt, daß sich da noch jemand dauerhaft in der wohnung aufhält (bzw. gehalten hat) hat das - für die mieterin negative - auswirkungen auf die nebenkostenabrechnung.

Er ist ausgezogen und sie fordert die Hälfte der miete rückwirkend
obwohl er nicht im Mietvertrag stehen. Ist das rechtlich überhaupt
möglich?

So war die Frage. Die hast Du irgendwie übersehen?!

du offenbar auch.

gruß

michael

der zur eigentlichen frage leider nichts substantielles beisteuern kann, weshalb ihm das recht zusätzliche hinweise zu geben aber doch nicht streitig gemacht werden kann!?