Mieter findet keine passende wohnung. was nun ?

hallo,

angenommen einem mieter wird im dezember 2014 die wohnung gekündigt ( also ende märz müsste er raus ).

der mieter wohnt aktuell in 3 ZKB auf 90m³ mit einem garten ( also schon ein gewisser anspruch vorhanden ).

der mieter schaut sich mehrere wohnungen an ( über makler und privat ). jedoch findet er bis dato keine passende wohnung ( entweder bekommt er welche nicht, oder sie entsprechen nicht seinen vorstellungen ).

nun ist mitte märz und immernoch keine wohnung in sicht. er teilt dies dem VM mit. dieser jedoch pocht um jeden preis auf den auszugstermin ( was jedoch utopisch ist ).

was könnten dem mieter passieren ? ausgesperrt oder einfach die möbel vor die tür geht ja nicht ? räumungsklage dürfte auch nicht so ohne weiteres funktionieren ( bzw. nicht so schnell dafür sorgen das er rausfliegt. solange er keine wohnung hat ) !?

wer weiss was ?

gruß

Hallo,

immer wieder erschreckend, was es für Mieter auf diesem Planeten gibt, aber nun gut.

Bei mir funktioniert Google ganz gut und liefert folgendes Ergebnis:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/mieter-raeumt-nach-…

Kurzum, der Vermieter wird eine Räumungsklage einreichen, deren Kosten der Mieter
tragen darf. Ob ein Schadenersatz eventueller Nachmieter besteht wäre noch interessant.

Gruß,
Steve

Hallo!

Die „gewissen Ansprüche“ sollte man aber lieber vergessen oder zurückstellen. Damit kann man niemandem kommen als Begründung.
Notfalls muss man eben eine anspruchslose, auch kleinere, Wohnung anmieten, dann weiter suchen und bald wieder kündigen und nochmals umziehen.

Was sonst ?

Natürlich kann man nicht rausgeschmissen werden über Nacht.  Aber es werden hohe Kosten anfallen, die der Vermieter geltend machen wird wenn man nicht zum Termin auszieht.

MfG
duck313

Die „gewissen Ansprüche“ sollte man aber lieber vergessen oder
zurückstellen. Damit kann man niemandem kommen als Begründung.
Notfalls muss man eben eine anspruchslose, auch
kleinere, Wohnung anmieten, dann weiter suchen und bald wieder
kündigen und nochmals umziehen.

man kann doch nicht verlangen das der mieter in einen altbau mit undichten wänden oder in eine lärmzone ziehen muss !?

in diesem beschriebenen fall schaute sich der mieter 12 wohnungen an. 8 davon über (teure) makler und 4 privat.

die privaten waren alles altbauten ohne dämmung und sonstwas und hätten vom mieter zudem für teuer geld selbst renoviert werden müssen.

die maklerwohnungen waren hochwertiger. 6 wohnungen davon hätte der mieter gerne genommen, aber er bekam sie am ende nicht. die anderen 2 wohnungen waren in einem sozial schlechten umfeld ( bahnlinie, gewerbegebiet mit firmen ) und keinesfalls ein einzug wert ohne verlust des wohnwertes.

Was sonst ?

mehr als das kann der mieter ja nicht machen. er hat sich mehr als bemüht und sogar bei der hälfte interesse gezeigt. da sollte eine klage nicht so einfach durchsetzbar sein !?

Natürlich kann man nicht rausgeschmissen werden über Nacht.
Aber es werden hohe Kosten anfallen, die der Vermieter geltend
machen wird wenn man nicht zum Termin auszieht.

welche hohe kosten ? in was für einem bereich wird hier geredet ? dazu müsste aber erstmal einer klage stattgegeben werden, oder ?

immer wieder erschreckend, was es für Mieter auf diesem
Planeten gibt, aber nun gut.

schon klar. am besten sollte jeder mieter dem vermieter jede noch so beschi…e wohnung für teuer geld anmieten und diesen noch reicher machen !?

da sieht man mal wieder wie verkommen diese gesellschaft ist.

hi

in diesem beschriebenen fall schaute sich der mieter 12
wohnungen an. 8 davon über (teure) makler und 4 privat.

Sich 12 Wohnungen innerhalb von drei Monaten anzusehen, würde ich nicht als der-Mieter-hat-sich-sehr-bemüht erachten.

mehr als das kann der mieter ja nicht machen. er hat sich mehr
als bemüht und sogar bei der hälfte interesse gezeigt. da
sollte eine klage nicht so einfach durchsetzbar sein !?

Er hat bei der Hälfte von 12 Wohnungen Interesse gezeigt, die hat er aber dummerweise nicht bekommen .Die andere Hälfte, die er nicht in Betracht gezogen hat, hätte er bekommen - so viel Pech muß doch vor Gericht (so es dazu kommen sollte) doch zählen und der Mieter sollte in seiner jetzigen Wohnung bleiben dürfen. Man kann ihm ja nicht zumuten, daß er wohin zieht, wo es auch Gewerbetriebe gibt

welche hohe kosten ? in was für einem bereich wird hier
geredet ? dazu müsste aber erstmal einer klage stattgegeben
werden, oder ?

Also so wie der Fall geschildert wird, sind die Chancen dafür sehr hoch.

Vielleicht sollte der Mieter endlich mal von seinem hohen Anspruchsroß runterkommen und seinen Hintern in Bewegung setzen, um sich weitere Wohnungen anzusehen. 12 Wohnungen anzusehen, schaffen andere Leute locker in einer Woche oder an einem langen Wochenende.

Gruß
Edith

PS. Dieses Posting könnte Ironie enthalten

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Hallo,

Verträge sind nun mal einzuhalten. In deinem Fall wurde der Mietvertrag gekündigt und das bedeutet eben, das man ausziehen MUSS. Nicht sollte, MUSS.

Solche Leute sind auch die Ersten, die ein Fass aufmachen, wenn Ihnen gekündigt wird, oder Verträge nicht haarklein eingehalten werden. Hat man selbst aber mal das kurze Streichholz in der Hand ist die Welt plötzlich ungerecht und alles unmöglich.

Gruß,
Steve

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hallo,

nun ist mitte märz und immernoch keine wohnung in sicht. er
teilt dies dem VM mit. dieser jedoch pocht um jeden preis auf
den auszugstermin ( was jedoch utopisch ist ).

Was heißt denn „um jeden Preis“? Hat man wirklich mal versucht, die Sache mit Geld zu regeln? Wenn nein, kann man ja schlecht behaupten „um jeden Preis“?!

wer weiss was ?

Vielleicht käme bei der aktuellen Zisnlage auch der Erwerb einer eigenen Wohnung in Betracht?

Greetz
T.

Du hast die Vorstellung, dass jeder Vermieter reich ist und noch reicher wird, wenn er vermietet!!! Wie verkommen ist die Gesellschaft doch, wenn solche Meinungen vorhanden sind…

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Hallo,

Das nicht gerade. Aber z.B. sollte ein Mieter Dreck, den er Silvester macht, schon vor dem Rasenmäher wegräumen. Nur so als Beispiel.

Gruß
achim

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Hallo!

der mieter wohnt aktuell in 3 ZKB auf 90m³ mit einem garten (
also schon ein gewisser anspruch vorhanden ).

Es gibt keinen Anspruch, eine Wohnung mit rechtmäßig gekündigtem Mietvertrag so lange bewohnen zu dürfen, bis man eine für angemessen erachtete neue Bleibe gefunden hat.

…ausgesperrt oder einfach die möbel vor die tür geht ja nicht ?

Darauf sollte sich der Mieter lieber nicht verlassen, wenn der Vermieter in Kauf nimmt, sich in die Nesseln zu setzen. In weniger zart besaiteten Kreisen oder bei zerrütteten Verhältnissen zwischen Mieter und Vermieter kommen solche Verfahrensweisen durchaus vor. Wenn dem Vermieter mögliche Folgekosten egal sind - er will den Mieter eben nur noch aus seinem Blickfeld entfernt wissen - muss der den Ablauf der Kündigungsfrist ignorierende Mieter auch mit grenzwertigen Methoden rechnen. Geschickt gemacht, hat der Mieter schlechte Karten. Er hat nur einen alten Mietvertrag, dessen Kündigungsfrist verstrichen ist und er hat einen Haufen Geraffel auf dem Bürgersteig, das er gefälligst zu beseitigen hat. Bevor der Mieter etwas mitbekommt, existiert seine Wohnung gar nicht mehr, weil Handwerker schon alles rausreissen und sanieren.

räumungsklage dürfte auch nicht so ohne weiteres funktionieren ( bzw. nicht so
schnell dafür sorgen das er rausfliegt. solange er keine
wohnung hat ) !?

Natürlich funktioniert eine Räumungsklage. Wird für den Mieter schmerzhaft teuer. Seine Möbel kann der Mieter z. B. bei einer Möbelspedition einlagern und in eine Pension ziehen. Aber das ist Sache des Mieters und wird Vermieter, Gericht und ggf mit der Vollstreckung beschäftigten Gerichtsvollzieher nicht interessieren.

Das alles sollte ein Mieter unbedingt vermeiden, sich mit dem Vermieter einvernehmlich einigen oder sich schleunigst eine neue Bleibe suchen - in einem zugigen Altbau, im Gewerbemischgebiet, in der Einflugschneise, in einer heruntergekommenen Bleibe - ganz egal. Nötigenfalls nur übergangsweise, um Zeit für die Suche nach der Wunschwohnung zu bekommen. Alles ist billiger als Gerichtsverfahren, Rechtsanwalt, Räumung, Möbeleinlagerung, Pension/Hotel.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

[…]
Natürlich funktioniert eine Räumungsklage. Wird für den Mieter
schmerzhaft teuer. Seine Möbel kann der Mieter z. B. bei einer
Möbelspedition einlagern und in eine Pension ziehen. Aber das
ist Sache des Mieters und wird Vermieter, Gericht und ggf mit
der Vollstreckung beschäftigten Gerichtsvollzieher nicht
interessieren.

Das mit den Möbeln interessiert mich. Wenn der Mieter „den Kopf in den Sand steckt“ und der Vermieter auf Räumung klagt, welche schlussendlich auch mithilfe des Gerichtsvollziehers vollstreckt wird, müsste dann nicht der Vermieter die Einlagerung der Möbel (vor)finanzieren?
Insofern dürfte das den Vermieter durchaus interessieren, finde ich.

Greetz
T.

da sieht man mal wieder wie verkommen diese gesellschaft ist.

An deinem grenzenlosen Egoismus? Ja.

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Guten Abend!

Wenn der Mieter „den
Kopf in den Sand steckt“ und der Vermieter auf Räumung klagt,
welche schlussendlich auch mithilfe des Gerichtsvollziehers
vollstreckt wird, müsste dann nicht der Vermieter die
Einlagerung der Möbel (vor)finanzieren?

Der Vermieter als Initiator des Verfahrens muss zunächst bezahlen, bei einem hartleibigen Mieter auch für die Einlagerung der Möbel. Der Vermieter wird natürlich versuchen, alle Kosten beim Mieter einzutreiben.

Gruß
Wolfgang

Die „gewissen Ansprüche“ sollte man aber lieber vergessen oder
zurückstellen. Damit kann man niemandem kommen als Begründung.
Notfalls muss man eben eine anspruchslose, auch
kleinere, Wohnung anmieten, dann weiter suchen und bald wieder
kündigen und nochmals umziehen.

man kann doch nicht verlangen das der mieter in einen altbau
mit undichten wänden oder in eine lärmzone ziehen muss !?

sicher kann man das nicht, abe rman kann verlangen, das man sich an verträge hält. und wenn man so „geschickt“ ist zu kündigen bevor man was neues hat…selbst schuld

in diesem beschriebenen fall schaute sich der mieter 12
wohnungen an. 8 davon über (teure) makler und 4 privat.

und?

die privaten waren alles altbauten ohne dämmung und sonstwas
und hätten vom mieter zudem für teuer geld selbst renoviert
werden müssen.

und?

die maklerwohnungen waren hochwertiger. 6 wohnungen davon
hätte der mieter gerne genommen, aber er bekam sie am ende
nicht. die anderen 2 wohnungen waren in einem sozial
schlechten umfeld ( bahnlinie, gewerbegebiet mit firmen ) und
keinesfalls ein einzug wert ohne verlust des wohnwertes.

und?

Was sonst ?

mehr als das kann der mieter ja nicht machen. er hat sich mehr
als bemüht und sogar bei der hälfte interesse gezeigt. da
sollte eine klage nicht so einfach durchsetzbar sein !?

abre sicher, ohne vertrag geht die problemlos durch, dauert ein bissl und wird teuer, aber das zahlt am ende der mieter ( oder hat halt 30 jahre einen titel an der backe)

Natürlich kann man nicht rausgeschmissen werden über Nacht.
Aber es werden hohe Kosten anfallen, die der Vermieter geltend
machen wird wenn man nicht zum Termin auszieht.

welche hohe kosten ? in was für einem bereich wird hier
geredet ? dazu müsste aber erstmal einer klage stattgegeben
werden, oder ?

schadensersatz, anwalt, gerichtsvollzieher, schlüsseldienst, verdienstausfall… das wird serh schnell richtig teuer und bei einem so eindeutigen fall wird dre richter auch nicht viel diskutieren.

abe rman kann verlangen, das man
sich an verträge hält. und wenn man so „geschickt“ ist zu
kündigen bevor man was neues hat…selbst schuld

erst richtig lesen, dann ins horn tuten:
„angenommen einem mieter wird im dezember 2014 die wohnung gekündigt“

Das mit den Möbeln interessiert mich. Wenn der Mieter „den
Kopf in den Sand steckt“ und der Vermieter auf Räumung klagt,
welche schlussendlich auch mithilfe des Gerichtsvollziehers
vollstreckt wird, müsste dann nicht der Vermieter die
Einlagerung der Möbel (vor)finanzieren?

es gibt auch andere möglichkeiten:
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms_new/cms/uplo…

hamburger räumung, berliner räumung, frankfurter räumung als stichworte.

Hallo!

räumungsklage dürfte auch nicht so ohne weiteres funktionieren ( bzw. nicht so schnell dafür sorgen das er rausfliegt. solange er keine wohnung hat ) !?

Warum nicht wenn die Kündigung berechtigt war?
Das Herumgejammere ist völlig daneben, denn der Mieter hat ja nichteinmal die Basics abgearbeitet, sich um zumutbaren Ersatzwohnraum zu bemühen > eigene Anzeigen, Makler beauftragt? der Mieter ist dafür beweispflichtig
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/ersatz…

Der Streitwert einer Räumungsklage bemisst sich nach einer Jahresmiete inkl. Betriebskosten. Bei angenommen 700 Eur *12 = 8400 Eur Jahresmiete sind wird allein schon bis zum Urteil in I. Instanz bei knapp 4000 Eur zusätzlichen Kosten plus eigentliche Räumung plus Folgekosten/Schadenersatz
Ggf selbst rechnen
https://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php

Wer immer noch meint, einfach auf die Räumugsklage/Zwangsräumung warten, um ggf in dieser Zeit seine Traumwohnung zu finden, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

Grüsse Rudi

schon klar. am besten sollte jeder mieter

Selbst ein paar Wohnungen kaufen,

für teuer geld

vermieten und sich selbst Monat für Monat

noch reicher machen !

da sieht man mal wieder wie

einfach es doch sein kann

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Das mit den Möbeln interessiert mich. Wenn der Mieter „den
Kopf in den Sand steckt“ und der Vermieter auf Räumung klagt,
welche schlussendlich auch mithilfe des Gerichtsvollziehers
vollstreckt wird, müsste dann nicht der Vermieter die
Einlagerung der Möbel (vor)finanzieren?

es gibt auch andere möglichkeiten:
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms_new/cms/uplo…

Inwiefern sind das denn jetzt „andere Möglichkeiten“? Auch hier muss doch der Vermieter erst auf Räumung klagen und den Beschluss mithilfe des Gerichtsvollziehers durchsetzen?!

hamburger räumung, berliner räumung, frankfurter räumung als stichworte.

Wie mit den Möbeln verfahren wird, ist hier unterschiedlich geregelt, aber kommt es darauf bei einer Räumungsklage noch groß an?

Greetz
T.