Hallo!
der mieter wohnt aktuell in 3 ZKB auf 90m³ mit einem garten (
also schon ein gewisser anspruch vorhanden ).
Es gibt keinen Anspruch, eine Wohnung mit rechtmäßig gekündigtem Mietvertrag so lange bewohnen zu dürfen, bis man eine für angemessen erachtete neue Bleibe gefunden hat.
…ausgesperrt oder einfach die möbel vor die tür geht ja nicht ?
Darauf sollte sich der Mieter lieber nicht verlassen, wenn der Vermieter in Kauf nimmt, sich in die Nesseln zu setzen. In weniger zart besaiteten Kreisen oder bei zerrütteten Verhältnissen zwischen Mieter und Vermieter kommen solche Verfahrensweisen durchaus vor. Wenn dem Vermieter mögliche Folgekosten egal sind - er will den Mieter eben nur noch aus seinem Blickfeld entfernt wissen - muss der den Ablauf der Kündigungsfrist ignorierende Mieter auch mit grenzwertigen Methoden rechnen. Geschickt gemacht, hat der Mieter schlechte Karten. Er hat nur einen alten Mietvertrag, dessen Kündigungsfrist verstrichen ist und er hat einen Haufen Geraffel auf dem Bürgersteig, das er gefälligst zu beseitigen hat. Bevor der Mieter etwas mitbekommt, existiert seine Wohnung gar nicht mehr, weil Handwerker schon alles rausreissen und sanieren.
räumungsklage dürfte auch nicht so ohne weiteres funktionieren ( bzw. nicht so
schnell dafür sorgen das er rausfliegt. solange er keine
wohnung hat ) !?
Natürlich funktioniert eine Räumungsklage. Wird für den Mieter schmerzhaft teuer. Seine Möbel kann der Mieter z. B. bei einer Möbelspedition einlagern und in eine Pension ziehen. Aber das ist Sache des Mieters und wird Vermieter, Gericht und ggf mit der Vollstreckung beschäftigten Gerichtsvollzieher nicht interessieren.
Das alles sollte ein Mieter unbedingt vermeiden, sich mit dem Vermieter einvernehmlich einigen oder sich schleunigst eine neue Bleibe suchen - in einem zugigen Altbau, im Gewerbemischgebiet, in der Einflugschneise, in einer heruntergekommenen Bleibe - ganz egal. Nötigenfalls nur übergangsweise, um Zeit für die Suche nach der Wunschwohnung zu bekommen. Alles ist billiger als Gerichtsverfahren, Rechtsanwalt, Räumung, Möbeleinlagerung, Pension/Hotel.
Gruß
Wolfgang