Hallo,
folgende fiktive Situation:
Herr X hat eine Tochter namens Y. Diese Tochter ist es gewohnt, dass ihre Eltern ihr alles, aber wirklich alles was Probleme bereiten könnte, vom Halse hält. Sie musste niemals für das, was sie angerichtet hat, selbst einstehen. Das was urspünglich als eine Gefälligkeit angesehen wurde, sieht sie nun als ihr Recht an und fordert es notfalls sehr massiv ein. Y wohnt seit Jahren in einem der Häuser von X. Seit ungefähr 10 Jahren zahlt die Tochter keine Miete, Kosten für Gas, Wasser und Elektro bezahlte auch Herr X. Seit einigen Monaten hat seine Tochter es übernommen, wenigstens die Gas und Elektrokosten unmittelbar mit den Stadtwerken abzurechnen.
Clevererweise hat Herr X seiner Tochter schon seit Jahren - fälschlich - bestätigt, dass sie Miete zahlt (und sie aufgrund dieser Bestätigung Gelder vom Sozialamt bekam). Herr X war über lange Jahr beratungsresistent, denn „es ist ja meine Tochter und der muss man doch helfen“. Der strafrechtlich relevante Aspekt des Betruges gegenüber den Sozialbehörden ist hier im WWW nicht die Frage und das Problem. Herr X leidet unter den Zuständen, kann sich aber aufgrund seines Alters (85 Jahre) kaum noch gegen seine Tochter wehren.
Das Haus ist mittlerweile total verkommen, Mietnomanden sind nichts dagegen. Eine massenhafte Katzenhaltung verseucht das gesamt Haus. Es „stinkt zu Himmel“. Y ist nicht Willens, überhaupt etwas zu machen, wenn überhaupt, dann soll jemand anders aufräumen. Vermutlich wird innerhalb der nächsten Wochen die Ordnungsbehörde tätig und fordert den Eigentümer X auf, das Haus in Ordnung zu bringen. Wird er es nicht machen (können), wird von Amts wegen auf seine Kosten eine Entrümpelung oder Entseuchung vorgenommen.
Der Sohn Z hat mittlerweile die Schn… voll von der Situation und versucht nun, die ganze Sache zu beenden. X stellt ihm eine Gerneralvollmacht aus. Z will Y aus dem Haus haben und die ausstehenden Mietkosten beitreiben. Offensichtlich hält sich die Tochter derzeit nicht im Haus auf, vielleicht hat sie aus Hygienegründen das Haus auch schon verlassen. Darf Z ggf. das Haus einfach wieder in Besitz nehmen, entrümpeln und die Schlösser austauschen? Wie muss er mit dem entrümpelten Gut verfahren?
Wie könnte Z am geschicktesten vorgehen, auch unter dem Aspekt, dass Y immer noch in dem Haus „lebt“?
Ach so… das darf ich nicht vergessen… Y liest keine Post, Briefe werden ungeöffnet in die Ecke geschmissen, im Bedarfsfall schmeisst sie sich auf den Boden und schreit alles und jeden nieder.
Der Sohn Z ist natürlich erschüttert ob des Wohnungszustandes, solche Zustände sieht man eigentlich nur in den Doku-Soaps der Privatsender, er hat bisher nicht geglaubt, dass sowas auch in echt existiert. Sanierungskosten in Höhe von mehrern 10.000 € , evtl. sogar eine Entkernung werden nach deren Auszug fällig sein.
Gruss
Iru