Mieter fristlos kündigen

Hallo,

folgende fiktive Situation:

Herr X hat eine Tochter namens Y. Diese Tochter ist es gewohnt, dass ihre Eltern ihr alles, aber wirklich alles was Probleme bereiten könnte, vom Halse hält. Sie musste niemals für das, was sie angerichtet hat, selbst einstehen. Das was urspünglich als eine Gefälligkeit angesehen wurde, sieht sie nun als ihr Recht an und fordert es notfalls sehr massiv ein. Y wohnt seit Jahren in einem der Häuser von X. Seit ungefähr 10 Jahren zahlt die Tochter keine Miete, Kosten für Gas, Wasser und Elektro bezahlte auch Herr X. Seit einigen Monaten hat seine Tochter es übernommen, wenigstens die Gas und Elektrokosten unmittelbar mit den Stadtwerken abzurechnen.
Clevererweise hat Herr X seiner Tochter schon seit Jahren - fälschlich - bestätigt, dass sie Miete zahlt (und sie aufgrund dieser Bestätigung Gelder vom Sozialamt bekam). Herr X war über lange Jahr beratungsresistent, denn „es ist ja meine Tochter und der muss man doch helfen“. Der strafrechtlich relevante Aspekt des Betruges gegenüber den Sozialbehörden ist hier im WWW nicht die Frage und das Problem. Herr X leidet unter den Zuständen, kann sich aber aufgrund seines Alters (85 Jahre) kaum noch gegen seine Tochter wehren.
Das Haus ist mittlerweile total verkommen, Mietnomanden sind nichts dagegen. Eine massenhafte Katzenhaltung verseucht das gesamt Haus. Es „stinkt zu Himmel“. Y ist nicht Willens, überhaupt etwas zu machen, wenn überhaupt, dann soll jemand anders aufräumen. Vermutlich wird innerhalb der nächsten Wochen die Ordnungsbehörde tätig und fordert den Eigentümer X auf, das Haus in Ordnung zu bringen. Wird er es nicht machen (können), wird von Amts wegen auf seine Kosten eine Entrümpelung oder Entseuchung vorgenommen.
Der Sohn Z hat mittlerweile die Schn… voll von der Situation und versucht nun, die ganze Sache zu beenden. X stellt ihm eine Gerneralvollmacht aus. Z will Y aus dem Haus haben und die ausstehenden Mietkosten beitreiben. Offensichtlich hält sich die Tochter derzeit nicht im Haus auf, vielleicht hat sie aus Hygienegründen das Haus auch schon verlassen. Darf Z ggf. das Haus einfach wieder in Besitz nehmen, entrümpeln und die Schlösser austauschen? Wie muss er mit dem entrümpelten Gut verfahren?
Wie könnte Z am geschicktesten vorgehen, auch unter dem Aspekt, dass Y immer noch in dem Haus „lebt“?
Ach so… das darf ich nicht vergessen… Y liest keine Post, Briefe werden ungeöffnet in die Ecke geschmissen, im Bedarfsfall schmeisst sie sich auf den Boden und schreit alles und jeden nieder.
Der Sohn Z ist natürlich erschüttert ob des Wohnungszustandes, solche Zustände sieht man eigentlich nur in den Doku-Soaps der Privatsender, er hat bisher nicht geglaubt, dass sowas auch in echt existiert. Sanierungskosten in Höhe von mehrern 10.000 € , evtl. sogar eine Entkernung werden nach deren Auszug fällig sein.

Gruss

Iru

Hallo Iru,

Vermutlich wird innerhalb der nächsten
Wochen die Ordnungsbehörde tätig und fordert den Eigentümer X
auf, das Haus in Ordnung zu bringen.

Was genau bahnt sich denn da an? Weswegen wird die Behörde tätig?

Geht von dem Haus eine Gesundheitsgefahr aus?
Wenn ja, für die „Mieterin“ oder für Dritte?

Hat sich der Tierschutz wegen schlechter Haltungsbedingungen der vielen Katzen eingeschaltet?

Haben Nachbarn, Freunde oder Familie schon den sozialpsychiatrischen Dienst (Abteilung des Gesundheitsamtes, wenn ich nicht irre) auf Y aufmerksam gemacht, da diese ihr Leben offenbar nicht (mehr) selbst geregelt bekommt? Das sollte ggf. unbedingt geschehen. Y braucht offenbar dringend Hilfe.

Gruß,
sine

Hallo Irubis,

Das Haus ist mittlerweile total verkommen, Mietnomanden sind
nichts dagegen. Eine massenhafte Katzenhaltung verseucht das
gesamt Haus. Es „stinkt zu Himmel“.
Vermutlich wird innerhalb der nächsten
Wochen die Ordnungsbehörde tätig und fordert den Eigentümer X
auf, das Haus in Ordnung zu bringen. Wird er es nicht machen
(können), wird von Amts wegen auf seine Kosten eine
Entrümpelung oder Entseuchung vorgenommen.

dies scheinen mir Gründe für eine fristlose Kündigung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuendi…

Allerdings kommt dann vermutlich das übliche Prozedere einer Räumungsklage, wenn Y nicht freiwillig geht, bzw. nicht selbst räumt.

Das Geld wird wohl verloren sein, da ja nichts mehr zu holen ist, außer vielleicht über das Testament, dass Y nur der Pflichtteil bleibt.

Z will Y aus dem Haus haben und
die ausstehenden Mietkosten beitreiben. Offensichtlich hält
sich die Tochter derzeit nicht im Haus auf, vielleicht hat sie
aus Hygienegründen das Haus auch schon verlassen.

Darf Z ggf.
das Haus einfach wieder in Besitz nehmen, entrümpeln und die
Schlösser austauschen? Wie muss er mit dem entrümpelten Gut
verfahren?

Nein, solange noch keine wirksame Kündigung, bzw. Räumungsurteil vorliegt.

Wie könnte Z am geschicktesten vorgehen, auch unter dem
Aspekt, dass Y immer noch in dem Haus „lebt“?

Meine Ideen:

  1. Kündigung/Abmahnung muss nachweisbar zugestellt worden sein. Kann dennoch eine Räumungsklage nötig machen, wenn Haus nicht freiwillig geräumt wird. (evtl. Annahmevereitelung nachweisbar?)
    http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…
    Der Absender muss also nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternehmen, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne Weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist. In der Praxis bedeutet das, dass der Absender das Einschreiben erneut an den Empfänger absenden muss. Zum Zeitpunkt dieser erneuten Absendung können jedoch wichtige Fristen bereits abgelaufen sein. Ein wiederholter Zustellungsversuch des Erklärenden ist nach Ansicht des BGH allerdings dann nicht mehr sinnvoll und deshalb entbehrlich, wenn der Empfänger die Annahme einer an ihn gerichteten schriftlichen Mitteilung grundlos verweigert, obwohl er mit dem Eingang rechtserheblicher Mitteilungen seines Vertrags- oder Verhandlungspartners rechnen musste (z.B. weil dieser ihm die Zusendung eines entsprechenden Schreibens bereits vorher angekündigt hatte) oder der Adressat den Zugang der Erklärung arglistig vereitelt (z.B. durch Verkleben des Briefkastens oder bei Annahmeverweigerung).

  2. Ersatzwohnraum beschaffen und hoffen, dass dann Kündigung, bzw. Auflösung des Mietvertrages von Y bestätigt/angenommen wird.

  3. Räumungsklage

  4. Mit „Enterbung“ (nur Pflichtteil?) drohen? Dann hat wenigstens Z mehr vom Erbe. Evtl. kann man im Testament ja auch einfügen, dass die Schulden von Y durch diese Aktion dem Erbe angerechnet werden?

Ach so… das darf ich nicht vergessen… Y liest keine Post,
Briefe werden ungeöffnet in die Ecke geschmissen, im
Bedarfsfall schmeisst sie sich auf den Boden und schreit alles
und jeden nieder.

Dann evtl. doch Annahmevereitelung nachweisbar und Kündigung rechtskräftig?

TM

Hallo,

Was genau bahnt sich denn da an? Weswegen wird die Behörde
tätig?

wegen des Gestanks, der vom Haus ausgeht und den Nachbarn das Leben schwer macht.

Geht von dem Haus eine Gesundheitsgefahr aus?
Wenn ja, für die „Mieterin“ oder für Dritte?

Gute Frage, ob es schon eine Gesundheitsgefahr ist, mag ich nichtzu beurteilen. Stinken tut es jedenfalls und die Bude ist total versifft.

Hat sich der Tierschutz wegen schlechter Haltungsbedingungen
der vielen Katzen eingeschaltet?

noch nicht, Z wird als erstes die Tierhaltung verbieten.

Haben Nachbarn, Freunde oder Familie schon den
sozialpsychiatrischen Dienst (Abteilung des Gesundheitsamtes,
wenn ich nicht irre) auf Y aufmerksam gemacht, da diese ihr
Leben offenbar nicht (mehr) selbst geregelt bekommt?

die AWO hat sich eingeschaltet aber aufgegeben, weil sie nichts an sich ranlässt, was ihr lästig ist. Und jede Pflicht ist ihr lästig.

Das sollte ggf. unbedingt geschehen. Y braucht offenbar dringend
Hilfe.

stimmt, aber sie lässt sich nicht helfen. Aber es ist nett, dass du zuerst an den Schädiger und nicht den Geschädigten denkst, der immerhin der Bösartigkeit seiner Tochter schon einen Schlaganfall zu verdanken hat, von den Schäden am Haus ganz zu schweigen.

Gruss

Iru

Hallo,

Y wohnt seit Jahren in einem der Häuser von X. Seit ungefähr
10 Jahren zahlt die Tochter keine Miete, Kosten für Gas,
Wasser und Elektro bezahlte auch Herr X. Seit einigen Monaten
hat seine Tochter es übernommen, wenigstens die Gas und
Elektrokosten unmittelbar mit den Stadtwerken abzurechnen.

Gut, wenn kein Mietvertrag bestand und keine Mietzahlungen vorgenommen wurden, besteht also auch kein Mietverhältnis.
Man könnte es Duldung beider Fälle auch Familienhilfe nennen.

Beides muß imho nicht gekündigt werden, wenn die Verpflichtung der Eltern, bei ca. 26 Lebenjahre des Kindes endet.

Clevererweise hat Herr X seiner Tochter schon seit Jahren -
fälschlich - bestätigt, dass sie Miete zahlt (und sie aufgrund
dieser Bestätigung Gelder vom Sozialamt bekam).

Gut, dieser Sozialbetrug kann auch durch Selbstanzeige aus der Welt geregelt werden. So teuer wie eine Räumungsklage kann dies kaum sein, Anwalt fragen!

Herr X war
über lange Jahr beratungsresistent, denn „es ist ja meine
Tochter und der muss man doch helfen“.

na ja

Der strafrechtlich
relevante Aspekt des Betruges gegenüber den Sozialbehörden ist
hier im WWW nicht die Frage und das Problem. Herr X leidet
unter den Zuständen, kann sich aber aufgrund seines Alters (85
Jahre) kaum noch gegen seine Tochter wehren.

Gut, wenn da mehrere Vertrauenspersonen da sind.

Das Haus ist mittlerweile total verkommen, Mietnomanden sind
nichts dagegen. Eine massenhafte Katzenhaltung verseucht das
gesamt Haus. Es „stinkt zu Himmel“. Y ist nicht Willens,
überhaupt etwas zu machen, wenn überhaupt, dann soll jemand
anders aufräumen. Vermutlich wird innerhalb der nächsten
Wochen die Ordnungsbehörde tätig und fordert den Eigentümer X
auf, das Haus in Ordnung zu bringen. Wird er es nicht machen
(können), wird von Amts wegen auf seine Kosten eine
Entrümpelung oder Entseuchung vorgenommen.

Der Verursacher wäre auch hier Schadensersatzpflichtig, ggf. mit seinem Erbteil.

Der Sohn Z hat mittlerweile die Schn… voll von der Situation
und versucht nun, die ganze Sache zu beenden. X stellt ihm
eine Gerneralvollmacht aus. Z will Y aus dem Haus haben und
die ausstehenden Mietkosten beitreiben.

Nun vielleicht sollte auf die Miete verzichtet werden, s. o.
Die Miete würde wohl auch nur über ein Erbteil zu bekommen sein.

Alles über 3 Jahre wäre sowieso verjährt.

Offensichtlich hält
sich die Tochter derzeit nicht im Haus auf, vielleicht hat sie
aus Hygienegründen das Haus auch schon verlassen.

Man sollte sich hier Gewißheit verschafffen…

Darf Z ggf.
das Haus einfach wieder in Besitz nehmen, entrümpeln und die
Schlösser austauschen? Wie muss er mit dem entrümpelten Gut
verfahren?

Einfach so eher nicht, siehe That´me. Falsch gemacht kann es richtig teuer werden…

Wenn aber keiner mehr da und der Mietvertrag zumindest strittig wäre, hat der Mietnormade keine so gute Position wenn die Wohnung ihm entzogen wurde.

Vorher einfach fristlose Kündigung mit Zeugen und schriftlichen Zustellungsvermerk in die Wohnung befördern (zur Not unter dem Türschlitz durch).

Wie könnte Z am geschicktesten vorgehen, auch unter dem
Aspekt, dass Y immer noch in dem Haus „lebt“?

Einfach mal vor vollendete Tatsachen stellen?
Was wäre der worst case?
Eine Strafe und Unterbringung des Mietnormaden (MN)…oder…
…wenn der nicht mehr auftaucht…keine unmittelbare Folgen.

Eine Unterbringung umsonst war also die Ausgangslage, einen Verschlechterung kann man da kaum feststellen.

Also Möglichkeiten Abwägen und sich Entscheiden.

Ach so… das darf ich nicht vergessen… Y liest keine Post,
Briefe werden ungeöffnet in die Ecke geschmissen, im
Bedarfsfall schmeisst sie sich auf den Boden und schreit alles
und jeden nieder.

na ja, das übliche auf diesem Gebiet

Der Sohn Z ist natürlich erschüttert ob des Wohnungszustandes,
solche Zustände sieht man eigentlich nur in den Doku-Soaps der
Privatsender, er hat bisher nicht geglaubt, dass sowas auch in
echt existiert. Sanierungskosten in Höhe von mehrern 10.000 €
, evtl. sogar eine Entkernung werden nach deren Auszug fällig
sein.

Dann sollte die nächst Behausung des MN eher keine Luxusvilla sein…

vlg MC