Hallo,
die Wohnung gilt mW offiziell erst als aufgegeben, wenn.
- schriftlich gekündigt
- das Mobiliar entfernt
- der Schlüssel und die Whg. in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde.
Dies wird bei Mietnomaden wohl kaum geschehen sein 
Man kann einen Mietvertrag wohl auch durch Konkludenz beenden (finde die Seite des Anwalts leider nicht mehr). Wie da die Kriterien sind, konnte ich allerdings nicht finden.
In einem solchen Fall bleibt wohl nur der normale Ablauf.
- Einigung auf einen Aufhebeungsvertrag
sonst - Fristlos kündigen
- Räumungsklage
- Räumen
oder die nicht empfehlenswerte und verbotene Selbstjustiz (ohne Beschluss räumen, Schloss austauschen)
Hier gibt es noch den Tipp, den Mieter wegen Betrugs anzuzeigen.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7630/mietn…
Strafanzeige wegen Einmietbetrug oder Mieteingehungsbetrug gegen den Mietnomaden zu erstatten.
Ansonsten habe ich mich in einem ähnlichen Fall schon geäußert
/t/mieter-fristlos-kuendigen/5897363/3
Es könnte evtl. noch helfen, wenn Zeugen gefunden werden, dass die Person inzw. regelmäßig anderswo wohnt.
Vielleicht helfen ja auch amtliche Stellen wie das „Ordnungsamt“ oder „Gesundheitsamt“, falls aus amtlicher Sicht Handlungsbedarf gibt wegen Geruchsbelästigung, Ungeziefer etc.
Dann ginge es vielleicht schneller, in das Haus zu kommen. eben von amtswegen.
Ich würde sagen, Anwalt einschalten, und/oder den üblichen aber teuren Weg der Räumungsklage gehen.
TM