Mieter Information/ Auskunft

Guten Tag,
darf ein Vermieter auf eine Auskunft bzw. Bescheinigung (Police) des Mieters über seine private Haftpflichtversicherung bestehen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo se-st,

das Mietrecht gibt ein solches „Recht“ im Prinzip nicht her. Ein VM muss aber die Wohnung nicht an jeden vermieten. Heisst also im Ergebnis: Er wird demjenigen die Wohnung geben, der seine Wünsche erfüllt. Wahrscheinlich hat ein solcher VM mal schlechte Erfahrung gemacht und ist auf einem Wasserschaden oder sonstwas sitzen geblieben und heilt das jetzt mit einem solchen Verfahren.

Also noch mal: Ein VM kann nicht sagen, nach Para. XYZ des Mietrechts darf ich dass. Genausowenig kann ein potentieller Mieter sagen, nach Para. ZYX des Mietrechts dürfen Sie das nicht.

Gruß
Nita

Hallo

Hausrat wäre hier wohl angesagter.

Bestehen kann der Vermieter darauf nicht.

Gruß

Hallo,

Hausrat wäre hier wohl angesagter.

wenn da nach Haftpflicht gefragt ist, ist auch Haftpflicht gemeint.

Wieso soll sich ein Vermieter für die Hausrat-Versicherung eines Mieters interessieren?

Bei auslaufender Waschmaschine o.ä. hilft nur eine Haftpflicht-Versicherung.

Bestehen kann der Vermieter darauf nicht.

Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, kann er.

Gruß Gudrun

Hausrat wäre hier wohl angesagter.

wenn da nach Haftpflicht gefragt ist, ist auch Haftpflicht
gemeint.

Bei auslaufender Waschmaschine o.ä. hilft nur eine
Haftpflicht-Versicherung.

Da muß man ja garnicht lange suchen:
/t/wasserschaden-wer-zahlt–2/5246741

Genau wegen sowas verlangen Vermieter den Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, kann er.

Nein, kann er nicht. Da der VM keine Versicherungen vorschreiben darf, darf er auch keinen Nachweis einfordern.

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-all…

Gruß
Maja

Hallo,

ich gebe meinem Vorredner Recht.

Allerdings frage ich mich warum es diesen Thread überhaupt gibt, denn es kann doch kein Erwachsener so leichtsinnig sein und ohne eine Privathaftpflichtversicherung durch die Gegend zu laufen, bzw. fremdes Eigentum zu bewohnen.

Falls keine Vers. besteht, ganz schnell eine abschließen und darauf achten, dass Mietsachschäden mitabgedeckt sind und dann dem Vermieter vorlegen. Wo ist das Problem ?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

eine Formularklausel , wonach der Mieter verpflichtet ist, eine Hausrats- und/oder Haftpflichtversicherung abzuschließen, verstößt gegen § 307 BGB. Eine Individualvereinbarung ist dagegen wirksam. Wenn also individuell mit dem Vermieter das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vereinbart wurde, darf er den Nachweis auch verlangen. Die Vorausabtretung von Ansprüchen ist allerdings unwirksam.

VG
EK

Hallo Maja,

Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, kann er.

Nein, kann er nicht. Da der VM keine Versicherungen
vorschreiben darf, darf er auch keinen Nachweis einfordern.

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-all…

an solch eine Klausel im Mietvertrag mit einem „erzwungenen“ Versicherungsvertrag dachte ich bei meiner Antwort nicht.

Ich kenne aber Mietverträge, in denen der Mieter bestätigt, daß er eine Haftpflicht-Versicherung hat und auf Verlangen des Vermieters dies nachweist.

Gruß Gudrun

Moinmoin ;o)

Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, kann er.

Nein, kann er nicht. Da der VM keine Versicherungen
vorschreiben darf, darf er auch keinen Nachweis einfordern.

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-all…

an solch eine Klausel im Mietvertrag mit einem „erzwungenen“
Versicherungsvertrag dachte ich bei meiner Antwort nicht.

Und ich nicht an Individualvereinbarungen…wobei, wenn der Mieter da nicht zustimmt, er höchstwahrscheinlich die Wohnung nicht bekommt…

Gruß
Maja

Hallo,

Allerdings frage ich mich warum es diesen Thread überhaupt
gibt, denn es kann doch kein Erwachsener so leichtsinnig sein
und ohne eine Privathaftpflichtversicherung durch die Gegend
zu laufen, bzw. fremdes Eigentum zu bewohnen.

täusch dich da mal nicht: Nach den letzten Zahlen, die ich gehört oder gelesen habe, haben ungefähr 30 Prozent (!) aller deutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung.

http://www.google.de/search?q=private+haftpflicht+pr…

Andreas

Hallo Andreas,

genau das meine ich. Das die Quote so schlecht ist, war mir nicht bekannt und ich mag es gar nicht glauben.

Hier regen sich Leute, bzw. Mieter oder Mietinteressenten darüber auf, die vermutlich keine PHV besitzen, dass es Menschen gibt, die Wohnungseigentums geschaffen haben und keine Lust haben, dass wegen ca. 90 Euro p.a.( Kosten für eine PHV )auf´s Spiel zu setzen.

Gruß

Wolfgang

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