Mieterin unterschlägt Mietkaution

Hallo!
Frage zu folgendem Sachverhalt:

  • Mieterin kündigt Wohnung
  • Mieterin reduziert eigenmächtig (ohne vorherige Ankündigung!) die Mietzahlung um 80%
  • bei Wohnungsübergabe ist diese Betrag noch offen
  • Mieterin bestätigt gegenüber Zeugen bei der Wohnungsübergabe, dass Mietkaution als Sicherheit ja noch bestünde, tatsächlich hat sie das Mietkautionskonto (normales Sparbuch) bereits wissentlich leer geräumt
  • Ist das Betrug?
  • Kann man als Vermieter Strafanzeige wegen Betrugs stellen?
  • Wie sind die Aussichten?

Dnake für Eure Unterstützung!

Hallo,

klar können Sie als Vermieter Strafanzeige stellen und die Zeugen benennen.
Nur, ist der Betrag so hoch, dass es sich rechnet? Es ist aufwendig und kann jemanden sehr viel Schaden, nur mal als Info.
Es kann auch passieren, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, es kommt dann auf die genaue Situation an, dass entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Nur frage ich mich, wie die Mieterin das Kautionssparbuch leer räumen kann, es wird normal bei der Bank als Kautionssparbuch deglariert und bleibt in den Händen des Vermieters. So sollte es normal sein-

Sie müssen den offen stehenden Betrag anmahnen und anschließend Mahnverfahren etc-…

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiter helfen.
Viel Erfolg, LG

Hallo,

eine etwas seltsam anmutende Auflistung an Sachverhalten.

  • Mietkürzungen dürfen nicht ohne Grund geschehen - Sie können also nachfordern.
  • Sie als Vermieter hatten mit dem ‚normalen Sparbuch‘ keine sichere Mietkaution.

Ich empfehle Ihnen, auch wegen der schmalen Informationsangaben hier, eine anwaltliche Beratung und nutzen Sie als Vermieter lieber diese Art der Mietsicherheit: https://kautionsfrei.de/partner/vermieter-verwalter/…

Beste Grüße!

Hallo,
bei einem Mietrechtsstreit kommt es immer auf den Inhalt des Mietvertrages an. Dort sollte genau stehen wie die Mietkaution gezahlt und wie diese hinterlegt wird. Es ist jedenfalls unüblich, dass die Mieterin das Sparbuch behält.
Ich empfehle Dir einen Fachanwalt für Mietrecht zu beauftragen, der eine Klage gegen die Mieterin beantragen soll. Diese Klage soll er als Urkundenklage beantragen. Das hat zur Folge, dass es zum einen schneller geht und dass die Beweisführung nur mit Schriftstücken (z.B. Mietvertrag) durchgeführt wird.
Viel Erfolg und frohe Ostern
Udo

Hallo und bereits jetzt schon einmal besten Dank für die schnelle Antwort!

Bei der Mietkaution handelt(e) es sich um ein älteres Sparbuch. Es ist mein Fehler als Vermieter, dass ich es nicht „klassisch“ gemacht habe.

Mitsamt offenem Betrag der Nebekosten handelt es sich um etwas mehr als € 800,-.

Lohnt es sich da, Ihren Vorschlag (Betrag anmahnen und Mahnverfahren) anzugehen?

Was ist ein „vernünftiger“ Mahnzeitraum für die Fristsetzung der Zahlung?

Danke für die schnelle Rückmeldung!
Bei künftigen Mietkautions-Angelegenheiten nehme ich den Link gerne war!

Danke!
Mit der noch ausstehenden Rückzahlung der Nebekosten beläuft sich die Gesamtsumme auf € 800,-. Für mich ist diese Summe recht hoch und ist es Wert eine Anklageerhebung einzugehen, zumal die Aussichten auf einen Sieg recht deutlich erscheinen.

Wer trägt den dann welchen Kosten des Verfahrens?

Ob es sich lohnt…, das kommt auf die Einkommenssituation an.
Wenn die Vermieterin ein geregeltes Einkommen hat und nicht viel Schulden, dann lohnt es sich wohl.
Die Kosten für das Mahnverfahren etc. muss sie auch bezahlen, wenn sie denn kann!
Wenn sie Sozialleistungen erhält, dann würde ich sofort an das zuständige Amt schreiben!

Im allgemeinen wird ein Frist von zwei Wochen gegeben, zwei Mahnungen sind erforderlich, wobei genau aufgelistet werden sollte, welche Beträge offen sind, incl. Abrechnung der Nebenkosten.

Die Mieterin hat eine feste Anstellung.
Ich will ihr echt nicht schlechtes, sondern nur das mir zustehende Geld.
Am liebsten würde ich es auf die zwischenmenschliche Art lösen, aber wenn sie auf meine Mahnungen nicht reagiert, wird es wohl die Lösung mit dem Anwalt geben.

Danke für die Tipps!

Die Klageerhebung musst Du erst einmal bezahlen, sonst wird das Gericht nicht tätig. Falls Du gewinnst (sehr wahrscheinlich) muss die Beklagte alle Kosten tragen.
Bei einem Streitwert von 800 Euro betragen die Gerichtskosten 135 Euro. Falls Du einen Anwalt beauftragst kosten die Anwaltsgebühren nochmal 217,18 Euro
Gruß
Udo

Ich wünsch dann viel Erfolg, vielleicht reagiert sie ja und wenn nicht, sollten Sie zum Anwalt gehen.

Alles Gute, LG

Es würde für alle Beteiligten die beste Lösung sein, wenn es ohne Anwälte gehen würde.

Besten Dank nochmals und schönes Wochenende!

Hallo Mensch mit Fragen,

erst mal eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage.

Künftig lassen Sie das Sparbuch auf den Namen des Mieters erst genehmigen, wenn es als Mietkaution zu Ihren Gunsten (Vermieter) verpfändet ist.

Damit kann ohne Ihre Zustimmung nicht behoben werden und das Abräumen des Guthabens unterbleibt, bis die letzten Betriebskosten abgerechnet sind.

Diese Sicherheit läßt sich die Bank durch eine Zinsabsenkung auf 0,25 % - im Regelfall - entlohnen.

Der Mieter verliert dabei einen höheren Zins über die Mietlaufzeit, Sie als Vermieter aber auch, weil der mögliche Zinsertrag, den Sie im Falle der Beanspruchung nicht abholen können, weil die Bank abgeschöpft hat.

Über alle Mietverhältnisse in Deutschland gesehen, macht dieser Zinsvorteil einen jährlichen Millardenbetrag zugunsten der Banken aus.

Lassen Sie sich beraten, die Polizei wird wohl die Strafanzeige aufnehmen und dann auf den Zivilrechtsweg (Einschaltung eines Anwalts und Strafgerichtsprozeß mit Anwaltskosten und Gerichtskostenvorschuß etc.) verweisen.

Das Prozeßkostenrisiko liegt erst mal bei Ihnen.

Stellen Sie der Dame die Strafanzeige in Aussicht, wenn zu einem bestimmten Termin die Nachzahlungen der Miete nicht erfolgt sind.

Sie werden vermutlich im Recht sein, das auch langwierig gerichtlich bestätigt erhalten und das könnte Ihre einzige Befriedigung bleiben, falls NICHTS zu holen ist.

Die Schuldnerin wird einen Eintrag ins Schuldnerregister erwarten dürfen und Bonitätsauskünfte gehen in den Keller.

Davon profitiert bestenfalls der nächste oder übernächste Vermieter aber auch viele mögliche künftige Gläuber.

Dann brauchen Sie einen langen Atem und haben 30 Jahre Zeit, nach Gerichtsurteil einem Titel zum Recht durch laufende Pfändung über Gerichtsvollzieher (laufende und wiederkehrende Pfändungskosten mit / ohne Aussicht auf Erlös) zu verhelfen.

Ich wünsche Gutes Gelingen bei der Beitreibung der Rückstände.

Hallo,

wie leider so oft in diesem Forum ist der Sachverhalt nicht präzise geschildert.
Wie kann die Mieterin das Kautionskonto leer räumen? Wieso hat sie Zugang zum Mietkautionskonto?
Das Mietkautionskonto ist normalerweise NUR im Verfügungsbereich des Vermieters. Der Mieter ist NICHT berechtigt, die Kaution am Ende der Mietzeit „abzuwohnen“.
Tut er das, kann die fehlende Miete eingeklagt werden.

Worin besteht der eventuelle „Betrug“? Das ist nicht klar geworden.Haben Sie der Mieterin das Kautions-Sparbuch „zur freien Verwendung“ überlassen? Das wäre leichtsinnig von Ihnen.In welchem rechtlich relevanten Zusammenhang und wem gegenüber hat die Mieterin gesagt, das Kautionskonto bestünde noch in voller Höhe?

Es tut mir Leid, Ihnen nicht besser helfen zu können.Bitte präzisieren Sie Ihre Angaben!

Gruß von Heihei

Hallo!
Frage zu folgendem Sachverhalt:

  • Mieterin kündigt Wohnung
  • Mieterin reduziert eigenmächtig (ohne vorherige
    Ankündigung!) die Mietzahlung um 80%

Aussichten sind sehr gut da Eindeutig betrogen wurde. Unbedingt schnellstens (geht auch per Telefon, die Kripo Beamten kommen zur Anzeigenaufnahme in die Wohnung), Anzeige bei der Kripo oder staatsanwaltschaft machen, damit Frist gewahrt bleibt. Dem Vermieter steht bis zum rechtmäßigem Kündigungszeitpunkt die volle Warmmiete zu! Mietkürzungen oder Verrechnungen sind Straftatbestand! Die Kaution wird i.d.R. vom Vermieter mit den noch fälligen Nebenkosten ca. 6-9 Monate nach Auszug verrechnet und ewentueller Restnetrag dem ehem. Mieter überwiesen

Hallo,
gegen eine Mietminderung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie MUSS aber schriftlich begründet werden. Dagegen kann man allerdings rechtlich vorgehen.
Die Mietkaution sollte eigentlich vom Vermieter auf ein Sparkonto gelegt werden und nicht vom Mieter. Ob das Auflösen des Kautionssparbuch dann als Betrug zu sehen ist, kann ich leider nicht beantworten, das würde ich mit einem Anwalt klären.
Gruss Daylighter

Hallo, für mich ist das ein Fall für den Staatsanwalt, nur haben Sie das Geld dann immer noch nicht wieder. Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie sich dort kurz beraten, denke aber, dass sie noch einen Anwalt brauchen, der Ihnen zivilrechtlich, beim eintreiben der offenen Posten hilft. Die Anwaktskosten trägt natürlich der Mieter. Ein Problem haben Sie nur, wenn beim Mieter nicht zu holen ist.

wie kann man sich als vermieter auf ein sparbuch welches der mieter angelegt hat und jederzeit abräumen und kündigen kann als mietsicherheit einlassen?

wenn das ein konto des mieters war und nicht deffinitiv als kautionssparbuch angelegt war was hat der mieter denn für einen betrug begangen, es war sein sparbuch, dabei wird nichts rauskommmen

gibt es irgendwas schriftliches bezüglich mietkaution
was man machen kann ist die restliche miete anmahnen
und notfalls auch in ein mahnverfahren mit titel gehen, kann aber zu einem verfahren kommen was dann evtl auf grund der belegbarkeit in eine richtung laufen kann die teuer werden kann
meiner ansicht alles was an belegbarkeit da ist einpacken und schnellstens zu einem vertrauenswürdigen anwalt, denn solle leute die sowas praktizieren sind mit allen wassern gewaschen, auch wenn man durch eigenes verschulden da hineingeschliddert ist würde ich so einem mieter nicht eine mark schenken

über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße margret

Lieber Mensch mit Fragen,
ob ein Betrug vorliegt, ist schwer zu sagen, dazu fehlen weitere Informationen.
Normalerweise verwahrt der Vermieter das Kautionssparbuch und gibt es erst zurück, wenn die Mietsache ordnungsgemäß übergeben, keine Schäden hinterlassen wurden und keine Forderungen offenstehen. Mit der Rückgabe kann der Vermieter sich 6 Monate Zeit lassen, bis dahin verjähren seine Ansprüche wegen Beschädigung der Wohnung. Wieso konnte die Mieterin jetzt schon das Sparbuch „plündern“?
Fordern Sie zunächst die Mieterin unter Fristsetzung zur Zahlung der rückständigen Miete auf. Eventuell könnten Sie mit einer Betrugsanzeige drohen, wenn Sie meinen, daß die Mieterin sich davon einschüchtern läßt.
Viel Glück!

Moin,
ich gebe Vermietern keine Auskunft.

Gruß connection