Miethaus Heizungseinbau

Hallo,

bis auf eine Wohnung, die mit einer Gas-Etagenheizung ausgestattet ist, werden alle anderen Wohnungen mit Nachtspeicherheizungen beheizt. Nun hat der Vermieter angekündigt, dass er imesamten Haus eine Gaszentralheizung einbauen will. Aber muss der Mieter der Wohnung, in der bereits eine Gas-Etagenheizung installiert ist das ebenfalls in der von ihm gemieteten Wohnung hinnehmen?

Danke!

Grß jetme

Hallo.

Die Maßnahme stellt eine energetische Modernisierung dar. Nach der Mietrechtsreform 2013, die ab Mai dieses Jahres gelten wird, besteht eine erhöhte Duldungspflicht des Mieters für solche Maßnahmen.

Hallo Leopold,

grundsätzlich stimme ich dir zu, nur liegt nicht hier ein Sonderfall vor? Mich würde die Antwort auch interessieren, ob ein Mieter der bereits eine Gas-Etagenheizung hat dem Umbau ebenfalls zustimmen muss. Vorausgesetzt natürlich, dass diese Anlage ebenfalls bereits den Bestimmungen entspricht.

Gruß
Nita

Hallo,

ja das hat der Mieter zu dulden,weil es im Sinne der Energieeinsparverordnung zu erheblichen Energieeinsparungen führt.

Eine sogenannte Gas-Etagenheizung für eine einzelne Wohnung
kann nicht so effektiv arbeiten,wie eine Zentralheizung für das ganze Gebäude.Denn in der Regel wird durch die Zentralheizungsanlage der
Heizenergiebedarf um die Hälfte gesenkt.

Werden dabei auch moderne elektronische Heizkostenverteiler installiert,so ist das die optimale Lösung.

Hier noch eine persönliche Anmerkung von mir…
bei einer Gas-Etagenheizung heizt man im Extremfalle nämlich für andere Miete mit…je nach Wohnungslage im Gebäude „nutzt“ der oder die Mieter über der eigenen Wohnung nämlich die aufsteigende Wärme mit…:smile:
Bei Zentralheizung wird der zwangsweise mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt…:smile:

Bei Zentralheizung wird der zwangsweise mit 50 Prozent an den
Kosten beteiligt…:smile:

nein nach der Heizkostenverordnung sind auch 30% drin

Hi,

wie begründet sich dieser Sonderfall, wer hat denn überhaupt die Gasetagenheizung eingebaut Vermieter oder Mieter?

schönes Wochenende?

Die Gasetagenheizung wurde im Jahr 2004, doch wahrscheinlich unter Einwilligung des Vermieters, vom vorletzten Mieter auf eigene Kosten installiert. Auch im Mietvertrag und der Betriebskostenabrehnung wird die Berechnung an Heizkosten- und Warmwasserumlage deshalb ausgeschlossen. Da der derzeitige Mieter sehr sparsam mit dem Heizgas umgeht wäre zu befürchten, dass bei Einbeziehung in die neue Zentralheizung durch die 30% oder ggf. 50% Beteiligungsregelung höhere Heizkosten zu erwarten wären. Und, käme der Vermieter für die ja dann wegfallende bzw. demontierte Etanheizungs-Installationskosten auf?

Danke!

Gruß jetme

Hi,

zu ähnlichen fällen bei Eigenmodernisierungen von Mietern gibt es einige Urteile, demnach gelten diese in der Regel nach 4 Jahren abgewohnt. Somit ist dann die Modernisierung durch den Vermieter vollkommen in Ordung.

Ich häng mich mal hier unten an :wink:

Zur Fragestellung gibt es recht neue BGH-Urteile, die die bisherige Rechtsauffassung auf den Kopf stellen - ich hab sie mir aber noch nicht im Volltext durchgelesen:
BGH, Urteil v. 20. 06. 2012 - VIII ZR 110/11
BGH v. 10.10.2012 Az. VIII ZR 25/12
http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Entscheid…

Kernfrage ist demnach, ob die Gas-Etagenheizung damals mit Einwilligung des Vermieters eingebaut wurde. Wenn der VM das Vorhandensein in der Betriebskostenabrechnung zugunsten des Mieters berücksichtigt, könnte das darauf hindeuten. Falls die Parteien sich da streiten, hätte aber ein Gericht das letzte Wort.

Zur OT-Grundsatzdiskussion möchte ich noch sagen, dass ich als „genügsamer Heizer“ der Meinung bin, dass Etagenheizung die weitaus günstigere Variante ist - auch wenn hier Schornsteinfeger+Wartung je Anlage anfallen und nicht günstiger sind als bei einer großen Zentralheizungsanlage (60+80Euro/Jahr).
Durch den Grundkostenanteil gemäß Heizkostenverordnung wirken sich für die Nutzer einer Zentralheizungsanlage persönliche Einsparungen deutlich geringer aus. Zudem fallen höhere Kosten an durch notwende Abrechnungsdienstleistung und durch die Erfassungsgeräte (Miete/Wartung/Eichkosten/Ablesung).
meine persönliche Erfahrung wird hier bestätigt:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/etagenh…
hier verteufelt:
http://www.betriebskosten-express.de/blog/betriebsko…
Aber wer sich mal mit Gastarifen befasst hat, wird wissen, dass es absoluter Stuss ist die Gasgrundgebühr in die Mehrkosten-Kalkulation einzubeziehen.
Tja die wollen ihre Abrechnungsdienstleistungen verkaufen - bei Etagenheizung ist da nix zu verdienen :wink:

Hallo Rudi,

interessant wäre dann nur noch, ob der Mietermit der Gas-Etagenheizung per Umlage an den Modernisierungskosten des Zentralheizungseinbaus im Rest des Hauses mit herangezogen werden kann?

Gruß jetme