Ich häng mich mal hier unten an 
Zur Fragestellung gibt es recht neue BGH-Urteile, die die bisherige Rechtsauffassung auf den Kopf stellen - ich hab sie mir aber noch nicht im Volltext durchgelesen:
BGH, Urteil v. 20. 06. 2012 - VIII ZR 110/11
BGH v. 10.10.2012 Az. VIII ZR 25/12
http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Entscheid…
Kernfrage ist demnach, ob die Gas-Etagenheizung damals mit Einwilligung des Vermieters eingebaut wurde. Wenn der VM das Vorhandensein in der Betriebskostenabrechnung zugunsten des Mieters berücksichtigt, könnte das darauf hindeuten. Falls die Parteien sich da streiten, hätte aber ein Gericht das letzte Wort.
Zur OT-Grundsatzdiskussion möchte ich noch sagen, dass ich als „genügsamer Heizer“ der Meinung bin, dass Etagenheizung die weitaus günstigere Variante ist - auch wenn hier Schornsteinfeger+Wartung je Anlage anfallen und nicht günstiger sind als bei einer großen Zentralheizungsanlage (60+80Euro/Jahr).
Durch den Grundkostenanteil gemäß Heizkostenverordnung wirken sich für die Nutzer einer Zentralheizungsanlage persönliche Einsparungen deutlich geringer aus. Zudem fallen höhere Kosten an durch notwende Abrechnungsdienstleistung und durch die Erfassungsgeräte (Miete/Wartung/Eichkosten/Ablesung).
meine persönliche Erfahrung wird hier bestätigt:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/etagenh…
hier verteufelt:
http://www.betriebskosten-express.de/blog/betriebsko…
Aber wer sich mal mit Gastarifen befasst hat, wird wissen, dass es absoluter Stuss ist die Gasgrundgebühr in die Mehrkosten-Kalkulation einzubeziehen.
Tja die wollen ihre Abrechnungsdienstleistungen verkaufen - bei Etagenheizung ist da nix zu verdienen 