Mietkaution nach 1 Jahr nicht zurück - Klage?

Hallo und guten Tag!

Ein Mieter hat 12 Monate nach Auszug immer noch nicht seine Mietkaution zurück. Grund unbekannt (keine Forderungen, außer geringer Betrag aus BK-Abrechnung).

Nach vielen Telefonaten, Emails und schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung, die alle ins Leere laufen, beantragt er einen gerichtlichen Mahnbescheid (Kaution + Zinsen + Verzugszinsen seit Fristablauf). Der Vermieter widerspricht dem Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen.

Nun steht also die Klage an.

  1. Was aber passiert, wenn der Mieter die Klage einreicht und der Vermieter währenddessen (Gerichtsgebühr ist schon vom Mieter bezahlt) die Kaution ohne Verzugszinsen und Gerichtskosten zurückzahlt?

  2. Wie kommt der Mieter dann an seine ausgelegten Kosten (Gerichtskosten für Mahnbescheid und Klage)? Die Klage weiterlaufen lassen? Und wie sind da die Chancen?

  3. Kann der Mieter durch die Klage auch einen Beleg für die Verzinsung der Kaution (da der Betrag ja getrennt vom Vermietervermögen angelegt werden muss) erzwingen? Die Vermieter rechnen nämlich üblicherweise 0,5%, könnten den Betrag aber natürlich auch viel besser verzinst anlegen.

Freue mich schon auf die Antworten… Danke!

  1. Was aber passiert, wenn der Mieter die Klage einreicht und
    der Vermieter währenddessen (Gerichtsgebühr ist schon vom
    Mieter bezahlt) die Kaution ohne Verzugszinsen und
    Gerichtskosten zurückzahlt?

Genau genommen muss der Mieter keine Klage erheben, sondern eine Anspruchsbegründung; er muss dann auch weniger Gerichtsgebühren nachzahlen, denn die Kosten des Mahnverfahrens werden angerechnet.

Wenn nun der Vermieter sich so verhält, ist er hinsichtlich der Verzugszinsen weiterhin die Forderung schuldig und kann antragsgemäß verurteilt werden. Es wäre aber dringend anzuraten, die Klage in diesem Fall für teilweise erledigt zu erklären, denn wird der Antrag aufrechterhalten, ist die Klage insoweit unbegründet (Kosten gehen dann zu Lasten des Klägers); würde die Klage insoweit zurückgenommen, müsste ebenfalls der Kläger diese Kosten tragen; würde er einfach den Anspruch nicht mehr stellen, wäre er insofern säumig, und es könnte gegen ihn, den Kläger, ein Versäumnisurteil ergehen - rate mal, wer die Kosten trägt…

  1. Wie kommt der Mieter dann an seine ausgelegten Kosten
    (Gerichtskosten für Mahnbescheid und Klage)? Die Klage
    weiterlaufen lassen? Und wie sind da die Chancen?

Die Gerichtskosten werden, wenn mein Rat von oben befolgt wird, von Amts wegen dem Beklagten auferlegt. Der Kläger kommt an sein Geld, indem er nach dem Urteil einen Kostenfestsetzungsbescheid beantragt und daraus vollstreckt.

  1. Kann der Mieter durch die Klage auch einen Beleg für die
    Verzinsung der Kaution (da der Betrag ja getrennt vom
    Vermietervermögen angelegt werden muss) erzwingen? Die
    Vermieter rechnen nämlich üblicherweise 0,5%, könnten den
    Betrag aber natürlich auch viel besser verzinst anlegen.

Bei dieser Frage muss ich leider passen; das könnte auf einen Auskunftsanspruch hinauslaufen.

Insgesamt rate ich dringend, sich einen Anwalt zu nehmen!

Levay

Danke!