Mietkaution zurückfordern/ Welche Frist?

Hallo,
das wurde schon einmal gefragt.
Schau unter /t/mietkaution-nach-1-jahr-nicht-zurueck-klage/4915286
Im Mietrechtslexikon steht:
Der Vermieter muss die Kaution zurückgeben, sofern kein Sicherungsbedürfnis bei ihm mehr besteht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnung in einwandfreiem vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgegeben wurde … und keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter mehr bestehen. In der Praxis ist allen Mietern unbedingt zu empfehlen, sich in einem >>>Übergabeprotokoll bestätigen zu lassen, dass die Wohnung in einwandfreien vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde und keine offenen Forderungen mehr bestehen.
siehe unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…
Anscheinend gibt es - siehe auch da - unterschiedliche Urteile zur Frist zur Rückgabe.
Zurückhalten kann der Vermieter jedoch nur wenn er Gegenforderungen hat - das wären ausstehende Mieten, ausstehende forderungen aus der Betriebskostenabrechnung und Beträge zur Regulierung von festgestellten Schäden. Die Summe, die zurückgehalten wird, muss in ihrer Höhe begründet werden.
Das Mietrechtslexikon schreibt dann:
Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich unter Setzung einer entsprechenden Frist zur Rückzahlung bzw. Rückgabe (Sparbuch) usw. auffordern. Dadurch gerät er Vermieter in diesem Fall (beanstandungsfreie Wohnungsabnahme) in Verzug. Nach Firstablauf kann der Mieter einen Rechtsanwalt beauftragen, die dann anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Vermieters , sofern und soweit er sich mit der Zahlung in Verzug befindet.
Das heißt für Sie:
Texte in dem Mietrechtslexikon nochmals lesen.
Brief an den Vermieter mit Frist und der Aufforderung gegebenfalls zu begründen, wofür er die Mietkaution nicht zurückzahlt.
dann evtl Mieterberatung oder Anwalt

Ich habe das selbst herausgesucht, weil es mich interessiert hat.

Viel Glück Elfriede