Hallo Zusammen,
wir haben uns ein Haus bei einer Zwangsversteigerung gekauft.
Das Haus ist derzeit vermietet. Laut Mietvertrag wurde eine Kaution von 2 Kaltmieten vereinbart.
Der Vorsitzende bei der Zwangsversteigerung betonte, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Kaution von den Mietern gezahlt wurde.
Kann ich in diesem Fall auf die vertraglich festgelegte Kaution bestehen und die Zahlung vom Mieter verlangen?
Viele Grüße,
Stony