Mietkaution nach Zwangsversteigerung

Hallo Zusammen,

wir haben uns ein Haus bei einer Zwangsversteigerung gekauft.

Das Haus ist derzeit vermietet. Laut Mietvertrag wurde eine Kaution von 2 Kaltmieten vereinbart.

Der Vorsitzende bei der Zwangsversteigerung betonte, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Kaution von den Mietern gezahlt wurde.

Kann ich in diesem Fall auf die vertraglich festgelegte Kaution bestehen und die Zahlung vom Mieter verlangen?

Viele Grüße,
Stony

wie waäre es den wenn man vesucht vom mieter einen Nachweis zu bekommen, dass er die Kaution bezahlt hat ?
Wenn nicht, dann kann man die kaution immer noch fordern.Dabei aber die gesetzlichen bestimmungen beachten

Hallo,

grundsätzlich gilt:
Kauf (Zwangsversteigerung) bricht nicht Miete. Mit anderen Worten: Du muss genau in den Vertrag des Vorgängers eintreten und diesen so einhalten.

Was in dem Mietvertrag genau dir steht kann ich natürlich nicht sagen, da ich keine Glaskugel habe:wink:
Es muss ja sicherlich eine Bestätigung und Nachweis über die Kaution geben.

Nachträglich wirst Du hier wohl schwerlich was tun können.

http://www.fairpreis-immobilien.de/recht-info.html

Hallo Stony,

bei Zwangsversteigerungen liegt das Kautionsrisiko beim Erwerber / Vermieter.

Sie werden bei Auszug des Mieters die Kaution erstatten müssen, schlechtestenfalls ohne eine gekriegt zu haben.

Wenn beispielsweise der Vorbesitzer die Kaution verpraßt hat - ist sie weg - unwiederbringlich.

Eines der Risiken bei der Zwangsversteigerung.

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antwort. Dessen bin ich mir bewusst, aber wenn der Mieter die Kaution nicht gezahlt hat, kann kann er ja auch keine verlangen.

Und darum geht’s mir. Wenn er keine gezahlt hat, kann ich die Kaution noch verlangen? Der Vorsitzende der Zwangsversteigerung hat extra darauf hingewiesen, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Mieter die Kaution bezahlt hat.

Hallo, das müssen Sie letztendlich davon abhängig machen, was aus den Unterlagen der erworbenen Immobilie hervorgeht. Oder ist gar eine Hausverwaltung eingesetzt gewesen?

Entweder Sie finden einen Beleg für die geleistete Mietkaution oder Ihr Mieter hat einen Beleg hierfür. Nehmen Sie doch zuerst mal Kontakt mit dem Mieter auf. Sollte keinerlei Nachweis geführt worden sein, könnten Sie die Mietkaution nachfordern. Auch in meinem Blog finden Sie viele Infos zur Mietkaution: http://der-immoexperte.de

Alles Gute & beste Grüße!

Hallo Stony,

außerhalb einer Rechtsberatung können Sie den Mieter befragen, ob er Ihnen eine Kaution stellen möchte - wenn er behauptet, eine geleistet zu haben, dürfte u. U. kein neuer Anspruch möglich sein.

Hier sollten Sie mit dem Gericht/ Versteigerungsstelle sprechen.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,

ja - können Sie.

Der Mietvertrag ist mit allen Rechten und Pflichten auf Sie übergegangen.

Es kann aber sein, dass der Vermieter behauptet, dass er die Kaution bezahlt habe. Er ist übrigens nicht verpflichtet, Ihnen seine Behauptung zu beweisen - es sei denn, Sie werden ihn verklagen und er muss seine Zahlung offen legen.

Viel Glück.

Mh, wie ging der Fall aus?
Danke für Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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Wenn Dir der Mieter nicht nachweisen kann, daß die Kaution von ihm tatsächlich gezahlt wurde (durch Quittung, Bankbeleg o. ä.) kannst Du die Zahlung ohne weiteres verlangen.

Wir haben gestern die Schlussrechnung der Zwangsverwaltung erhalten und wie im Zwangsversteigerungstermin bereits angedeutet, hat die Zwangsverwaltung keine Kaution erhalten oder verwaltet.

Jetzt werden wir von den Mietern umgehend den Zahlungsnachweis der Kaution verlangen und sollte er diesen nicht erbringen können, werden wir die Zahlung der Kaution verlangen.