Mietkosten bei Zivildienst

Hallo zusammen!

Nach mir vorliegenden Informationen aus ungesicherten Quellen soll es sich beim Zivildienst so verhalten, daß für den Zivildienstleistenden

  • die vollen Mietkosten übernommen werden, wenn er bis zu einem halben Jahr vor Beginn des Zivildiesntes über eine eigene Wohnung verfügt
  • ein Mietkostenzuschuß in Höhe von € 300,-- gewährt wird, wenn er bis spätetstens 2 Tage vor Beginn des Zivildienstes über eine eigene Wohnung verfügt
  1. sind diese Informationen so richtig?
  2. gibt es hierfür eine einsehbare Online-Quelle?
  3. wie verhält es sich, wenn sich der Zivildienstleistende erst während des Zivildienstes eine eigene Wohnung zulegt?

Herzlichen Dank im voraus.

Gruß, Hartmann.

Hi,

unter Google eingeben „Zivildienst“ und „Mietkostenerstattung“, und Du wirst Dich vor informativen Seiten kaum retten können.

LG
Jana

Hi,

Ich empfehle Dir, im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienst nachzuschauen: http://www.zivildienst.org/rechte/leitfaden/leita1.htm

Gruß,

Malte.

Hi Malte!

Herzlichen Dank. Genau das war es, was ich brauchte.

Gruß, Hartmann.