Hallo zusammen!
Nach mir vorliegenden Informationen aus ungesicherten Quellen soll es sich beim Zivildienst so verhalten, daß für den Zivildienstleistenden
- die vollen Mietkosten übernommen werden, wenn er bis zu einem halben Jahr vor Beginn des Zivildiesntes über eine eigene Wohnung verfügt
- ein Mietkostenzuschuß in Höhe von € 300,-- gewährt wird, wenn er bis spätetstens 2 Tage vor Beginn des Zivildienstes über eine eigene Wohnung verfügt
- sind diese Informationen so richtig?
- gibt es hierfür eine einsehbare Online-Quelle?
- wie verhält es sich, wenn sich der Zivildienstleistende erst während des Zivildienstes eine eigene Wohnung zulegt?
Herzlichen Dank im voraus.
Gruß, Hartmann.