Hallo zusammen,
ich wohne in einer Mietwohung in einem Mehrfamilienhaus. Seit November 2012 ist in diesem Haus die Hauseingangstür defekt mit folgenden Mängeln:
- Haustür nicht mehr von innen abschließbar sondern nur noch von aussen
- Verglasung defekt, hier ist in einer Scheibe ein Riesenloch (von außen , dahinter ist noch eine Glasscheibe, also nach innen geht nichts an) welches einfach durch eine normale Wandfließe überklebt wurde damit man das Loch nicht mehr sieht.
In unserem Mietvertrag steht zum Beispiel, dass zu den Nachtzeiten die Hauseingangstür verschlossen sein soll, dieses können wir ja nun garnicht mehr gewährleisten.
Daher nun meine Frage, auf mehrmaliges mündliches Nachfragen sagt unser Vermieter immer nur er kümmert sich drum.
Soll ich es nun schriftlich einmal probieren mit einer Fristsetzung? Wenn ja wielang muss diese sein? in dem Schreiben auch direkt mit Mietkürzung drohen wen die Frist nicht eingehalten wird? Wenn ja wieviel kann ich kürzen (gibt es hier ein Gerichtsurteil was ich beifügen kann?) und die Kürzung von der Warm oder Kaltmiete?
Gibt es hierfür ein Musterschreiben oder wie formuliere ich es am besten?
Habe Angst, wennn ich nun „aufmucke“, dass ich vllt. eine Kündigung erhalte
Danke schonmal für eure Hilfe?