Mietminderung

Lieber Experte,

ich hoffe Du hast einen Rat für mich. Kann ich die Miete mindern?
Hier die Mängel:

Im Badezimmer befindet sich gleich neben der Dusche (die nur einen Duschvorhang hat, keine Duschwand) ein Netzstecker, der nur mit Klebeband abgeklebt ist, was ja lebensgefährlich ist. Der Vermieter verspricht einen Umkasten zu montieren, was bis zum 3. Monat nicht passiert ist.

Im 3. Monat kommt es bei dem Vermieter, der gleich über dem Mieter wohnt, aus Unachtsamkeit zu einem Wasserschaden. Der Mieter hat nun seit bereits 2 Wochen ein Loch in der Decke und einen fast permanent eingeschalteten Ventilator in der Küche zu stehen, damit sich kein Schimmel bildet.

Der verschimmelte Kühlschrank wurde erst im 3. Monat ausgetauscht.

Die bei Vertrag gesichtete Mikrowelle mit Ofenfunktion wird nach einem Monat wegen Defekts durch eine Mikrowelle ohne Ofenfunktion ersetzt.

Die Türklingel wurde erst im 3. Monat repariert. Vorher funktionierte sie nicht.

Der DVD-Player ist defekt. (Wohnung laut Vertrag „Löffelfertig“. Komplette Einrichtung samt Handtücher.)
Das Besteck weist Risse auf.
Hölzerne Sockelleisten hinter dem Bett und neben der Tür fehlen.

Der Mieter hat die Mängel alle gleich angezeigt. Kann er die Miete für die letzten Monate mindern?

Hallo Fenja,

du zählst hier eine ganze Reihe von Mängelpunkten auf,
die sicher von ihrer Bedeutung her unterschiedlich zu bewerten sind. So hat wohl vor allem eine Feuchtraum-Steckdose (oder Stecker?)Priorität, da der bisherige ungesicherte Zustand Gefahren für Leib und Leben darstellt.Grundsätzlich gilt jedoch bei Mietminderung:
Zunächst muss der Vermieter über den Mißstand / die Mißstände informiert werden - der Mieter muß ihm einen angemessenen Zeitraum gewähren, den Mißstand zu beseitigen. Sollte diese Maßnahme nicht fruchten, so kann Mietminderung erfolgen. Suche bitte in deinem eigenen Interesse einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht auf.

Viel Erfolg, bustobaer

Danke für Deinen Tip.
Ja, ein Mietverein oder Anwalt ist auf jeden Fall sinnvoll. Ich habe nur Angst, dass das am Ende mehr kostet als an Miete durch Minderung zu sparen ist.

Die Mängel wurden innerhalb der ersten Woche angezeigt. Es wurden insgesamt schon 3 schriftliche Fristen (je etwa 2 Wochen) gesetzt, die alle fruchtlos verstrichen sind.

ja kann er!

hallo,

soweit ich weiß kann man die miete ab dem zeitpunkt mindern, von dem an der vermieter in kenntnis gesetzt wurde.bei rein optischen beeinträchtigungen ( risse im besteck, fehlende sockelleisten )wird es sicher schwer einen anspruch durchzusetzen. aber wenn der gebrauch der wohnung stark beeinträchtigtist( loch in der decke, verschimmelter kühlschrank) oder sogar gesundheitsgefährdend sollte das kein problem sein, da der gebrauchswert dadurch ja erheblich gemindert wird.

gruß koni

Hallo,

das hört sich ja fürchterlich an mit diesen Mängeln.

Zunächst: eine Mietminderung wäre hier zwar angebracht. Diese kann aber nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Demzufolge gilt: dem Vermieter schriftlich eine Frist für die Beseitigung der Mängel setzten, z.B. 2 Wochen,
andernfalls erfolgt eine Minderung der Kaltmiete, z.B.
20 %.
Aber niemals vergessen, die Mietminderung vorher schriftlich anzukündigen.
Gruß
Mike-Lohfelden

Lieber Hilfesuchender,

das sind eine Menge Probleme. Hier meine Einschätzung:

Badezimmer: Selbstverständlich ist dieser Mangel zu beseiten und ich halte auch eine Minderung für angemessen. Haben Sie denn eine Frist zur Beseitigung gesetzt oder ihn nur angezeigt? Zur Höhe der potentiellen Mietminderung kann ich leider keine Angaben machen.

Wasserschaden: Der Ventilator und das Loch in der Decke müssen geduldet werden, da es einen längeren Zeitraum braucht, um die Feuchtigkeit aus der Decke vollständig herauszubekommen. Die anfallenden zusätzlichen Stromkosten müssen vom Verursacher oder seiner Versicheurng erstattet werden.

Kühlschrank: Eine kleine Minderung dürfte möglich gewesen sein.

Mikrowelle: Reicht auch ohne Ofenfunktion aus und muss nicht einmal vorhanden sein.

Türklingel: Ärgerlich, berechtigt meiner Auffassung nach aber nicht zur Kürzung.

DVD-Player: Muss in einer Wohnung nicht vorhanden sein.

Besteck: Solange die Suppe nicht durch den Löffel läuft, funktioniert es.

Sockelleisten: Sind zwar optisch sinnvoll, aber man kann auch ohne leben.

Problematisch sehe ich es, die Miete im Nachhinein zu mindern. Das kannman glaube ich nur während der Mangel besteht.

Viel Erfolg

Hier kann und sollte kein Forum eine Empfehlung geben. Diese „Probleme“ sind so vielschichtig, da sollte man ohne einen Anwalt oder dem örtlichen Mieterverein keine Miete mindern.

Wie ich heraus lese, waren einige der Mängel bereits bei Unterzeichnung, bzw. bei Mietantritt vorhanden. Wenn das zutrifft und versäumt wurde bei Übergabe der Wohnung ein entsprechendes Protokoll zu verfassen, dann dürfte das Recht auf Mietminderung sehr schwer durchzusetzen sein.

Aber das sollen dann Anwalt oder Mieterverein entscheiden.

Danke Koni!
Ja, ich würde meinen das der Gebrauchswert doch erhebliuch eigeschränkt ist.

Eine rückwirkende Minderung ist nicht möglich.

Es empfiehlt sich ein zusammenfassendes Schreiben mit Auflistung aller relevanten Mängel, (realistische) Fristsetzung zur Beseitigung und der Ankündigung einer Minderung.

Im Bestand ist eine solche Steckdose zulässig, insb. wenn ein FI-Schalter installiert ist.
Eine Minderung wg. d. Sockelleisten ist zweifelhaft, ebenso wie wg. des Bestecks, das vom Mietrecht imho nicht erfaßt wird.

MfG
virages

Hallo Fennja,

für die zurückliegende Zeit kannst Du die Miete m.E. nicht mindern. Das hättest Du gleich nach dem Einzug bzw. nach Feststellung der Mängel machen müssen.

Du kannst dem Vermieter die Mängel nochmals schriftlich melden und eine Frist zur Abstellung setzen. Dabei auch gleich eine angemessene Mietminderung für den Fall bei Nichterfüllung der Forderungen androhen.

Viele Grüße,

Helmut

Hallo Fennja,

nach dem von dir zuletzt beschriebenen Sachverhalt steht einer Mietminderung wohl nichts mehr entgegen.
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es im Buchhandel
eine Fachbroschüre, die detailiert die Höhe einer Mietminderung für den entsprechenden Mängelfall auflistet. Vielleicht hilft dir da auch das Internet weiter, Stichwort: Mietminderung.

Auch weiterhin viel Erfolg, bustobaer

Nach der Broschüre werde ich mich erkundigen. Danke für den Tip!

Gut, danke für deine Meinung!

Die Mietminderung wurde bereits angekündigt. Die Wirksamkeit der Rückwirkung scheint nach den Beiträgen hier unsicher zu sein. Ich werde versuchen da noch mal zu recherchieren. Das macht ja einen enormen Unterschied, ob die Miete für 3 oder eventuell nur den aktuellen Monat gemindert werden kann.

Danke für deine Antwort!

Danke für die hilfreiche Antwort! Ja, es wurde auch eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Dass das Besteck und die fehlenden Sockelleisten hinzunehmen sind, habe ich schon befürchtet.

Es wurde in der ersten Woche ein Protokoll verfasst, was dem Vermieter aber nur ausgehändigt wurde, da dieser meinte, die Mängel alle schnell zu beseitigen. Etwa nach 3 Wochen wurde das Protokoll per Email an ihn geschickt. Das würde ich sagen hat er indirekt durch Bezugnahme auf das Protokoll und fehlendem Widerspruch bestätigt. Rechtsberatung ist sinnvoll, das stimmt.

Danke für die Hilfe!

Danke!
Wegen dem FI-Schalter müsste ich mal den Vermieter fragen.

Ja, kann sein, dass ich nur für den aktuellen Monat die Miete mindern kann. Das muss ich noch mal recherchieren.

Danke für Deinen Beitrag! Das hilft mir wirklich weiter.

Liebe Ratsuchende,
für die Vergangenheit können Sie die Miete nicht mindern. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, in der er die Mängel beseitigen muß, und drohen Sie bei Nichteinhaltung mit Mietminderung. Wegen der Gefahr für Ihre Gesundheit kann diese Frist ruhig kurz bemessen sein.
Wenn die Küche einen ‚normalen‘ Ofen enthält, ist das Fehlen der Ofenfunktion im neuen Mikrowellenherd meines Erachtens kein Mangel der Wohnung.
Viel Glück!