Hallo,
folgender fiktiver Fall : Ein Mieter M hat sich über Mängel an der Wohnung beklagt (schriftlich) und Einbehalt von Miete angekündigt. Nach umgehender persönlicher Rücksprache des Vermieters V bezeichnet M die als erledigt , bzw verzichtet auf Abstellung , da er sich nicht mit einer Sanierung des Fliesenfußbodens in der Küche belasten will (baldiger Auszug geplant). Der Fliesenfußboden war bereits beim Einzug von M schadhaft und wurde als solcher im Übernahmeprotokoll festgehalten (keine Verpflichtung zur Reparatur).
Dennoch macht M seine Ankündigung des Mietabzuges wahr.
Welche formalen/rechtlichen Schritte muss V einleiten/durchführen ?
Muss M dann die Kosten von V tragen, wenn M in dem Verfahren unterliegt ?
Gruß
Karl
Hallo Karl,
so wie geschildert, hat M hier keinen Grund zur Mietminderung, da der Mangel bereits vorher vorlag und eine Behebung dieses Mangels nicht Vertragsbestandteil war.
M schuldet also hier - zumindest aus dieser Sicht - Miete. Man könnte dies über die Endabrechnung in Rechnung stellen, direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, oder aber über den Urkundenprozess gehen, womit quasi die Beweislast umgekehrt wird.
Zu letzterem hier ein Link:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Urkundenprozess.htm
Gruß!
Horst