Hallo,
unter /t/mietminderung-anfechten/5809461/2
Nehmen wir eine (fiktive) Vorgeschichte an. Jemand habe ein gerichtliches Mahnverfahren auf den Weg gebracht, die Gegenseite legt Éinspruch (unbegründet) ein. Das den Mahnbescheid bearbeitende Amtsgericht zeigt nun den Weg auf, die Sache dem zuständigen Amtsgericht wegen Klageerhebung zuzuleiten (gegen Gebührenvorschuss).
Meine Fragen :
- Wäre ein solcher Prozess einem Urkundenprozess gleichzusetzen ?
- Falls nein : Eröffnet man als Bürger den Urkundenprozess auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes ?
- Was wären die Urkunden, die in einen Urkundenprozess einzubringen sind ? Genügt ein lediglich vom Kläger erstelltes Schriftstück, oder muss/sollte es ein Gutachten sein, gar von einem vereidigten Gutachter ? Es gehe um die Frage, inwieweit eine Sache/Wohnung mängelbehaftet ist.
Schon jetzt ein Dankeschön und
Gruß
Karl
Hallo!
- Wäre ein solcher Prozess einem Urkundenprozess
gleichzusetzen ?
Nein.
- Falls nein : Eröffnet man als Bürger den Urkundenprozess
auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes ?
Nein, man eröffnet ihn mit Beantragung des Mahnbescheides. Im Beispielfall also gar nicht mehr.
- Was wären die Urkunden, die in einen Urkundenprozess
einzubringen sind ? Genügt ein lediglich vom Kläger erstelltes
Schriftstück, oder muss/sollte es ein Gutachten sein, gar von
einem vereidigten Gutachter ? Es gehe um die Frage, inwieweit
eine Sache/Wohnung mängelbehaftet ist.
Inwiefern soll ein vom Kläger erstelltes Schriftstück darüber einen Beweis erbringen können?
Hallo,
- Wäre ein solcher Prozess einem Urkundenprozess gleichzusetzen ?
Nein.
Was ist denn der Unterschied ?
- Was wären die Urkunden, die in einen Urkundenprozess
einzubringen sind ? Genügt ein lediglich vom Kläger erstelltes
Schriftstück, oder muss/sollte es ein Gutachten sein, gar von
einem vereidigten Gutachter ? Es gehe um die Frage, inwieweit
eine Sache/Wohnung mängelbehaftet ist.
Inwiefern soll ein vom Kläger erstelltes Schriftstück darüber
einen Beweis erbringen können?
Zum Beispiel, dass dem Schriftstück des Klägers Fotos der Sache beigefügt sind. Oder ein Protokoll des Klägers zu einer von ihm durchgeführten Messung.
Meine Frage : Welche Anforderungen stellt das Gericht an einen Urkundenbeweis ?
Gruß
Karl