Mietminderung durch Baulärm

Hallo,
ich habe letzte Woche von meinem Vermieter einen Brief zu Modernisierungsbaumaßnahmen erhalten die am 8.8 beginnt.
Es werden jetzt schon über mir Wohnungen saniert und der Lärm ist unglaublich, daß man sich noch nicht einmal unterhalten kann.Wenn nun am 8 der Aufzug eingebaut wird und das Treppenhaus darauf hin saniert werden muß kann man durch den Lärm gar nicht mehr zu Hause bleiben.
was habe ich da für Möglichkeiten kann mir jemand helfen?

Hallo,

Du könntest sicher eine Mietminderung erwirken.

Einen Umzug ins Hotel für die Zeit muss Dein
Vermieter aber sicher nicht bezahlen.

Wende Dich an Mieterbund oder google mal.

Hallo,

eine Mietminderung ist sicherlich möglich. Die entsprechenden Sätze (Richtwerte) findest Du im Internet. Einfach mal googeln.
Sprich doch bitte mal mit deinem Vermieter darüber und ob er nicht eine Möglichkeit selbst anbietet, wo Du in der Zeit wohnen könntest. Wobei die Nachtruhe ja auch durch die Firmen eingehalten wird.
Wenn Du jedoch in Schichtdienst arbeitest und tagsüber schlafen musst, dann sollte Dein Vermieter eine Lösung anbieten. Sicherlich gibt es in der Gegend Ferienwohnungen oder Pensionen, wo Du auf seine Kosten unterkommen kannst.

Gruß Ina

Hallo,
allem Anschein nach liegen zwei Sachverhalte vor:

  1. schon bestehender Lärm von oben
  2. vom Vermieter angekündigte Arbeiten, die wahrscheinlich (aber nicht sicher!) neuen Lärm verursachen

-> Brief an Vermieter schreiben (Einschreiben/Rückschein) und Punkt 1 ganz konkret benennen: an welchen Tagen/Uhrzeiten/wie laut gearbeitet wird. Dann, auch mit Hinweis auf Punkt 2, eine Mietminderung ankündigen. Da für August wahrscheinlich schon bezahlt, ab September.
Höhe der Mietminderung: hängt vom Einzelfall ab (z.B. rund um die Uhr oder nur stundenweise, etc.); ich würde mal mit 20% der Kaltmiete starten.

Gruss,

Fabian

Hallo,

gerade bei Mietminderungen sollte man den Mieterverein aufsuchen um sich ab zu sichern.
Denn es gibt da sehr unterschiedliche Urteile, was die Höhe der Minderungen angeht. Deshalb kann man diesbezüglich keine exakten Zahlen nennen.

Rückwirkend kann man unter Umständen auch mindern, wenn die (Um)Bauzeit einen gewissen Zeitraum überschreitet - kann man vorab ja nicht abschätzen. Ist soweit ich weiß der einzige Fall, wo man auch rückwirkend mindern darf.

Als Anhaltspunkt kann man sich hier orientieren:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…

Viele Grüße
tina

Hallo,
eine Beantwortung Deiner Anfrage wäre eine Rechtsberatung. Dazu bin ich als Nichtjurist nicht befugt.

mfG
vnA

Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen…

hallo wolkenfee,
habe folgenden link gefunden: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…. schau mal nach, ob der dir weiterhilft. ich würde aber den vermieter über mietkürzung evtl. mit rechtsverweis informieren.

gruß schnueffel

Da ordnungsgemäß angekündigt, besteht leider kein Recht auf Mietminderung. Im Gegenteil, kann der Vermieter nach erfolgreichem Abschluss der Modernisierung die Miete erhöhen.
Also entweder ab 08.08. Urlaub buchen oder auf die elterliche Couch ausweichen.

Hallo,

bei Baulärm im Haus kann man die Miete bis zu 100% mindern. Da gibt es Tabellen für. Mal bei der Verbraucherberatung oder dem Mieterschutzbund anfragen. Soweit ich weiß muß man das dem Vermieter auch schriftlich mitteilen.

Viel Erfolg,
Armdier

Hallo Wolkenfee,Du kannst auf jeden Fall Mietminderung
verlangen.Nur über die Höhe kann ich keine Auskunft geben.Da musst Du bei der NRW-Verbraucherzentrale nachfragen.Mit freundlichen Grüßen,karlhans35

Grundsätzlich gilt :
Eine Mietminderung wegen Baulärm kann man einreichen. Je nach Zumutbarkeit bis zu 100 %. Nur dazu ist es Ratsam einen Anwalt aufzusuchen.
Grüße

Hallo Wolkenfee,

leider kann ich Dir da jetzt auch nicht weiter helfen. So enen extremfall hatte ich noch nicht.

Lg Claudia

kann.Wenn nun am 8 der Aufzug eingebaut wird und das
Treppenhaus darauf hin saniert werden muß kann man durch den
Lärm gar nicht mehr zu Hause bleiben.
was habe ich da für Möglichkeiten kann mir jemand helfen?

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Die Antwort kommt ein wenig verspätet (Urlaub). Mietminderung ist möglich. Dies bitte schriftlich anzeigen und dann zu einer Freundin ziehen. Nach den Bauarbeiten ist alles wieder gut. Mit freundlichen Grüßen,

Hallo wolkenfee!

Ich bitte um Nachsicht für diese späte Antwort. Ich wurde kurzfristig sehr intensiv beruflich gefordert, so dass ich vernachlässigen musste. Ich habe es nicht einmal geschafft, meinen Account auf „Urlaub“ zu setzen. Verzeihung!

Die Beantwortung Deiner Frage ist ein Job für einen Rechtsanwalt, der zuvor noch viele Details abzufragen hätte. Hier eine Antwort zu geben wäre wie Kaffeesatzlesen:
Manchmal trifft man dabei den Nagel auf den Kopf, doch in den meisten Fällen ist es nur sinnloses Gefasel.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin