Mietminderung, Heizung, Fenster

Hallo zusammen,

ich habe ein Haus gekauft und einen Mieter dazu. Das Haus ist von 1972. Der Mieter hat sehr lange keine Nebenkostenerhöhung bekommen, da er aber seit 20 Jahren dort wohnt, ist in der Zwischenzeit leider das Öl teurer geworden. Entsprechend habe ich die Kosten angepasst (korrekt berechnet). Für eine 130qm Wohnung ca. 200 €/Monat all inkl.

Der Vorbesitzer hat sich da nicht drum gekümmert und dem Mieter also das Heizen Subventioniert.

Jetzt macht er mir Vorwürfe, er hätte nur so hohe Kosten weil die Fenster nichts mehr wären und die Heizungsanlage sowie die Heizkörper nicht in Ordnung sind und möchte die Miete kürzen.

Die Fenster sind nicht Top aus meiner Sicht sind diese aber nicht zugig oder kaputt lediglich energetisch überholt. Sind noch Holzfenster. (Wird auch gemacht wenn ich mal wieder Geld hab :smile:

Die Heizung habe ich überholen lassen die ist neuer und völlig ok.

Nach dem er jetzt so fleißig poltert, würde mich mal interessieren, wie schlechte Fenster die zur Mietminderung führen definiert sind? Die Heizkörper sind warm, in der Wohnung ist es bei meinem letzten Besuch im Winter (Heizkörper auf 3,5 alle Türen offen und in der Abstellkammer gekippt) lediglich ca. 20 C gewesen, wenn man die Türen/ Fenster schließt und die Heizung voll aufdreht wird es aber sicher wärmer. Die Fenster sind kalt und man spürt ggf. etwas Kälte am Rand, da würde aber aus meiner Einschätzung sicher keine Kerze ausgehen oder ähnliches.

Das Haus ist auch nicht Top isoliert, aber er wohnt da ja schon länger und das ist nicht erst seit ich es gekauft habe so. Muss ich das Gebäude Isolieren damit er Nebenkosten sparen kann?

Kann mir jemand weiterhelfen, ich möchte nicht gleich zum Anwalt, will mir aber auch nicht gefallen lassen, dass ich wie mein Vorgänger die Heizung meines Mieters mitzahle…

Vielen Dank!!
Babs

hallo,

das sind fragen, die eher ins rechtliche gehen.
deshalb kann ich dir hierzu keinen rat geben. sorry!
gruß

Hallo Babsi, von 0 auf 100 ist für den Mieter der Hammer, natürlich versucht er sich zu wehren. Fenster aus den 70ern haben, meines wissens, keine Dichtung, könnten aber schon eine Isolierverglasung haben, nicht wirklich das Ware. Versuche doch mit dem Mieter einen Kompromiss ein zu finden (die Mitte). Die Fenster sollten bald möglichst ausgetauscht werden usw.

LG
Ganges

Hallo Babsi,

die Heizanlage ist überholt und in Ordnung, die Wohnung wird warm. Das kannst Du ja belegen. Also ist das kein Grund zu mindern.
Wenn die Fenster undicht sind und es zieht, dann schon. Wenn eine Kerze ausgeblasen wird von der Zugluft, wäre das schon heftig. Aber auch wenn kalte Luft reinzieht, kostet das Energie. Man kann aber z. B. mit Tesamoll Abhilfe schaffen.
Der ist sicher jetzt verärgert, daß er mehr Nebenkosten zahlen muss.
Gruss Huftier

Hallo Babs,

also, zur Mietminderung bestehen erstmal dieselben Grundsätze wie fast immer im BGB. Voraussetzung ist Grundsätzlich Verzug. Verzug widerum trifft erst ein durch 3Voraussetzungen: Rechtmäßigkeit, Fälligkeit und Verschulden. Ich Zäume es nun mal von hinten auf…
Er muss dir also erstmal eine Frist setzen, vorher kann er also Grundsätzlich eh nicht kürzen. Falls er es dennoch macht, macht er sich schadenersatzpflichtig (§286).
weiterhin kann er selbstverständlich eine Nachbesserung der Fenster fordern. Jedoch muss er dir einen passenden Zeitraum zur Behebung der Mängel fordern. Das genau ist das Problem. ist gibt hier keinerlei Fristen in welchen du diesen Beheben musst, die Auslegung ist sehr Variabel. Jedoch würde ich mal davon ausgehen, da er ja bereits seit 20Jahren damit lebt (auch damals gab es bereits Thermopen Fenster), gehe ich mal davon aus das du nach Mangelmeldung durchaus noch 1Jahr Zeit haben wirst.

Hast du eine neue Heizungsanlage einbauen lassen? wenn ja legithimiert allein das zur Mietkostenerhöhung, vorausgesetzt du hast modernisiert und ein vergleichbares Gerät wie das alte (zb altgerät: Heizwertkessel, Neugerät:Brennwertkessel) wäre erheblich günstiger gewesen und du verhifst deinem Mieter durch die Modernisierung zur Energieeinsparung. Selbiges kann auch bei den Fenstern gelten…

Falls du einen neuen Kessel hast einbauen lassen, würde ich mal vermuten das die Heizkurve und ggf die parallelverschiebung einfach angepasst werden müssen…

lg thorsten

Hallo Babs,

guckst Du hier:http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/1…

demnach hat der Mieter Pech, Du aber Glück :smile:

und hier:

http://news.immobilienscout24.de/recht/10790.html

Gruß

mawoli

Hallo
ohne neue fenster wirst du wohl nicht rum kommen
Sicher kann man die miete kürzen wenn es kalt ist
aber nicht wenn mann schon 20 Jahre da wohnt!!!
Ich würde wenn die Wohnung z.B.8 Fenster hat 1 bis 2 Fenster tauschen kostet nicht viel dann zeigst du deinen Guten Willen und hast erst mal Luft !!!und Zeit

Bis Denne
Ingo Brinkmann
017618973814
CU

Hallo Babs,

da kann ich dir leider nur wenig zu sagen,
da ich kein Rechtsberater bin, sondern
Heizungsexperte.
Es gibt sicherlich Grenzen in denen ein
gewisser Verbrauch für ein Haus Bj 72 völlig
normal ist.
Ein Haus Bj 1972 kann locker 20 Liter Öl/m² verbrauchen.
Wenn das Haus erst gekauft wurde bestehen aber gewisse
Nachrüstpflichen wie z.B. das Dämmen des Daches
oder der obersten Geschossdecke.
Am besten einen Energieberater befragen.
Manche Verbraucherberatungen wissen auch gut bescheid.

hoffe konnte helfen.
Günter

Hallo,
ich bin kein Anwalt und weiß auch nicht,was Sie im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart haben,aber trotzdem scheint es bei der Kostenentwicklung durchaus angebracht,daß Sie pro qm ca. 1,53€ verrechnen können.Ich habe vergleichsweise meine Nebenkostenabrechnungen kontrolliert,und festgestellt,daß bis ca 2,00€ /qm verbraucht werden.
Natürlich stellt Ihr Mieter jetzt-da er weiß,daß Sie die Heizkosten verrechnen seine Heizkörperventile nur auf 3,5-weil er Kosten sparen will.
Ich glaube es wäre richtig,wenn Sie sich an den Haus-und Grundbesitzer verein wenden.

Hallo Babs,
Hier ist eine Adresse wo Du darüber Auskunft erhällst,
http://www2.haus-und-grund.com

Besser kann ich Dir nicht helfen.

Horst

Bei Mietrecht kann ich dir leider nicht helfen Sorry

Im Mietrecht kenn ich mich nicht so aus, würde aber mal behaupten das der Mieter hierauf kein Recht hat.
da er ja jahrelang keine Nebenkostenabechnung bekommen hat, kann er sich nicht darauf berufen, das er durch den Eigentümerwechsel nun höhere Heizkosten hat. (respektive wegen alter Fenster); Er hat das ja über Jahre akzeptiert.
Wenn die Fenster erneuert werden kann man die Kosten bestimmt auch anteilig umlegen, wodurch der Mieter wieder höhere Kosten hat.
Und wenn die Fenster halbwegs in Ordnung sind, ist das eben so, der er gewisse Nebenkosten tragen muss. Ich gehe davon aus, dass der Mieter wahrscheinlich sowieso eher weniger vergleichbare Miete als andere in neueren Objekten bezahlt.
Ich würde Ihm mittteilen das man die Miete an die neuesten Mietspiegel anpasst (meines Wissens max. Erhöhung per Anno 20% - da will ich mich aber nicht festlegen- mal schauen was er dazu sagt).
Aber wie gesagt, das betrifft das Mietrecht.

mfg thomas

Also, ich bin kein Rechtsanwalt, aber die Nebenkosten muss der Mieter zahlen, er kann nur munieren, wenn diese nicht richtig abgelesen werden können. Z.B. es sind keine Heizungszähler installiert, so kann man nicht die Gesamtgröße durch die Nutzungsgröße berechnen, denn wenn Sie mehr heizen, müßte er zuviel zahlen oder umgekehrt. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine genaue Abbrechnung zu liefern. Das kostet wieder, oder man läßt ablesen und kann diese Kosten den Mieter wider als Betriebskosten berechnen:
http://www.techem.de/Deutsch/Produkte/Erfassung-und-…

Weitere informationen:
http://www.ummelden.de/nebenkostenabrechnung.html

Also:
Wie Sie für eine genaue Abrechnung sorgen ist eines, dass die entstehende Kosten er auch zahlen muss ist das andere. Falls er sich nicht mit ihrer Nebenkostenabrechnung einigen will, müssen Sie ihn darauf hinweisen, dass ihm mehr Kosten entstehen können und er diese dann auch noch mitzahlen muss.

Auf neue Fenster, Isolierung etc. besteht kein direkter Anspruch, erst recht nicht wenn er schon in der Wohnung wohnte und Sie das Haus erst kauften, anderseits können sie die Miete (nicht Nebenkosten) erhöhen um Umbaumaßnahmen zu rechtfertigen, sollte diese dann aber auch vornehmen.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ist eher eine Frage für Mietrechtsexperten.

In der Werbung haben wir zum Teil: Fenster vor 1995 eingebaut sind alt.

Ob das aber für Mietkürzungen ausreicht bezweifele ich. Ich kenne mich zwar mit Fenstern aus, aber nicht ab wann Mietkürzungen erlaubt sind.

Gruß

Hallo Babsi 80,
tut mir Leid, aber hier kann ich leider nicht helfen. Hier solltest du eher jemandem fragen, der sich mit Mietrecht auskennt.
Gruß

Hallo Babs,

ich hoffe, du hast schon viele Antworten bekommen. Hilfreiche vor allem. :smile: Ich habe über dein Problem gegrübelt, kann aber nicht recht weiterhelfen.

Viel Glück,
N.

Hallo Babs!

Bitte entschuldige meine späte Antwort, doch leider hatte ich aufgrund der Saison so viel zu tun, dass ich nicht früher zum Beantworten Deiner Frage gekommen bin.

Du machst Dir viele Gedanken um nichts. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, doch es ist völlig klar, dass Dein Mieter im Unrecht ist.

Der Mieter hat die Wohnung in einem Zustand gemietet, der ihm bekannt war. Sofern sich der Mietgegenstand nicht aus einem klar definierten Sachmangel verschlechtert hat, muss Dein Mieter mit der Technik leben, die er gemietet hat. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Modernisierung, insbesondere nicht, um ihm Unterhaltungskosten zu sparen.
Wenn die Fenster oder die Heizung einen Defekt haben, muss er diesen Defekt melden und ggf. unter Fristsetzung eine Reparatur verlangen. Eine Reparatur kann jedoch lediglich eine Instandhaltung bedeuten, nicht aber eine Konstruktionsänderung. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Konstruktion selbst ohne Mängel ist, womit gemeint ist, dass Fenster und Heizung samt Montage dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Montage entsprechen.

Wenn Heizkörperthermostate zwischen 3 und 4 stehen, dann riegeln die Thermostate etwa bei 23 Grad Lufttemperatur den Zustrom von warmem Heizungswasser ab. Dass die Lufttemperatur direkt am Heizkörper viel wärmer als im übrigem Raum ist, besonders wenn dieser groß oder durch offene Türen mit anderen Räumen verbunden ist, ist wohl jedem Laien klar. Dass dann die tatsächliche Raumtemperatur, die zum Bestimmen eines Vergleichswerts in der Regel in 1m Höhe an einer der Heizung gegenüberliegenden Wand oder an der (geschlossenen) Zimmertür gemessen wird, noch immer 20° Celsius beträgt, dann kann man sich ganz gewiss nicht beschweren.
Um die Qualität der Heizung beurteilen zu können, müssen zur Kontrolle die Heizkörperthermostate auf Maximum stehen oder komplett demontiert sein. Alles andere verfälscht die Leistungswerte der Heizungsanlage. Die Heizungsanlage funktioniert, wenn die Raumluft ohne Einfluss von Thermostaten durch die Heizungsanlage auf die an der Heizungsanlage eingestellte Temperatur auch bei Schwankungen der Außentemperatur gehalten wird. Sollte die Themperaturskala an der Heizung nicht mit den erreichten Lufttemperaturen in den Räumen übereinstimmen, was eigentlich immer der Fall ist, reicht es völlig, wenn die Heizung die Raumluft im kältesten Raum auf etwa 22° Grad Celsius bringen und halten kann.

Wenn die Miete dauerhaft gemindert werden soll, dann kann dies nur im gegenseitigen Einverständnis von Mieter und Vermieter erfolgen, da es sich dann um eine Vertragsänderung handelt.
In allen anderen Fällen kann der Mieter nur verlangen, den Mietgegenstand in den vertragsmäßigen Zustand zu bringen, wobei er erklären muss, was nicht vertragsgemäß ist, und er für konkret diese Wiederherstellung des vertragsgerechten Zustandes zunächst eine angemessene Frist zu benennen hat, bevor er mit einer angemessenen Mietminderung diese Wiederherstellung erzwingen darf. Wie oben schon geschrieben, ist der vertragsgerechte Zustand der, der bei Vertragsbeginn bestand. Eine Verschlechterung durch gewöhnliche Abnutzung oder übliche Alterung ändert die Vertragsmäßigkeit des Mietgegenstandes nicht, sofern diese nicht typische Funktionen der Mietsache beeinträchtigt.
Was typische Funktionen sind, das ist allerdings oft sehr verwunderlich und meistens erfolgt die Überraschung zu Gunsten des Vermieters. So gibt es zum Beispiel einen mir bekannten Fall, dass eine Isolierglasscheibe blind geworden ist und der Mieter den Austausch der Scheibe durch den Vermieter verlangen wollte. Wer glaubt, dass diese Scheibe auf Kosten des Vermieters ausgetauscht werden musste, liegt gewaltig falsch. Die Durchsichtigkeit einer Isolierglasscheibe gehört - man glaubt es kaum - nicht zu den Eigenschaften, die eine Isolierglasscheibe zu leisten hat. Hintergrund zu dieser Bewertung ist, dass auch Ornamentglasscheiben in Wohnräumen zulässig sind und es ebenso auch keine Bestimmung darüber gibt, dass klare Scheiben auch klar bleiben müssen. Jedem Laien ist klar, dass durch die Trübung der Scheibe sich die Lichttransmission verschlechtert und, weil die Trübung durch Zerstörung der Isolation verursacht wird, sich auch die Wärmedämmung der Scheibe verschlechtert hat. Die Beleuchtung durch Tageslicht und die Wärmedämmung sind jedoch gesetzliche Ansprüche, die man an Wohnräume stellt. Ob sich die Verschlechterung der Lichttransmission oder der Wärmedämmung so stark im Verhältnis zum Originalzustand auswirkt, dass hierdurch die Wohnqualität, gemäß den zum Zeitpunkt der Anschaffung gültigen Normen, untragbar oder gesetzwirdig ist, muss der Mieter gegenüber dem Vermieter erst einmal beweisen, bevor er den Vermieter zur Nachbesserung auffordern kann, geschweige denn durch Mietminderung zwingen darf.

Mache Dir also weniger Sorgen um Deine Rechtslage. Allerdings ist ein Streit zwischen Mieter und Vermieter immer sehr lästig. Meistens leidet der Vermieter mehr als der Mieter durch einen solchen Streit. Sinnvoll wäre es daher, einen Mittelweg zu finden, wenn man den Mieter behalten will. Man muss sich jedoch davor hüten, verbindliche Versprechen zu machen, die man nicht halten kann oder will. Sollte die Suche nach einem Nachmieter weniger problematisch sein, kann und sollte man sein Recht natürlich mit der erforderlichen Härte durchsetzen. Verwöhnte Mieter sind meistens problematisch, da sie sich schlecht an die guten Zeiten erinnern können und jede Veränderung zu ihren Ungunsten, egal wie sehr der Vermieter im Recht ist, als persönlichen Angriff auffassen und daher mit unverhältnismäßigen Mitteln „zurückschlagen“ wollen. Genau das ist sicherlich das Problem, was Du gerade erlebst.

Bei Rat wäre, dass Du Deinem Mieter wohlwollend sagst, dass Du sehr gern alle seine berechtigten Ansprüche erfüllen möchtest. Damit Du das möglichst schnell und präzise kannst, möge er eine Liste erstellen, in dem er alle vorhandenen Mängel aufschreibt und zu jedem Mangel notiert, aufgrund welcher Rechtslage er seinen Anspruch begründet und welche konkreten Maßnahmen er zur Behebung fordert. Dazu soll er gleich Fristen nennen, bis wann die von ihm angenommenen Mängel zu beseitigen sind.
Eine solche schriftliche und detaillierte Mitteilung über vorhandene Mängel ist das Mindeste, was Du als Vermieter von Deinem Mieter erwarten kannst. Du wirst aber erstaunt sein, wie kurz die Liste werden wird, denn wenn der Mieter einen Bezug zur Rechtslage herstellen und notieren soll, wird er schnell merken, dass seine Forderungen keine rechtliche Grundlage haben.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Meinung zu Deinem Problem Dir helfen konnte. Bitte beachte dabei aber, dass ich kein Rechtsanwalt bin und es im Einzelfall immer Situationen geben kann, die Sonderregelungen erfordern. Richtige Hilfe kannst Du nur von einem Rechtsanwalt bekommen, der die Umstände viel detaillierter kennt, als die von Dir beschriebene Situation in Deiner Fragestellung.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Vielen lieben Dank an alle für die tolle Unterstützung,
ich denke so langsam komme ich vorwärts :smile:

Wirklich klasse was Ihr alles geschrieben habt!!

LG
Babs

Es sind wirklich bereits jede Menge qualifizierte Antworten da…
Aber der wohnt jetzt bereits seit 20 Jahren da…
Der Vermieter hat bisher nie eine Abrechnung gemacht? Dusel gehabt.
Verbrauchskosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden…
Wie läuft das bei euch? Verdampferröhrchen?

Klar könnten die Fenster neuer sein. Aber ganz ehrlich… der größere Effekt ist bestimmt eine Dämmung der Außenwand.
Erst dann neue Fenster sonst gibt es blos noch Schimmel.

Und ein Vorratsraum mit offenem Fenster kühlt auch ganz gut…

So lassen, korekte Abrechnung machen. Punkt.

Viel Erfolg ULI