Mietminderung wegen Mietvertragbruch

Hallo,
ich wohne seit ca 2 Jahren in meiner Wohnung und hatte zu beginn einen keller den ich aber selten genutzt habe wo ich auch kein schloss vorgehängt habe.
nun wollte ich meine sachen da abstellen aber der keller wurde wurde an einen anderen mieter weitergegeben und meine sachen kartons farbeimer etc sind auch weg.
die vermieterin will sich nicht darum kümmern hat mich an den hausmeister verwiesen und der mich wieder an die vermieterin. der keller steht eindeutig im mietvertrag als mietobjekt mitdrin! die vermieterin weigert sich eine lösung zu finden. Wie gehe ich am besten vor, einfach 20€ weniger an miete überweisen ohne hinweis oder soll ich die vermieterin darauf hinweisen, dass wegen mietvertragsbruch ich jetzt weniger bezahlen werde? (auf den keller kann ich eigtl verzichten)
MFG paw

Hallo

auf jeden Fall muss du die Vermieterin davon in Kenntnis setzen, dass du die Kaltmiete kürzen wirst, wenn du den Keller nicht zurückbekommst. Ich rate einen Anwalt aufzusuchen.

Mfg

Hallo,
wenn der Keller imMietvertrag mit aufgeführt ist, dann hast Du auch einen Ansprcuh darauf. Knnst Du den Keller aus den gründen nicht nutzen, dann kannstdu ebenfalls die meite kürzen. Um wieviel du diese Kürzen kannst, das kann ich dir allerdings nicht sagen, da würde ich beim Mieterverein anfragen oder auch bei einem Anwalt. Auf jedenfall nochmal eine schriftliche Mahnung an die Vermieterin mit einer Frist und der Androhung, danach die Miete entsprechend zu kürzen. Somit hat die Vermieterin die Möglichkeit, diesen Mangel zubeheben und kann auch rechtlich gegen die Mietkürzung dann nichts machen.

Gruß Daylighter

Hallo,

ich würde ein kurzes Schreiben aufsetzen und dem Vermieter mitteilen, dass Ihnen lt. Mietvertrag ein Kellerraum zusteht, dieser aber nun nicht mehr vorhanden ist und sie zukünftig einen Betrag X (sollte schon in angemessener Höhe sein) weniger an Miete zahlen.

Einfach so weniger überweisen würde ich nicht, denn wenn man ingesamt mit 3 Monatsmieten in Rückstand ist, kann einem die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Das ist bei einem so geringen Betrag vermutlich erst in ein paar Jahren der Fall aber wer denkt dann noch daran und außerdem sind Sie so auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße

Tiffy

Hallo,

da der mietvermietete Keller nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.
Zur Höhe der Mietminderung vermag ich keine eindeutige Einschätzung abzugeben, ich halte 3 % der Gesamtmiete für angemessen.
Vor Durchführung der Minderung sollte dies dem VM aber angezeigt werden.

Gruß
Sebastian

Hallo,

hier ein paar Tipps nach meinen Erfahrungen:

  • ab sofort in die Überweisung für die Miete „unter Vorbehalt“ reinschreiben. Dies ermöglicht, dass man auch später rückwirkend noch Miete kürzen kann
  • die vermieterin schriftlich per einschreiben darüber inforieren, dass es ihr keller laut vertrag ist und das der hausmeister sie nur zurück verwiesen hat. in dem anschreiben unbedingt eine frist („angemessene frist“, ich denke 1 woche nach eintreffen des briefes bei ihr ist ok)setzen, in der sie den keller oder einen ersatz zu räumen und dir zur verfügung zu stellen hat. wenn daraufhin nichts passiert nochmals ein anschreiben mit einer frist und dann ab zum mieterschutzbund. die haben rechtsanwälte die sich dann drum kümmern. sie haben sehr gute chancen hier eine mietminderung bzw eine rückgabe eines kellers zu erwirken. auf keinen fall die miete selbst kürzen, das bringt nur probleme.

vg

Hallo
ich würde erstmal Mietminderung geltend machen ( auch rückwirkend)Und die Miete unter Vorbehalt überweisen-bis klar ist wie der Fall gelöst wird vom Vermieter. Ich würde ihn nochmal anschreiben und mit der Mietminderung von 10 % konfrontieren.Oder aber im Vergleich auf den Keller verzichten und die Netto Kaltmiete um 10 % mindern lassen im Mietvertrag

Hallo paw19.88,

ihre sichtweise ist nicht richtig, denn wer nach 2 Jahren seinen Anspruch auf ‚seinen‘ ‚offenen‘ Keller anmeldet, hat sein Recht auf diesen Keller selbst verwirkt. Das Anbringen eines Vorhängeschlosses an seiner
Kellertür signalisiert: Halt - dieser Mieterkeller ist besetzt und nicht mehr verfügbar. In dem Moment, wo sie
das Schloss wieder entfernen, einige Farbeimer und Kartons, die sie dort belassen ändern daran auch nichts, scheint es für Dritte (Hausmeister, andere Mieter), keinen Nutzungsbedarf zu geben. Ihre Entrüstung darüber ist also unbegründet. Auch mit einer Mietminderung werden sie nicht weit kommen. Stattdessen sollten sie versuchen, mit ihrem Hausmeister oder ihrer
Vermieterin über einen anderen, leerstehenden Mieterkeller für sie zu verhandeln. Dieser steht ihnen zu
und man darf ihnen diesen auch nicht vorenthalten.
Sollten sie allerdings, wie erwähnt, auf den Keller verzichten, so unternehmen sie bitte nichts weiter.
Das Recht ist jedenfalls auf Seiten ihrer Vermieterin.

Gruß, bustobaer

Hallo paw,
zuerst mal, auf keinen Fall die Miete ohne Begründung kürzen. Denn damit begehst du „Vertragsbruch“.
Ich würde der Vermieterin mitteilen, dass du auf den Kellerraum verzichtest und dafür weniger (20 €) an Miete zahlst. Gleichzeitig verzichtest du auf eine Anzeige wegen Diebstahl aus deinem Kellerraum. Denn, auch wenn der Kellerraum nicht abgeschlossen ist/war darf dir keiner die „Sachen“ klauen. Die Vermieterin ist dein Vertragspartner (auch über den Hausmeister) und muss für „Ruhe und Ordnung“ in ihrem Mietopjekt sorgen. Evtl. muss wegen dem Verzicht auf den Kellerraum der Mietvertrag geändert/angepasst werden.
mfg

Hallo!

Ich würde die Angelegenheit als „Mietmangel“ angehen.

  • Der Vermieterin den Mangel schriftlich! anzeigen. In diesem Schreiben auch eine Frist (>2 Wo) zur Beseitigung des Mangels setzen und auf die vorgenommene Mietminderung bis zur Abstellung des Mangels hinweisen.
  • Zwei Tage nach Absendung (Zustellungszeit) die Miete kürzen. Für einen Keller ist kein hoher Abzug möglich - 2-5% wurden bereits zugesprochen (Googlesuche: „Mietmindeurng Keller“).

virages

Hallo paw 19.88,
gibt es denn in dem Haus Kellerräume für jede Mietpartei oder haben andere Mieter keinen Kellerraum zur Verfügung? Wenn für jeden Mietr ein Keller da ist, sollte es ja kein großes Problem sein, einen Raum zu bekommen. Wenn es aber zu wenig Räume gibt, würde ich der Vermieterin vorschlagen, die Miete um € 20,- zu kürzen und dafür auf den Kellerraum verzichten.
Viel Glück bei dem Gespräch, Hubert Steiger.

Hallo,

ich würde die Vermieterin mit einer Frist zur Vergabe eines Kellers auffordern. In dieser Frist würde ich den Hinweis auf Mietminderung geben.

Gruß Knarf

Lieber Ratsuchender,
einfach ohne Vorwarnung die Miete kürzen ist leider nicht erlaubt. Sie müssen der Vermieterin eine Frist setzen, in der sie Ihnen einen Ersatzkeller beschaffen soll. Hält sie die Frist nicht ein, oder gibt es keinen Ersatzkeller, haben Sie das Recht die Miete zu kürzen.
Viel Glück!

Hallo,
steht der kellerraum im Mietvertrag? Wenn ja ist er mitgemietet und nicht vorübergehend überlassen. Dann steht Ihnen der Kelleraum zu. Dann müsste Mietminderung möglich sein. Aber vor der Mietminderung muss dies der Vermieterin möglichst schriftlich mitgeteilt werden, damit sie den innerhalb einer Frist den Mangel beheben kann. Welche Summe da korrekt wäre weiß ich nicht, welche Frist auch nicht. Ich habe eine Liste gesehen, in der 10% für einen nicht nutzbaren Keller als angemessen angegeben ist. Ich schätze, dass die Summe auch von der Größe des Kellers abhängt.
Wenn Sie den Keller nicht brauchen, könnten Sie hoffen, dass kein keller frei wird und die Mietminderung einfach so weiterläuft oder Sie verhandeln mit der Vermieterin über Änderung des Mietvertrags also Senkung der Kaltmiete um den Mietminderungsanteil
mfg
Elfriede

Hallo !
Also ganz knallhart würde ich die Sachen aus MEINEM Keller entfernen. Natürlich würde ich dies auch androhen. Schriftlich an den Hausmeister UND der Vermieterin( per Einschreiben MIT Rückschein ist hier wichtig). Einfach schreiben : Entweder die Sachen sind innerhalb 1 Woche aus meinem Keller entfernt oder ich werde sie entfernen. Reagiert darauf keiner von beiden würde ich den Keller räumen. eine Mietminderung ist in dem Fall schwierig durch zu setzen da du nicht weißt ob die Vermieterin den Keller weiter vermietet hat.
Grüße
Petra

Hallo paw19.88!

Hmm, also wenn ich persönlich betroffen wäre und sich die Sachlage tatsächlich so darstellt, dann hätte ich noch ein zweites Mal der Vermieterin die Chance zur Problemlösung gegeben und danach hätte ich auf Hausfriedensbruch, Vertragsbruch, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, etc. (was eben alles so möglich ist) gegen die Vermierterin geklagt. Was der Hausmeister tut und was er praktisch damit zu tun hat, würde mich nicht interessieren, denn wenn ein anderer Mieter den Raum nutzt, dann ist jede Handlung des Hausmeisters in Stellvertretung für die Vermieterin geschehen. Und wenn es an mein Eigentum und meine Habe innerhalb meiner Mieträume geht, kenne ich kein Pardon.

Gerade mit dem letzten Satz habe ich mich wissentlich aus dem Kreise der Menschen disqualifiziert, die nach einer möglichst friedlichen Lösung suchen (wollen). Daher rate ich dringend, nicht auf meine Meinung zu achten und einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich besser mit der Rechtslage auskennt und auch weniger emotional an die Sache herangeht.
Viel Erfolg wünsche ich jedenfalls!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland