Mietminderung wegen unterlassener Reparatur

Hallo,

wir sind im letzten Juli 2013 in eine neue Wohnung zur Miete eingezogen. Die Besichtigung fand im Mai statt mit dem Vermieter und seinem Markler. Der Vermieter verspach noch vor Einzug einige Reparaturen durchzuführen z. B. kaputter Teich im Garten, Sockelplatten an der Fasade erneuern und sogar den Einbau einer neuen Erdwärmeheizung bis zum Herbst 2012. Das waren alles Kriterien, dass wir uns auch für die Wohnung entschieden hatten. Nun ist fast ein Jahr vergangen und es ist nichts passiert. Im Mietvertag sind diese Versprechungen nicht festgehalten.
Können wir die Miete mindern oder bis zu Erledigung einbehalten. Wenn JA, wieviel? Wir zahlen 700€ kalt

Vielen Dank

Anne

Hallo,

die Miete kann man mindern; inzwischen nach neuer Rechtsprechung sogar Anteilig von der Bruttomiete. Bei der Höhe gíbt es widersprechende Gerichtsurteile. Besser den Mieterverein oder Mieterbund fragen. Sicher ist sicher.
MfG

Hallo,

ich denke Sie haben schlechte Karten. Solche Reparaturen hätten im Mietvertrag verankert werden müssen. Nun haben Sie nichts schriftlich und können auch keine Forderungen stellen. Somit können Sie auch keine Miete mindern - für was auch? Eine Erdwärmeheizung ist sehr sehr teuer, ich denke Ihr Vermieter kann oder möchte gerade nicht so viel Geld ausgeben.
Naja, die anderen Sachen sind eher Schönheitsreparaturen und nicht Lebensnotwendig- ist leider so. Wir schreiben immer alles in den Mietvertrag, so ist es einfach besser, nur schwarze Schafe gibt es überall.

Hallo,
Wenn nichts vereinbart ist, schriftlich im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll, hast du keine Möglichkeit die Miete einfach zu mindrern. Mavh eine schriftliche Mangelanzeige und verlange die Beseitigung der Mängel in einer angemessenen Frist. Miete kannst erst mindern, wenn deine Wohnqualität

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich werde mich beim Mietverein nochmal erkundigen.
LG Anne

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Du hast mir geholfen.

LG Anne

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Du hast mir geholfen.

LG Anne.

Hallo!

Wenn die Zusagen nicht im MV festgehalten wurden, resp. nicht anders nachweisbar sind, sieht’s nicht gut aus, da die beschriebenen Mängel die Eignung der eigentlichen Wohnung nicht beeinträchtigen. Ausnahme könnte hier ggfs. die Heizung sein.

MfG
virages

Hallo Anne,
also ihr seid im Juli 2012 eingezogen, gelle? Und wichtig und gültig ist immer nur das schriftlich festgehaltene. Da ihr aber vor dem Einzug von den Mängeln wußtet, sehe ich hier schwarz.
Erinnere den Vermieter doch Mal schriftlich an seine Versprechen, wenn er dann zurückschreibt, hast Du was in der Hand.

Gruss Huftier

Auch das gesprochene Wort hat Gültigkeit. Wichtig dabei ist nur, dass man auch (möglichst familienfremde)Zeugen dafür hat. Nur den eigenen Ehemann dafür zu haben, dürfte zuwenig sein, weil oft davon ausgegangen wird, dass solch ein Zeuge voreingenommen ist. Wenn Du also diesen Zeugen hast, stehen die Karten gar nicht mal so schlecht für Euch.

Eine Mietminderung kann aufgrund dieser Beschreibungen aber nicht geltend gemacht werden. Ihr hättet diese „Vereinbarungen“ in den Vertrag mit Terminierungen von vorne herein mit hinein nehmen müssen. Somit besteht kein aureichender Grund, die Miete zu kürzen. Im übrigen kann passieren, dass dann zumindest ein Teil als Modernisierungen angesehen wird und mit 11% monatl. zusätzlich zur bestehenden Miete abgerechnet wird. (z.B. die Erdwärmeheizung, die sehr teuer ist)

Merke: Glaube NIE dem gesprochenen Wort. Wenn der VM es ehrlich gemeint hätte, wäre es ihm sicher auch nicht schwer gefallen, dies von Anfang an mit in den Mietvertrag hineinzunehmen. So ködert man Laien, aber keine preisbewußten Amateure! Profis würden sich gleich nach einer anderen Behausung umsehen und wären gar nicht erst eingezogen. Sorry. Ich kann nur hoffen, dass Ihr in Zukunft von dererlei „Versprechungen“ geheilt seid.

Hallo Anne,

Mietminderung im Zweifelsfalle 5% der Nettomiete, allerdings wenn die versprochenen Reparaturarbeiten nirgendwo schriftlich fixiert worden sind, sehe ich wenig Erfolg.Wenn sie im Übergabeprotokoll festgehalten worden sind, gibt es allerdings eine Chance. Wenn das Mietobjekt mit z. B. Gartenteich und als intakt vermietet worden ist und wenn ihr nachweisen könnt, dass die Schäden nicht von euch verursacht worden sind, auch. Am Besten, ihr setzt euch mit dem Vermieter an einen Tisch und sprecht das Ganze noch mal durch…Mietminderung könnt ihr dann immer noch annoncieren…

Good luck
Maria

Hallo - also da habt ihr schlechte Karten. Wenn ein Vermieter sowas bei Wohnugsbesichtigung bzw. Übergabe verspricht, dann sollte das schriftich festgehalten werden. So habt ihr jetzt keinen Nachweis darüber. Und ich glaube kaum, dass der Makler euch bestätigt,was der Vermieter damals sagte.Eine Mnderung ist daher nicht möglich. Hier hilft nur nochmal mit dem Vermieter zu sprechen. Wenn natürlich Sachen kaputt sind, wo eventuell Schaden daraus entstehen kann, müsst ihr das schriftlich beim Vermieter anmahnen, dies zu reparieren. Dafür setzt ihr ihm eine Frist. Passiert nach der Frist nichts, könnt ihr die Reparatur selbst in Auftrag geben und die kosten muss der Vermieter tragen. aber vorsicht - das geht wirklich nur bei wichtigen Reparaturen, die ein ordentliches Wohnen unmöglich machen. Lg. :smile:

Hallo,
wenn die Mängel seinerzeit nicht schrifltich festgelegt wurden, dann ist dies, bevor du minderst, zwingend notwendig. Also am besten heute noch alle Mängel auflisten auch ruhig einen Hinweis darauf, dass die Mängelbeseitigung schon vor Einzug versprochen wurde und eine angemessene Frist setzen. Für die kleineren Reparaturen würde ich 14 Tage wählen, für den Austausch der Heizung denke ich wären 2 Monate anzusetzen. Ist ja auch besser, wenn das in der wärmeren Jahreszeit gemacht wird. Sollte der Vermieter diese Fristen verstreichen lassen, kannst du die Miete mindern, was ich auch schon in der Mängelanzeige erwähnen würde. Im Internet gibt es zur Mietminderung viele Listen, die man nutzen kann. Da ändert sich auch andauernd etwas. Hoffe damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Sorry war nicht ganz fertig (E-Mail vom Handy aus zu beantworten ist nicht gut :smile: ). Hast dich sicher gewundert. Also weiter gehts mit:
…wenn deine Wohnqualität beeinrächtigt ist oder in irgend einer Weise eine Gefahr besteht oder bestehen könnte (z.B. durch Schimmel). Den Teich und auch den defekten Sockel könntet ihr ihm auferlegen, die Erdwärmeheizung jedoch nicht. Dies hättet ihr schriftlich fixieren müssen. Ein Anrecht habt ihr darauf nicht.
So jetzt bin ich, glaube ich jedenfalls, fertig :-9
Dir noch eine schöne Woche.
Gruß Chris

Vielen Dank Für Deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

LG Anne

Vielen Dank Für Deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

LG Anne.

Vielen Dank Für Deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

LG Anne…

Vielen Dank Für Deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

LG Anne…

Vielen Dank Für Deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

LG Anne…

Vielen Dank Für Deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

LG Anne…