Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
unsere Mieterin hat uns im Nov. 09 zum 01.Feb. 2010 ihre Kündigung geschickt da sie eine geeignete Wohnung in betracht zog. Nun hat sie diese nicht bekommen und wir haben nun mit ihr mündlich vereinbart das sie bleiben kann bis sie eine andere Bleibe gefunden hat.

Nun hat sich ein Mangel auf der Terrasse ergeben den wir beheben sollten. Sie teilte uns dies in den Pfingstferien in denen wir uns im Urlaub befanden mit. Wir sagten das wir uns drum kümmern sobald wir zurück sind. Da aber alle beteiligten ( Mieterin und wir als Vermieter) alle arbeiten haben wir nun erst gestern einen Termin gefunden an dem die Besichtigung sein sollte. Da ich morgens noch arbeiten musste und mein Mann wegen Nachtschicht bis mittag schäft, konnte ich erst nachmittags zu ihr fahern. Sie rief um 11 Uhr an, fragte wo ich bleiben würde - wir hätten um 10 Uhr einen Termin gemacht…
Ich teile ihr mit das sie dies wohl flacsh verstanden hätte und ich ihr gesagt habe das ich nachittags komme.
Sie war sehr erbost darüber, beschimpfte mich und meinte dann nur ich würde mich nicht drum kümmern. Wir seien schlechte vermieter, sie würde sehr viel geld für nichts bezahlen u.s.w.
Als es mir zu bunt wurde meinte ich nur das sie ja nur noch geduldet sei bis sie eine andere WHG gefunden hat, wenn sie sich nicht normal verhalten kann soll sie die WHG bis in 2 Wochen räumen.

Nun meine Frage:
Habe ich das Recht sich zu kündigen innerhalb den 14 Tagen da sie ja eigentlich schon selbst den Mietvertrag gekündigt hat und nur noch geduldet wurde?!?

Kann mir jemand weiterhelfen???

Danke
M. Martin

Hallo Frau Martin,

unsere Mieterin hat uns im Nov. 09 zum 01.Feb. 2010 ihre
Kündigung geschickt da sie eine geeignete Wohnung in betracht
zog. Nun hat sie diese nicht bekommen und wir haben nun mit
ihr mündlich vereinbart das sie bleiben kann bis sie eine
andere Bleibe gefunden hat.
[…]
Als es mir zu bunt wurde meinte ich nur das sie ja nur noch
geduldet sei bis sie eine andere WHG gefunden hat, wenn sie
sich nicht normal verhalten kann soll sie die WHG bis in 2
Wochen räumen.
[…]
Habe ich das Recht sich zu kündigen innerhalb den 14 Tagen da
sie ja eigentlich schon selbst den Mietvertrag gekündigt hat
und nur noch geduldet wurde?!?

Als Vermieter steht man immer schlecht vor dem Mietrecht dar.
Nach meiner Meinung haben Sie kein Recht dazu, weil sich der Mietvertrag (stillschweigend) verlängert, bzw. die Kündigung aufgehoben wurde. Sie müssen sich an die üblichen Kündigungsfristen und an die rechtmäßigen Kündigungsgründe halten. Anders wäre es gewesen, wenn Sie über die Dauer der Duldung einen befristeten Vertrag gemacht hätten und diesen (mit sehr kurzen Fristen) immer wieder schriftlich erneuern würden.

Ich rate Ihnen hier aber auf jeden Fall, einen Anwalt zu befragen, da das Mietrecht so viele Fallstricke kennt, die im Einzelnen von der Vertragsgestaltung und den individuellen Umständen abhängen, so dass diese meine Aussage nur unter größter Vorsicht und Vorbehalten zu verstehen sein kann.

Mit freundlichem Gruß,

Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Vielen Dank für die Tipps,

habe heute nochmals einen Anruf von Ihr bekommen. Angeblich hat sie eine Wohnung gefunden und zieht in 2 Wochen aus. Hoffentlich geht das gut…

Danke

Hallo Frau Martin!

habe heute nochmals einen Anruf von Ihr bekommen. Angeblich
hat sie eine Wohnung gefunden und zieht in 2 Wochen aus.
Hoffentlich geht das gut…

Das Beste wäre, wenn Sie einen Grund finden, dass die Mieterin ihre Kündigung „aktualisiert“, damit Sie die Kündigung bestätigen können. Vielleicht sagen Sie ihr, dass Sie die Kündigung für Ihre Unterlagen benötigen.
Wichtig ist jedenfalls, dass die Mieterin schriftlich kündigt und Sie die Kündigung ebenfalls schriftlich bestätigen und dabei auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichten.

In jedem anderen Fall haben Sie die schlechteren Karten und bleiben immer im Ungewissen. Sie müssen doch schließlich auch planen, was im Falle des Auszuges der Mieterin mit der Wohnung geschehen soll. Sicher werden Sie Renovierungs- oder gar Sanierungsmaßnahmen durchführen wollen und dann die Wohnung neu vermieten. Je später Sie mit Planungen beginnen können, um so länger haben Sie einen Leerstand, der für Sie wirtschaftlich schädlich ist.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Liebe Vermieterin,
nach meiner Erkenntnis, läuft hiermit der alte Mietvertrag stillschweigend weiter. Somit kann eine Kündigung nur im Rahmen des alten Vertrages erfolgen.

Und bitte, keine mündlichen Absprachen mehr.

Die Zeiten sind leider vorbei.
Ich hoffe, ich konnte da ein bischen helfen und weiterhin viel Glück mit Deinen Mietern.
blauäugl

Sorry, da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Da ich auf diesen Gebiet kein Experte bin. Stell deine Frage am besten ins Forum.