Mietrecht bei Setzriß

Wir sind Mietr und haben seit Beginn des Mietverhältnisses (20 Jahre!) einen Mauerriß, der aber in den letzten Monaten nicht nur ca 1,50m schräg über eine Außenwand sondern über die gesamte Außenwand und Hälfte der Decke (2-3m)läuft.Der Vermieter war informiert.
Bisher haben wir das Kitten bei Renovierungen selbst übernommen, jetzt aber sieht das fast bedrohlich aus.
Wer ist dafür zuständig: Mieter oder Vermieter?
Delikater Weise hat der Vermieter uns nach der Besichtigung mitgeteilt, daß er das Haus verkaufen werde…

Hallo aus Bernburg,

für bauliche Veränderungen und Instandsetzung gen ist natürlich der (jeweilige) Eigentümer zuständig. Ist die Wohnqualität gegenüber dem Zustand des Mietvertragsabschlusses gesunken, setzen Sie eine Frist, nach der dann von der Grundmiete als Druckmittel, Mietminderung vorgenommen werden darf.

LG aus Bernburg

hallo…

unabhängig davon ob er das haus verkauft…der VERMIETER ist dafür verantwortlich…also jetzt sofort schriftl. und per zustellung ihn auffordern die mängel umgehend zu beseitigen…
ich denke hier ist EILE geboten…

ich wünsche euch ganz viel glück dass euch nichts durch diese risse in der wand passiert.

mfg anita

Vielen Dank, werde das baldigst angehen

Vielen Dank, war mir nicht sicher, werde das baldigst angehen.
Hallo aus Bernburg,

für bauliche Veränderungen und Instandsetzung gen ist
natürlich der (jeweilige) Eigentümer zuständig. Ist die
Wohnqualität gegenüber dem Zustand des Mietvertragsabschlusses
gesunken, setzen Sie eine Frist, nach der dann von der
Grundmiete als Druckmittel, Mietminderung vorgenommen werden
darf.

LG aus Bernburg

Bei Setzrissen handelt es sich um bauliche Schäden und die sind Sache des Vermieters.
Gruß Koni

…grundsätzlich ist der Vermieter für Schäden an der Bausubstanz verantwortlich!
Schränkt jedoch dieser Schaden den Wohnwert ein, Schönheitsfehler, Wärmeverlußt, gesundheitschädigende Zugluft… kann der Mieter jedoch die Miete minden. Der Mietvertrag sichert dem Mieter einen mietvertagsgerechten Wohngegenstand zu.
Verkaufen kann er natürlich wann immer er will, aber der Mietvertrag geht mit zum neuen Eigentümer.
Der kann dann auf Eigenbedarf kündigen.

Vielen Dank!
…grundsätzlich ist der Vermieter für Schäden an der
Bausubstanz verantwortlich!

Schränkt jedoch dieser Schaden den Wohnwert ein,
Schönheitsfehler, Wärmeverlußt, gesundheitschädigende
Zugluft… kann der Mieter jedoch die Miete minden. Der
Mietvertrag sichert dem Mieter einen mietvertagsgerechten
Wohngegenstand zu.

Verkaufen kann er natürlich wann immer er will, aber der
Mietvertrag geht mit zum neuen Eigentümer.

Der kann dann auf Eigenbedarf kündigen.

vielen Dank!!
hallo…

unabhängig davon ob er das haus verkauft…der VERMIETER ist
dafür verantwortlich…also jetzt sofort schriftl. und per
zustellung ihn auffordern die mängel umgehend zu
beseitigen…

ich denke hier ist EILE geboten…

ich wünsche euch ganz viel glück dass euch nichts durch diese
risse in der wand passiert.

mfg anita

Hallo,
Ihre Anfrage ist eine heikle Angelegenheit. Normaler Weise ist der Vermieter für diese Mängel zuständig. Jedoch stellt sich hier die Frage, weshalb Sie schon seit 20 Jahren mit diesem Mängel leben und nicht auf eine Beseitigung gedrungen haben. Der bloße Hinweis alleine, reicht hier nicht aus. Sie hätten zumindestens mit einer Mietminderung bis zur Beseitigung drohen und immer wieder darauf aufmerksam machen müssen.
Um hier vielleicht noch einigermaßen glimpflich bei weg zu kommen, rate ich Ihnen dringend einen Mieterschutzbund aufzusuchen. Dort bekommen Sie auch Rat gegen ein kleines Entgelt, wenn Sie kein Mitglied sind.

Viel Glück!
Gruß ichselbst42

Hallo,

für den Mauerriss ist eindeutig der Vermieter zuständig. Der sollte eigentlich einen Sachverständigen hinzuziehen, um abzuklären wie man den Schaden handwerklich beheben kann.

Sollte der Schaden nicht bzw. mit einem zu großen unverhältnismässigen Aufwand zu reparieren sein hat der Vermieter die Möglichkeit zu kündigen und die Wohnung zu verkaufen.

Wenn der Vermieter unabhängig von der Schadensbehebung nur ankündigt die Wohnung zu verkaufen, bedeutet das für Sie nicht, dass Sie ausziehen müssen. Mietrecht geht vor Verkauf. Der neue Eigentümer müsste Sie dann kündigen. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gruss

Vielen Dank, nicht witzig, ist eine Arztpraxis seit vielen Jahren…

Hallo Heereman,

wenn es sich um einen Setzriss handelt, was auch sehr wahrscheinlich ist, ist natürlich der Hauseigentümer für die Reparatur zuständig.

Da sich dieser Setzriss laufend vergrößert, ist es dringend notwendig, dass Abhilfe geschaffen wird. Ich würde den Hauseigentümer per Einschreiben mit Rückschein oder unter Zeugen dazu auffordern, baldmöglichst eine statische Überprüfung zu veranlassen. Wenn der Riss noch größer wird, kann es für Bewohner sogar gefährlich werden. Wieviele Wohneinheiten hat dieses Haus?

Mit dem Verkaufen des Hauses wird der Eigentümer es schwer haben, wenn er es in diesem Zustand beläßt. Vielleicht will er, dass Sie aus Angst freiwillig ausziehen. Sie haben durch die lange Mietzeit erweiterten Kündigungsschutz. Dieser geht natürlich auch auf den Käufer über, was einen Verkauf noch schwieriger macht.

Ich würde erst einem Fachmann die Schäden zeigen, dann mich an einen Fachanwalt oder zumindest an einen Mieterschutzbund wenden, um mir verbindlichen Rat einzuholen. Auch hinsichtlich einer ggf. berechtigten Mietminderung.

Viele Grüße,
Helmut

Vielen Dank, das war die unangenehmste von vielen Antworten: Tatsache ist, daß die rasche Zunahme wirklich berohlich aussieht, wir sind im 2. von 4 Stockwerken…
Hallo Heereman,

wenn es sich um einen Setzriss handelt, was auch sehr
wahrscheinlich ist, ist natürlich der Hauseigentümer für die
Reparatur zuständig.

Da sich dieser Setzriss laufend vergrößert, ist es dringend
notwendig, dass Abhilfe geschaffen wird. Ich würde den
Hauseigentümer per Einschreiben mit Rückschein oder unter
Zeugen dazu auffordern, baldmöglichst eine statische
Überprüfung zu veranlassen. Wenn der Riss noch größer wird,
kann es für Bewohner sogar gefährlich werden. Wieviele
Wohneinheiten hat dieses Haus?

Mit dem Verkaufen des Hauses wird der Eigentümer es schwer
haben, wenn er es in diesem Zustand beläßt. Vielleicht will
er, dass Sie aus Angst freiwillig ausziehen. Sie haben durch
die lange Mietzeit erweiterten Kündigungsschutz. Dieser geht
natürlich auch auf den Käufer über, was einen Verkauf noch
schwieriger macht.

Ich würde erst einem Fachmann die Schäden zeigen, dann mich
an einen Fachanwalt oder zumindest an einen Mieterschutzbund
wenden, um mir verbindlichen Rat einzuholen. Auch hinsichtlich
einer ggf. berechtigten Mietminderung.

Viele Grüße,

Helmut

Hallo Heereman,

wenn es wirklich bedrohlich aussieht wie Sie schreiben, ist es M.E. unerlässlich, dass der Vermieter aktenkundig und nachweisbar darauf hingewiesen wird. Was sagen die anderen Mieter dazu? Könnt Ihr Euch nicht zusammentun um einen Fachmann und/oder dann einen Anwalt zu einem entsprechenden Schreiben beauftragen? Die Ursache für den Schaden sollte schnellstmöglich festgestellt werden!

Man will ja nicht gleich das Schlimmste annehmen. Aber es sind schon öfter Häuser ohne große Vorschäden eingestürzt oder schwer beschädigt worden. Wenn der Hauseigentümer nachweislich aufgefordert wurde, dass er sich um die Risse zu kümmern hat, kann er sich im Schadensfall der Verantwortung nicht entziehen. Das muß ihm klargemacht werden! Vielleicht wird er dann einsichtig.

Grüße von
Helmut

Hallo Heereman,

wenn es sich bei der beschriebenen Hauswand tatsächlich um einen ‚Setzriss‘ handelt, so ist dafür der Hauswirt und -besitzer zuständig. Die Kosten für die Eigeninitiative bei der ‚Behandlung‘ des Risses sind ebenso vom Hauswirt zu tragen und sollten euch von ihm zurückerstattet werden. Dafür bitte Belege beibringen.

Vielen Dank, Aktion läuft!
Hallo Heereman,

wenn es sich bei der beschriebenen Hauswand tatsächlich um
einen ‚Setzriss‘ handelt, so ist dafür der Hauswirt und
-besitzer zuständig. Die Kosten für die Eigeninitiative bei
der ‚Behandlung‘ des Risses sind ebenso vom Hauswirt zu tragen
und sollten euch von ihm zurückerstattet werden. Dafür bitte
Belege beibringen.

Hallo Heereman!

Die Frage ist ja recht einfach auf das Wesentliche zu reduzieren:

Wer ist dafür zuständig: Mieter oder Vermieter?

Natürlich der Vermieter. Allerdings ist nur durch einen Gutachter oder Sachverständigen festzustellen, ob sich dadurch ein Mangel an der Mietsache begründet und somit Handlungsbedarf besteht. Dies aufgrund einer Beschreibung zu entscheiden, egal wie dramatisch sich die Beschreibung anhört, wäre sehr unseriös.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Sorry, Heereman,

dafür, dass ich erst heute antworte. Seit dem 14.02. bin ich beruflich sehr eingespannt und froh, wenn ich abends keine privaten Mails abrufen und Anfragen aus w-w-w beantworten muss.

Und gleich noch ein Sorry dafür, dass ich Deine Frage nicht beantworten kann. Mit Mängeln an der Mietsache kenne ich mich nicht aus. Ich kann dir nur die §§ 536 - 536 d BGB nennen, in denen meines Erachtens alles steht.

Tut mir leid - mea culpa
RaBra

Hallo.

Für die Beseitigung des Setzrisses ist der Vermieter verantwortlich. Sofern der Vermieter das Objekt verkauft, führt der nächste Eigentümer mit Ihnen das Mietverhältnis fort, es sei denn, es findet zuvor eine Kündigung statt (z. B. Abrisskündigung).